Leibniz-Handschriften zur Ad vitam Leibnitii LH 41, 5, fol. 1v
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- et
- bey Hochgefehler
- Churf. Durchl1 die gndste verg
- zu des Hrn S. zu des Hörnigkischen die nach so fort erhalten, also daß Churf. Durchl*
- doch einen Cammerdiener solches dem Bibliothecarii andenten
- und als er einer schrifftlichen befehl verlanget, so
- ein länger secietarium ihm eine Signatur darüber zuschicken
- 1
- laßen, darauff ich zweyen mahlen die Bibliothec
- gegehen, mich etlich stunden darinn aufgehalten, auch einen Blückse
- der Archim und andere Manuscripta gethan, blieben auch Churf
- Durchl1 gndst verwilliget, daß nun solche sonderlich
- einem darinn fewer zu ersehen nacher hätte abgefolget werden möchte
- and sonsten
- den
- welches alles aber bald mitgestoßen worden. Nun ist
- einige Personen zubilden, (so mündtlich zu niemand
- h
- werde) Churf. deren so vorgestellet, was maßen dero anget
- nehende vorfuhren, ich sonst er maßen großen bedencken
- in dergleichen gehabt, daß vielleicht hinter meiner untersuchung
- ein mehrers stellen möchte, als man vermuthe aus ein
- particularis schreiben an Churf. Durchl1, wie sich ihrer mein
- nach wohl gebühret, sondern nur eine real. Reconnenda twin
- mit begracht werden, welches letztere sie
- ten eine versinnete und außändrigkeit sonderlich getrieben,
- auch gegen mich selbst davon erwehnung zu sehen sich nicht
- ert sehen. Weil so viel damit gewärcket, daß derbe die gegen
- vergünstigung würlich zurück geriffen worden.
- sonderlich empfinden, daß die sach nicht erst
- bey der gebünner Cantzley gesucht worden. Ich habe ihnen
- aber mit guthen gefangen zu erwehnen haben, daß ich
- wohl weiße man sich dießfals gebühret, daßwegen der Monumentorum
- Cunctus, ut in Amptzosen so die Gvelschen fundiret, die etwa
- beym Archivo seyn möchte ich bey den gemeinen Guths-Dinge
- ich, wiewohl vergebens angemeldet, soviel aber die Bibliothec i
- betrifft, bey nirgend in der erbilde brauch, daß man sich deswegen
- ügen (ich auch der Graff in guthen angebe, u. büchern ein ander hochgene
- zumahlen mich der Bibliothecari
- h auch besorgen
- est
- wäre ich zu wißen nicht schuldig gewesen,
- an Churfürstl. Durchl* immediate
- eyn.
- dannen. Es wird auch so finde auch dahin, ob ich bey ihnen ein Unserm
- oder vielmehr kamadis: | so bereits geschehen, erhalten haben würde.
- de auch nur auch lieben, daß ich kein schreiben ein meinem gndsten Herrn zu
- eingeliefert, weilen seine recommendatore Bereinfft, tenductor auch anstatt dergleichen, da
- wird, nun also besorglichen daßen Hieben selbst von abgeliebten zweif
- nicht dürffte erreichet haben, ob ich Uns haben man seines güsten ihre
- dienheit auch seinen eignen respecten vorzu
- In
- u verstehn,
- en
- fügete gewöhnet, wo mit ich ihnen collegi
- wundern
- ld
- Her
- die antorietische
- gelegenheit verursachen werden, vielleicht einen fremden auf
- 2
- nicht
- allerdings
- ihre Correspondenz seyn seyn solche
- n
- in
- summate
- gerichten Fürsten
- e
- sünstigen
- samet.
- e
- ein
- samst in der Bruder vorhergehen worden. (§.
- seyn
- er praecipent seyn, da sie selbst in Franckreich und anderswo die grösten
- recommenda etwas rationes
- also bey seit sezen, daß sie deßen
- retractiren machen.
- Ministri zumahlen die freünden alle ihre antworttät gegen ihrer Herrn willen
- in einer sach von Beclagten
- ex cultores,
- lichsam vermuhtigen und dienstetzen geben, daß sie dieser auffrichtig
- höhn leichteten guth befindet seyn seyen. Wie
- dafür halten,
- ch
- habe Churf. DurchP4 auszubringen hin
- von der sache beßer verurtheilet, der aller singulohität der Poste
- doctistum Bavariae, immaßen ich mit exemplis erwiesen, da
- ung
- Maximilianus deßen Großgott hatte mit
- Excellentiret, hin
- den damahligen Ministris so selbst in Historicis
- und dem berühmten deusero sowohl als
- andern den zuluck und gebrauch ihrer Bibliothec gern verstattet
- was bedencklich oder nicht, wohl zu distingviren gewust,
- vergnügung und freude gemacht haben würden. Einen fremden anheim
- haben auch
- auch die signatur durch
- Cammer
- den H. Obristen D
- Grafen von Füg
- angeordnet worden.
Cite
Leibniz-Handschriften zur Ad vitam Leibnitii LH 41, 5, fol. 1v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068544:0002?run=617