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Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 8, 4, fol. 4v

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  1. h wohl zum theil des gemeinen besten wegen geschehen
  2. müßen. Ich allhier allein, es wären
  3. hafftigkeiten zu Friedenb. Sürden stände, Leüte
  4. noch aber die vorigen
  5. d
  6. miniastica sejus
  7. reichen mantig sey, daß ich scheine nicht und geistwürden sindern nun nichts gewust. Dieser kan schrecht solche ordentlic
  8. militivas famulis
  9. dynastae oderos primores, in dero
  10. auch es Landes-mahls etwas gewesen zu seyn; aus
  11. welchen gemeinlich Grafen undt Fürsten worden;
  12. oder doch mit denen, der hochachtung nach, in der wage gestanden;
  13. obschafft heut zu seye deren viele in den ständigen dinge theils anstatt in adel
  14. verfallen, und nicht mehr zu unterscheiden
  15. diese haben ich vor andern hin
  16. der freyheit ihrer bey ihrer Herrn das Herrn das Herrn das
  17. gesezet, sind auch theils noch dabey geblieben; es
  18. das Landes-allianz zu seyn, daß sich
  19. er
  20. A
  21. . Cap. (§. 10.) Daß der teüte dotalung der Amptman
  22. auch
  23. y; wie man sie dann auch in der execuctor, daß ihre mänder, da
  24. welches auch wohl vielen andern
  25. geschlechter und Güthern, so heut zu tag theils
  26. bloß adelich, theils sonst frey geachtet werden.
  27. sonderlich nach der Lande gelegenheit wiederfahren. Und kan
  28. man leicht erachten, daß die jenigen so auff ander grund die Rottlande
  29. lande eingegenommen, von denen älterefte Eigenthumb
  30. herrn anfangs vielfältig unterschieden worden, und allerhand
  31. Lasten unterworffen gewesen, darunter
  32. die jahr mit gewesen seyn mag. (Doch ist schwehr von
  33. diesen dunckel zu dingen, ohne eine lange und fleißiger unterd-
  34. sich sich ansehen, sich an sich ansehen, sich anhero auch anhero scheidung
  35. der Zeiten und orthen etwas gewißes zu sezen.
  36. Im dritten und lezten Paragrapho sind fol¬
  37. gende Säze begriffen (7)
  38. ende des fünffzehenden, und aufang des
  39. vorigen oder 16ten seculi, dem Adel und einigem
  40. Domino fundi wegen der hohen so wenig als andern jagten
  41. annoch uberall keine Münster Mein streit gemacht,
  42. worden. Dieser Saz ist von einem großen
  43. begriffen, und mag er zwar an vielen orthen seine richtig
  44. eit haben. Daß er aber überall statt habe, getr
  45. n
  46. alten Proceße,
  47. mir nicht zu sagen. Es müsten die
  48. nicht
  49. Acta in den Canzleyen des Buchs und besten der Väckleinen (senen
  50. menck, nicht weniger als allerhand s
  51. Autores nach gesehen werden. Man würde auch
  52. n, bey ihren wohl thun, wegen Franckreich
  53. Welschland dießfals bey denen Scribenten und sonst
  54. erkundigung einzuziehen. In zwischen kan man sich be
  55. gnügen, daß in dem Land da etwa dergleichen frag entstanden,
  56. eine Genaue Untersuchung der dienlichen Scriptu
  57. werde, wozu dann vielleicht nicht so schwehr zu
  58. gelangen.
  59. bey den vorhanden
  60. gewiße eigentliche
  61. obschohn in kleinen
  62. striechsen selbst
  63. andere geschlechter
  64. elben
  65. a
  66. so ganz bey
  67. theils zum bloße
  68. adel theils zu freyen,
  69. guthsHerr gehö
  70. und sattel guther
  71. Es wo sie nicht bloße Empf-
  72. besizen.
  73. tentae gemeßen, dennoch
  74. und entfernig selbst
  75. und scriptu
  76. so bey den
  77. herrschafften und ämtern sowohl
  78. als bey dem adel und
  79. gericht seyn selbst
  80. befindt

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