Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 18, fol. -
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.85.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
The machine reads it as
- L
- allen zu einer
- n. (§.4) Wenn dieses geschehen, so soll
- communication erkandt werden, und
- binnen gewißer zeit bey ihrer Zuspräche
- so vom de ponirten gelde zu nehmen, dociren,
- egen, denen
- verhaßet, so warten
- laßen sie offtmahls aus nach
- läßigkeit oder bosheit liegen. Und ob
- scheinet Cläger werde schwä
- offtmahls processus Calumnandae
- Heil
- bald wieder
- komt auch
- Keit der proc
- nachlässigkeit hehr
- zwar selbst am
- e
- eines aber das Amt der obrigkeit solche
- spraths zwar verhindern, und dem so
- n. (§.6.) Doch soll oder terminus zur person
- Becl. noch zuvor mit seiner Exception
- als b
- denen selbst zu vigiliren haben.
- p officio erhalten und sich
- darnach nichten könne; so sollen
- auch beyde partheyen, macht haben
- sowohl interrogatoria quoad
- Gesez gegen des andern articul
- un
- gedachter, wenn sie
- wird. Aber
- die mittel zu benehmen, sich zu schaden, denen ja
- die oben frauß das gemeine wesen durch
- fiele, dahehr soll der Fiscal
- ein
- dociret worden.
- e. (§.7.) Beclagter soll binnen
- gewißer Zeit mit seiner Antwortt
- ein kommen und darinn alle seine Exceptiones
- dicatorius sowohl als praeterias ohne
- einige reservatio auf einmahl einbringen, und
- was zu deren Beweiß nöthig, als copien der
- welche interroga¬
- unpertinent.
- c
- verderben, der unterthanen beidet
- ob die eingegebenen schrifften ultra terminum praefixium
- ein zu geben, als auch intention
- gelts dem judici überreichen. S
- den gegentheil
- in termino, dem Beclagten auch anführen, und
- und können können. (2
- insimationem oder diligentiam adhibitam
- n, ob etwas mittel
- und
- Ih
- also gesagt seyn, daß
- hafft einkommen.
- originalien auch articulos cum nominibus Testium
- et Directorio beyfügen und summa nichts
- unterlaßen das ad instrumentam causam
- ienet. So soll er auch einen procuratorem judicii
- annehmen, und obgedachter mäßen eine gewiße
- summa deponiren. Dafern sich auch befinden
- solte, daß einer oder der andere etwas so
- seyn, so ich iederhoffendet, sed instrumentam causam dienet a
- Allig beobacht
- m
- ndliche
- um hoc quari potest sin uniter
- eingerichte
- en
- guthliche Vorschläge damüglich
- et in seyn
- oria, denn
- und
- angefüget werden, so ist doch aus der erfahrung bekand
- g, sondern
- gef
- und Cläger
- communicat
- inhalt und
- 2
- oder sonst ausmach zu Tagen gewesen, und mangelbst
- partheyen
- liche
- in entstehen, der guthen
- recht
- der
- nicht
- er
- 7
- z oder aus nachläßigkeit zurückgehalten
- und hernach damit komt, soll ihm eine gewiße
- straffe dictirt werden. Die insinuation
- seiner schrift nach dem solche
- Solte bey
- mit der ihm im Commissions
- bescheid injungirten antwort außen bleiben
- wie denn unter communication zur
- nachricht und communication zur antwort,
- zu distingiren) soll er ohnangesehen,
- daß er kansam excusendi ratio uubilem
- legire, dennoch iedesmahl
- in eine mäßige geldstraffe nach befindung
- und ihres condemnirt werden, denn
- daß ihn auch casus major abgehalten
- ch nicht billig, daß gegentheil von den Cefe, ist i
- aufgestoßenen den schaden
- wagen, soll. Zu dem ist selten die
- daß man nicht bey den man fleis
- will, solche
- Und würde zu weitläufftig
- causas genau untersuchen
- gemeiniglich trivole, so derowegen
- gemeiniglich
- der geschicht
- eine straffe unausbleiblich
- Solte aber bey
- schohe, und
- freühe gefaß zu erscheinen
- ist man soll er doch das übrige eingeben. Was ihm mangte war
- oder dem andern
- nach ermäßigung erlegen.
- und
- was verordnet,
- Nach diese Exception schrifft soll
- hernach wenn
- Nach also von diesen Exceptenschrifft
- en soll Cläger nothwendig
- mit einer realia binnen gewißer
- zeit einschkommen; aufn fall er neue facta
- oder puncta, so in vorigen noch nicht berühret,
- und dazu die exceptionschafft gelegenheit
- gehen, vorzubringen hette solche soll er
- auch beyfügen, und ichs zu deren beweis
- erkand, soll er auch beyträffte binnen gewiße
- zeit dociren.
- ein oder anderthal
- s
- sowohl an copien der vigilien als neuen articulis
- und testium nominibus nöthig, beyfügen
- solche soll behärte, da seiner
- Fahren haben Cläger sich deren
- begeben wolte, lehrts ihm sey, solte
- er aber hernach etwas neüfs vorbringen soll.
- auch eine gewiße traffe erflegen. Solche
- replica soll, neue Beclagter communiciret, s
- und deßen Apprecirt erwartet werden. Solches
- Solche simplica soll Clägern alsbald communicirt, und dabey ich officio
- aeclesimo, zum examine der Partheyen
- Recognition der Coriginalien, und
- der schrifften, so in duplo zu
- von
- en
- d
- 16
- Niesen commissionsbescheide
- und zur mündlichen Verhöhr
- der guthe und richtiger formirung
- dem ende einzugeben)
- oder von
- oder
- estitutionem partis expensarum
- nachkomt
- da er sich solches
- beweiß bedienen will.
- d
- find zeügen.
- völliger
Cite
Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 7, 18, fol. - . Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068439:0010?run=617