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Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 17, fol. 14r

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  1. 11. Xbr. 1677. parte
  2. vide partem 1. schaden ejusdem
  3. Sachen Rheineckischer Erben contra die Uslarische
  4. rten. Extractus actorum. Datu nach einem b
  5. o 1. simplica an Ihr Durchl. darinn praesentationis
  6. so nicht darff zu bringen. Daß man ist
  7. carii. Lobent. Diegleichen durch eine frühte dritte, darin
  8. laßene Erben bringen supplicando vor den a° 1653
  9. Fructo doloch von alters seel gewesene Vormunden,
  10. ihm der supplicanten Vater den
  11. obrist L. ein wiederkaufs contract geschloßen, soll
  12. maßen, daß sie ihm das adeliche guth wacke
  13. gen baar erlegte 1400 Rthl. auf weis
  14. Jahre ein gereumet lang Contracts sub lit.
  15. Weil hernach sey ihm solches kauff vor
  16. gedachten bereits als dann mündigen,
  17. Adolph von Uslar losgekündiget worden,
  18. laut beylage sub Bio0Solche Aufkundigung
  19. habe keine exceptirt und weil der
  20. aufkündiger mit einer regung des gemäßigen sännig
  21. gewesen ein Monitorium ins Fuch
  22. exharirt, deßen beylage in Copia
  23. ungeacht nichts erfolgt, und dahehr Reineck großen
  24. chaden erbitten, in dem eine mit dem Grafen von
  25. Waldeck im werck begriffene handelung
  26. zurückgangen, da er doch wohl damit
  27. auff 3000 thl. nuzen schaffen können. Das
  28. Guth überdieß keine 4000 thl. verreuse mag
  29. weil die Ostärische Erben bey unlängst gesch
  30. güthlichen hand können, selbst gestanden, daß
  31. sie es nicht anders aus vor 12000 thl. wieder
  32. annehmen und solche nur mit 3 pro 100.
  33. verzinsen wolten. Überdieß der Fürstliche consens
  34. zur execution deßen beylage in copia lit.
  35. m falschen. (welches inhalb verstehe, daß
  36. der Kauff und auff etliche Jahre gerichtet
  37. solcher aber expiriret, (auch der verstrichen
  38. onsensque agnatorum, wie erfolget. Über dieß
  39. gefahr es möchten die beydejen jungen von Uster
  40. Falcko Adolphi söhne so noch, unter heyrathet
  41. ohne mänliche Erben abgehen und als dann
  42. von den agnatis oder Minuirt das guth angegeben
  43. werden, auch sie mit der in der beglage
  44. litera constituirten hypothec als we
  45. numehr in fürstl. Durchl. handen ist, daß
  46. amt Uslar,7, nicht gesichert, immaßen
  47. der gestorbenen von Urslar solche Hand
  48. handen hinder ihnen geschloßen als begehren
  49. ch cläger ihre wiederzahlungen, und
  50. Wiewohl ihnen frey stünde laut deßen contracten
  51. lit. A, und deßen disposition §. 11. derselben
  52. expresso pacto executivat constitutissorum,
  53. constituirte Generalhymothec gemäß, die bona
  54. und bitten wollen, weil Instrumenta qvarabilis,
  55. auch die fürstl. Landes constitutioß H. Novembr
  56. 17) vermag als begehren die auction in
  57. o H. Elers seel. allodial und Lehngüther in specie
  58. das guth �mtmershausen, und was in specie
  59. die Ungarn zu überigen verderben, ihnen von wegen des abgetretenen
  60. elde morgen zu faden haben, bitten der
  61. wegen an die benach hatte fürstl. beant
  62. kosten und andere schaden und interesse
  63. bezahlt seyn, haben originalia produciren,
  64. und noch beschehener cilation wieder
  65. zurückfodern wollen. In probata die
  66. originalia sind von herrn Moritz däncken
  67. 2.) ist der contract darin stehet es mögen
  68. doch daß sie auch die Bau und beßerungsKosten
  69. bonfasten mit 5 von 100 verzinset worden sollen
  70. was arbeit soll der Ober Lem. auf sein
