Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 17, fol. 7v
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- 20. Bescheid. 19. Juni 1677. Beclagte sollen
- contrant zu folge nach eingenommen
- ein die nothir repraetivas kosten verdingen.
- verzug bey vermeidung ander verordnung wieder
- periculum in mora in
- 21. Clägers Replica. Beclagten exception
- schrifft sey ihm den ersten julii insinuirt. Excepti
- Henitimatimatimatimas sey mus ad protectionem. Anwald
- ebe sich deren Procuratorium legitimirt
- ist in actus non n. 24.) producirt davus consens zu
- vollfuhrung des processus der sämtlichen Reine
- inte resistentus est in actis originali no 27. all
- weil die Scheinekirchen-Witten unterschreib
- sich vorsch und ihre Kinder, dadoch die frage ob die Kindern
- Status verordnet. Der oberste wolte der die ei
- ste Tochter zug ehe hat, hoffe anfangs alleine
- das procuratorium geben, die andren erclären sich
- aber, daß sie es vor genehm halten, 7. Und
- weil nöthig den Bewerswege der Baukosten zu
- ihren, als übergiebter deswegen articulos
- allwo zugleich gebohlen.
- Radolp. machern genant Florenz Richter wegen
- examinis testium commission ertheilen
- lich weil Zeüge alle alte abgelebte Leüte
- und deswegen periculum in mora, wie in der
- Replica no 24. 22. erwehnet wird.
- 1677. communic
- Dero binnen 4 wochen.
- zu beantworten su
- Die lezte handelung
- Cläger repraedacia
- decretum cum probatione insinuationis so den
- 76. 1677. geschehen
- eyn. Und clagendet continuiren, und damit nu
- rechnet, numehr vorige schrifften gemä
- wohl billig daß ihnen noch ein kleinauff replicam
- r Handeln gegeben werde. Weil aber auch
- bereits, den decretandi ius Jun. Thumben Vermeinung
- ander anordnung auferlegt worden zu besichtignen
- eßen so auffm haus tracke Kaufällig, und ver
- dingung der reputations kosten, anstalt
- nicht geschehen, also köndte
- wohl Clägers suchen seyn, ja zu folgiren, wie eine Commission an den
- Amtman zu Rudolphshaußen wegen besichtigung
- und aestimirung der Nöthigen, veramptens köchten
- ergehen, weil auch Cläger über dieß in Republico
- 21.) Um beylage no 23. articulos probatoriales
- zu beweis der Verdiesen aufgewendten
- eingegeben, und bestes bey er
- ebelebte leüte, zu verhöhren gebeten, stünde
- ihm, ob nicht zu decretiren
- requisita examinis testium, ad perperuam rei
- memoriam dociren, ferner ergehen soll was
- man welche dingen dem Amptman
- r vornehorsam fall erolte leüte
- baldauftragen, auf den fallwärden
- ecl. anterrogatoria einzugeben, nicht benom
- wenn sie zu dieser Commissi
- Weil Becl. sich noch nicht im meritiis eingelaßen, scheinen,
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