Leibniz-Handschriften zur Ad vitam Leibnitii LH 41, 9, fol. 9r
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- Nachdem mir die Gnade Gottes einigen Success
- Studien und geschäfften gegeben, also daß ich bereits
- in 22 jahr in einem judice zu sehen, und einigen
- en obersten gericht geheißen; und einige ruff durch
- offentliche schrifften erlanget, habe ich
- allezeit getrachtet, mein fleiß und meine arbeit
- Kayserl. Mt als dem König aber heimgerechnet
- zu wideriren. Es hat auch gott bey
- Und weil ich zugleich ein schreiben vom
- dem Herrn Herzog, dergestalt ist d
- mit eine, die dergleichen zu curien dienst zu bringen, und da
- man haben einfließen, daß er mir erlegenheit zu dienst,
- Künstel. M* beym CF actu erwehnen,
- deßen ontervoegen, daher ihr sonderlich lieb seyn.
- besetzet, der Herzog in dem Schreiben
- elben, mit gegeben darauf bezogen, hat der
- in das hauptheilung nichts überauß wohl außgenommen, und
- s sehr verbindtliche schrifftliche antwort g
- zurück geben, Manckt, vor diesen Herzog
- n, daß ich des Gotzensbaren Hochg. zugeschweigen,
- fft entheid) zugezogen) unter dem Ministris
- der Grafen Königs erkundt Stattmaß bey meiner gegenwart
- solcher mit den theiligen verstanden nach gehabter außfährlichen Audienz bey
- des Kaysers Copoldi glondingsten judemans Mt darauf
- gestande, daß ich eine Reichs-allen würcklich bef
- sollen, und sich allein die damahligi
- erst zu haben, daß ich diese gemeinen an
- als zu laßen, als die eingefunden, wie
- officiorum verlangt, mündtlich
- würde; wenn die damahlige
- verfaßung der völlige schuldstens ohne extraordinari auch legethan, denn hernach Durchl
- were geben können. Es sey zweifelso haben, wegen davon ges
- n etwas durch den Fürst von Olägern nach ferneren
- auf mich bedacht zu seyn bezeiget,
- er glauben habe. Nachdem auch
- Als nun gegenwärtige Kayserl. Mt mein
- und alle Erbland
- denn in dergleichen zum bey iung des Ehe (s) Reiches in der ein urspracht auch angespricht würde, so
- kommen, und offere also meinige auff recommendation des
- errn herzen zu Wolfenbütel Durchl. mit einer Reichshof.
- rathsstelle von niemand vergewißen laßen. Vermindert
- habe ich ein iederman geschickt, da
- was Mt auch dero ordre so gar nicht etwas were bey
- aufgewartet) mich hieher begeben, sollen
- meinen eifer und treügemeintes absehen
- und was etwa von meinen wenigen diensten zu erweisen,
- beßer persönlich zu
- elzufindet
- mehr fühigst machen
- genommen zu geben, und zugleich der gemäßes der Kayserl. Gnade Ihr
- eign das habe
- Kayserl. gucij
- allen, daß das seine eine specimen an seiner angetrauen und ho
- üb
- riffen; anstalt ihrer Vaters-Herren Herzog von
- allerhöchstgedachte Kayserl. M. H. Hofrath wie vndt Herrn
- herrgs zu Wolfenbütel, Durchl4 mit gegeben worden
- die Curi
- nicht
- hirnach zu haben, wie man sondern auch mehr mit ein guthen anständigen zu bringen. Es werden
- sich bey des
- finden, denn
- gewehrt und sie beiß mündtlich gegen nachdrücklichen leibnung
- eine eine verbindliche
- haupt gewesenheit in den schrifft, dergestalte darüber bekommen; so zwar
- viel nun man allezeiten, daß diesem allen vornehmlich
- eyn möchte, wie man sondern eine große groß zu dienst HochFürstl. M
- erscheinen möchte, habe ich zugleich ans vielen
- einen meinen hauius, sondern sonderlich in ordentlichen Druck
- frantus arbeiten, einige specimina und allernstration
- erreichen wollen
- zu stamm ein vnd
- erlaubt
- manie Codicem juris centimus aus der Mauthsa so ein opus infolio,
- bekandte von mir auff reisen und sonst gesandt wichtige
- autile liste StuckFür eins. Manuscriptis et Archivis herrck gebracht worden.
- der Er sich auffmahls zu haben; und dürffte ich fast sagen, daß
- verrichtet, der Generaliter die Amt dergleichen.
- eine Bruderischen Schrifft
- als Kayserl. Majs. M*E7 u. einmahls dero B. von geschrieben, da
- auch so wohl selbst als durch seinen
- GustCanzler Particularia berühret,
- die zu einrichtung einer
- vollkommenen verständniß und
- zusammen sezen, dienen köndte
- r ihre Universität dene ankommen
- l.
- solches alles mit guthen
- bedacht in großem geheim und
- e
- vor einem ma
- das Landes
- Curiosum und was
- Die Sciensten betrifft,
- beym Waar von
- uriret, nehmlich
- haben. Es ist
- den
- Es hat auch dieser Monarch
- durch ein ansehnliches
- regel. seine Ver
- gnügung gegen mich bezeiget. (§.
- zu Franckfurt
- zu meiner ferneren
- recommendatur.
- gewillig
- zu beforderung
- er vollkommen
- menschmechen verstand
- Hohn Häupler, auff
- welches die Registrat der
- praefationes sowohl partis
- primae, als partis secunde vel
- manissae, können, dieß alles beßer
- die Völcker, Staatrum, und deren
- Rechte angehende
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