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Leibniz-Handschriften zur Jurisprudenz LH 2, 8, 5, fol. 5v

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  1. wohl daran noch einiger abfall gefunden, indem b
  2. der an den Lübeckofft von Kayserl. Mit die judenschafft allerumb ethemigst
  3. einkommen, und sie bey ihren von Kaysern und Königen
  4. gegebenen und confirmirten privilegien zu schüzen gebethen,
  5. dabey anbracht, daß sie niemahls
  6. zu Francfurt als leibeigne tractiret worden, sondern gleich
  7. den bürgern gegen abstattung des 10ten pfennings den
  8. freyen abzug gehabt, auch nicht ohne die bürgerge
  9. collectiret worden und dergleichen. Darauff Kayserl. sub de dato W
  10. Ml. sich allergnädigst ercläret, daß
  11. durch die der Stadt Francfurt den 28. des vorhehrgehen
  12. nehglich sein gebüne declaration der Versprung der judischen orth nicht auffschafft s
  13. nach zu zuehlen gar nicht gemeinet. Auch ex supposito
  14. naturalorum Mancofuriensium beygefüget, daß
  15. rechn
  16. und was sie hochbracht
  17. zu nehmen,
  18. wegen ja etwas der Herzog von der judenschafft
  19. beschwehrliches in der declaratione mensis julii enthalten seyn solte, s
  20. olches in omnem eventum nur von dem wenigen antheil derselbigen juden, oder deren nachkommen zu
  21. gen
  22. eren nachkommen zu. verstehen, so von Carolo IV. der Stadt überlaßen worde
  23. 16) Diese Kayserl. anderwertige bey armen hat die Herrn Franckr
  24. dem Amstman sich nicht so leicht wenig allarmiret, als
  25. ie gegen daß ihre artificia gegen sie selbst ausfallen und
  26. uns ihren narratis eine ihnen numehr selbst
  27. nachtheilige distinction der juden erfolgert werden wolle.
  28. daher sie bald mit einem Neuen informationsMemorial an Kayserl.
  29. Hof einkommen, die juden, so sie zuvor gegen die Kayserl. commission
  30. so meisterlich zu entschuldigen und zu vertreten gewust,
  31. vor Meynaydige rebellische leut ausgescholten
  32. und welches das ältigste ihre anfangs-wohl inventirete
  33. und sehr unangenehmme praesupposhrte selbst umbgessoßen
  34. Erkühnen sich zuförderst die Kayserl. anderwertige declaration
  35. or oder null, und nichtig auszuruffen, nicht bedenckende
  36. daß sie vielmehr ein solches wegen der ersten ihnen favorablen
  37. b
  38. en
  39. r erschlichenen declaration zu besor
  40. dem sie das die satisfaction der Kayserl. und nicht
  41. von ihnen so ihoch getriebener disposition der Kayserl. und nicht Kayserl.
  42. juden betrifft, so sießet mache das neue informations memorial solche
  43. solche, da sie nicht mehr in den Kram dienen will, gänzlich umb,
  44. und sagt ad Object. XI no 2. Es hätten ihre Kayserl.
  45. Mtauff alle juden ein sonderliches Recht, wie die juden selbst gestanden,
  46. alten 10 also solches rediren können und cedirt, ut. §. 11. §. für diese
  47. wenige juden welche albereits vorhin bezahlet worden, würde der
  48. Augustin. König Konvof bezahlet haben, a° 4. daß die
  49. hernach erworben. Juden gleicher condition in den vorigen
  50. praesocietatis unionis controversitatis zu Maßen
  51. ohne einige spisculation reservatioigen oder conditione bey demselbigen
  52. associret, der solches alles jura Caesaris quoi praetensa informatione
  53. subversa numehr, da sie ihnen zu statten kommen, und dahehr
  54. ieder erwecket werden.
  55. die distinction auffheben m
  56. 7)
  57. Bey diesen sämtlichen angeführten umbständen nun und
  58. so hohen darunter versirenden interesse Kayserl.
  59. Mayt und des Reichs stände zu bedencken, ob nich
  60. ehr nicht Kayserl. May1 befugt, die oben exterintendentis nach ei
  61. entlich erlangte declaration vom 28. jul. 1685 gänzlich zu
  62. cessiren und aufzuheben, welches solche in dergleichen zu erfolgen darinn beständlichen
  63. weilen sie solche allerdings auf falsis narratis in facto gegründet,
  64. solche io praesupposita in sich hält, contra nota jura lauffen,
  65. Fürstl. Mayt respectfast zu wieder; eine odiosissimam
  66. et vix nisi summa
  67. natur
  68. necessitate admittendam et suam perpetui imperii juris a tota
  69. in dieser nova
  70. informatione
  71. allerhöchst gedachte
  72. auch fur null und
  73. nichten zu erclären.

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