  71. Kosten in esse erhalten, auch vor feüer
  72. und andern schaden antworten. Was aber
  73. gebauet werden soll, soll von den Verkauf
  74. frefft, und von den Käufer hehrge
  75. großen werden. Item buch oder obrige Leut
  76. soll macht haben beym auch ußer pferde
  77. lohlen, finden und schweine Im Dröllianum
  78. zur weide zu halten. Wie daselbst existi
  79. C. vidt literas B.C. D. explicatus
  80. 6.) ist die special Hypothec so dem S
  81. obrossirt auf das Amt Uslar estitu
  82. worden. Wer welches articul einezo in ihre
  83. Durchl4 handen interibus ins cäs
  84. n. 7. Reinerlicher Erben anwald. Will
  85. repertiatur solten was in der supplo
  86. dum supra no 1. Adiz der seel. Obrist
  87. habe auffm guth wancken, weilen es ganz verwunder-
  88. stet gewesen große meliorationskosten an
  89. werden müßen, den designation bey x
  90. in actis no 13.11. sind alle anno 1653. und 54. an
  91. wendet belaufft sich auff 30 d. 1622. 24. in
  92. und Verstände eines extracti sub in gi uns den
  93. contraht leide sich er no 17. seyn solte beclagte
  94. zu erstatten schuldig. Item was sie ihm viehe
  95. in art Caslar in der werde zu halten schuldig laut
  96. contracti §. 14. deßen extract hier in actis no 1.
  97. wird dahin erstatt, gefodert laut. Es w
  98. obligation vom 1. c. Becl. 1 (sich die rechnung
  99. vor leidlich angegeben, wird auff 6 pro
  100. thl. von ao 1653 bis 1676
  101. der Beclagten eigenmächtig anzugreiffen, dennoch
  102. haben sie lieber, Chredurch nicht auffle
  103. ta param executionem, mit sich führen
  104. fürstl. autts Uster, annoch capbarii.
  105. mmissoriale zu erkennen, bis die
  106. 140 thl. auch verursachte Gerichts
  107. Secretario der Cantzley collationirt).
  108. die verkäuffere nach verfließung
  109. Jahr das guth mit leben der sumpti relviren,
  110. Und §. 12., daß die ausgelegten
  111. das lezten Hildes a
  112. aestionirt damnum et intercipientibus ad
  113. itergens et lucrum cessansis auff 3000 thl.
  114. Beyde dem 27) summari 1677. Uhler
  115. wittbe und Erbüller sollen ihre gegen
  116. nothdurfften innerhalb 14 wochen sub praejudicie einbringen.
  117. tractum in fructum non legitimationis.
  118. beclagten rescarisch witbe und
  119. Erben anwald zweifelt ob alla Rheinigkische
  120. mit interressirte Erben in diese clage consentiren,
  121. lager hätte, selbst angedeutet, nun
  122. einen andern suchen. Die sonsten diegestände, verbleibe, wie man nun auch gesehen, den Jüngsten
  123. 14. Januarii, daß den Rheineckischen immündigen Kin
  124. deren noch keine terminie bestätiger, dadurch sie sich
  125. den 27. Novembr. 1627. publicirt, Urtheil zu entbr
  126. ein gemeinet act. nach meinungen copey erkand, und zeit
  127. 4 wochen darauf zu verhandeln sub praejudicio
  128. angesehen. (29. Martii 1677
  129. läger in praesentato 9. Junii 1672
  130. inhumacam, vernehme daß etwas extrahiret, doch ih
  131. Becl. soll innerhalb 14 tagen vorhehr
  132. 16.) Clägern insinuiren laßen, 13. Junii 1672
  133. ivantiquario. Cap. n. 22. alleymit daßhero so contallen werde daß es
  134. fallen dürffte, ichlarische vormünder habe man deßen
  135. innert umb deßen besichtung einzunehmend laut causat
  136. erzeit zu Windingen helffen. Bittert aufn fall sie tractiren,
  137. nus andern commission zu erschicken solche sumtibus zu aestionibus. Dece
  138. deswegen den Amtigen in ortheilen solche summa zu aestimiren. De Ma
  139. St. Rathshoffhausen d
  140. t data, vide sentendo hac plagula

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