Leibniz-Handschriften zur Theologie LH 1, 17, fol. 76r
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- das Seinige von demjenigen, was ihm der Canonicus Majus geliehen, abgeschrieben.
- er auch das kuommanche M. h. Habei ich jetzo nicht mehr, sondern vor 2 Jahren
- durch den jetzigen Herrn Superint. Taeding von einem tertio bekommen, der nicht
- hier lebet. Ich solte aber doch dencken, daß es pag. 310. meine Anecdotorum in dem
- lezheiten heißen mühe Innocentius XIII. denn der Kayser-proiblicum nuper
- das nuper zugeswohl, daß es so weit nicht kämet gesetzet werden, wie das
- Innocentii XI. ziehen. Es heißet zwar in dem Briefe pag. cit. dieser Post drenouen,
- tias ein Praedecessor des Camentis. Aber es ist die freye, ob in der Kayserl. Cantzley dich
- wort nicht pro occasion sive beaucassen getrauet H. Das wort braideuses scheinet, da
- wahrheit zu gesehen, daß es Innocentius XI. zwischen. Der das wort nuper scheinet
- mir nicht so weit hinaus zu gehen. Und, wenn ich nach etwas erwehren so, so wer, pro
- arie zu reden, der Innocentius XI. nicht der Praedecessor des Berentis, senden
- Aranda VIII.) es wäre denn, daß Praecedecessor nicht eigentlich den nächsten Antw
- n eines Antcessoris, sondern als, die vor meinem Antwissore in Anemte gegen
- anzeigte) doch vielleicht können E. H. aus andern historißen Umständen
- er Ihren zur hand sagen werden, sicherer schließen, ob Innocentius dit. oder XII zu
- ersehen. Solte in meinen Medotis per errorum typographium benocentius x
- pro Innocentio XI. gesetzet etc. so bitte er mit der zeit in dero gelehrten werde
- nur sey zu bewenden. Nun werck humorum ist, und dessen genügt erinnert
- zu würden, hanc mir für keine Schande.
- dem Könige in Schweden des Spieola Vorhaben sich genehmiget werden, kan ich
- alles newer Nachsachals um gewahret, mich nicht rühmen gefunden zu haben, da die Richtnis
- den Schröder Caroli XI. so gehöldert, daß er nicht von dem Schaafeften verstande ge
- wesen, so könte es vielleicht seyn, daß ihn der listige Rokar ins Nutze zu laden oder Ger
- licheit gehabt. Doch müsten wohl die Scriptores neuen seciporem, von solcher zeit
- etwas liecht geben können, ob des Opinola negotium bey dem Könige angemacht, und wie
- angenommen. An den Herrn Consess, Nordt wil, wenn an ihr scheine, biß
- itte gelangen zu lassen nicht ermangeln. Wenn es wahr ist, was D. Geo. Frid. Michte
- in dia. de quo et jahre chagimis zele Sacorum, pag. 23. von Caroli XI. Religianum discher
- überschuß sowohl, als gegen als D. Joh. Matthine Mémonstilia rühmet, so
- man kaum glauben, daß horas wärde bey ihm ingelt gefunden haben.
- Sonst fais mir nahmen ein, daß der bekannte Meinung alle bemühungen des
- Hincke per uor privatimolimina ausgegeben, die er jure auctoritate et consensu
- vorgenommen, wie ich aus den Actis Erud. hat. 1687. pag. 615. Ihr, da seine histori
- ein
- da
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