Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 8, 5, fol. 5v
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- wohl daran noch einiger abfall gefunden, indem b
- der an den Lübeckofft von Kayserl. Mit die judenschafft allerumb ethemigst
- einkommen, und sie bey ihren von Kaysern und Königen
- gegebenen und confirmirten privilegien zu schüzen gebethen,
- dabey anbracht, daß sie niemahls
- zu Francfurt als leibeigne tractiret worden, sondern gleich
- den bürgern gegen abstattung des 10ten pfennings den
- freyen abzug gehabt, auch nicht ohne die bürgerge
- collectiret worden und dergleichen. Darauff Kayserl. sub de dato W
- Ml. sich allergnädigst ercläret, daß
- durch die der Stadt Francfurt den 28. des vorhehrgehen
- nehglich sein gebüne declaration der Versprung der judischen orth nicht auffschafft s
- nach zu zuehlen gar nicht gemeinet. Auch ex supposito
- naturalorum Mancofuriensium beygefüget, daß
- rechn
- und was sie hochbracht
- zu nehmen,
- wegen ja etwas der Herzog von der judenschafft
- beschwehrliches in der declaratione mensis julii enthalten seyn solte, s
- olches in omnem eventum nur von dem wenigen antheil derselbigen juden, oder deren nachkommen zu
- gen
- eren nachkommen zu. verstehen, so von Carolo IV. der Stadt überlaßen worde
- 16) Diese Kayserl. anderwertige bey armen hat die Herrn Franckr
- dem Amstman sich nicht so leicht wenig allarmiret, als
- ie gegen daß ihre artificia gegen sie selbst ausfallen und
- uns ihren narratis eine ihnen numehr selbst
- nachtheilige distinction der juden erfolgert werden wolle.
- daher sie bald mit einem Neuen informationsMemorial an Kayserl.
- Hof einkommen, die juden, so sie zuvor gegen die Kayserl. commission
- so meisterlich zu entschuldigen und zu vertreten gewust,
- vor Meynaydige rebellische leut ausgescholten
- und welches das ältigste ihre anfangs-wohl inventirete
- und sehr unangenehmme praesupposhrte selbst umbgessoßen
- Erkühnen sich zuförderst die Kayserl. anderwertige declaration
- or oder null, und nichtig auszuruffen, nicht bedenckende
- daß sie vielmehr ein solches wegen der ersten ihnen favorablen
- b
- en
- r erschlichenen declaration zu besor
- dem sie das die satisfaction der Kayserl. und nicht
- von ihnen so ihoch getriebener disposition der Kayserl. und nicht Kayserl.
- juden betrifft, so sießet mache das neue informations memorial solche
- solche, da sie nicht mehr in den Kram dienen will, gänzlich umb,
- und sagt ad Object. XI no 2. Es hätten ihre Kayserl.
- Mtauff alle juden ein sonderliches Recht, wie die juden selbst gestanden,
- alten 10 also solches rediren können und cedirt, ut. §. 11. §. für diese
- wenige juden welche albereits vorhin bezahlet worden, würde der
- Augustin. König Konvof bezahlet haben, a° 4. daß die
- hernach erworben. Juden gleicher condition in den vorigen
- praesocietatis unionis controversitatis zu Maßen
- ohne einige spisculation reservatioigen oder conditione bey demselbigen
- associret, der solches alles jura Caesaris quoi praetensa informatione
- subversa numehr, da sie ihnen zu statten kommen, und dahehr
- ieder erwecket werden.
- die distinction auffheben m
- 7)
- Bey diesen sämtlichen angeführten umbständen nun und
- so hohen darunter versirenden interesse Kayserl.
- Mayt und des Reichs stände zu bedencken, ob nich
- ehr nicht Kayserl. May1 befugt, die oben exterintendentis nach ei
- entlich erlangte declaration vom 28. jul. 1685 gänzlich zu
- cessiren und aufzuheben, welches solche in dergleichen zu erfolgen darinn beständlichen
- weilen sie solche allerdings auf falsis narratis in facto gegründet,
- solche io praesupposita in sich hält, contra nota jura lauffen,
- Fürstl. Mayt respectfast zu wieder; eine odiosissimam
- et vix nisi summa
- natur
- necessitate admittendam et suam perpetui imperii juris a tota
- in dieser nova
- informatione
- allerhöchst gedachte
- auch fur null und
- nichten zu erclären.
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