Leibniz-Handschriften zur Ad vitam Leibnitii LH 41, 9, fol. 10r
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- doch habe annoch alle einterthänigst beyfügen,
- nehmlich
- zweyerley seyn köndten. Daracujus et Imperii, und andern helbe
- incamenta studiorum vel scientiarum. Das
- Eeste belangend, so ist bekandt, wird Er auch reichte und
- und andere ortwegen vortreflich wercke haben, darinn ohre
- gerne, jura vera vel praetensa ausge-
- führet. Das Römische Reich Teütscher Nation aber
- . Welches deßen gerechtsamen vor andern
- groß, und gegründet, mit
- weder mit einem solchen werck, noch mit einer darauf
- gerichteten Histori versehen. Solten demnach zum
- billig die materialia pro juribus Imperii deducendi
- zusammengetragen, und wo nicht so gleich ediret, doch
- ad perpetuam rei memoriam beybehalten, und
- zu beqvemer zeit herausgegeben werden. Und habe ich
- das gute erhalten, eingewichtige hand
- zu dienliche stück zusammen zu bringen, in specie Italien
- sonderlich Italien, und in specieescura beließend, der sach ist den in pureo erfahren,
- in denen Archiven, da sie seyn solten nicht finden wollen,
- chreiben müßen, bey den Bruder die judicis Imperii etwas nach dem Exempel
- anderer Kirche jemand seyn, der in Sonderheit die Circumbenz g
- e
- hätte bey denen partheyen-sachen selbst die darunter
- waltende offt jura Caesarii et Imperi zu
- in vigiliren Tua Tractat antere autarea auch wo es dienlich
- ie nachditschi dem Fiscali, (als der extra Collegium) ad problemandum
- suseditiren, und damit erwehlet auch sonst monita beybringen könne,
- lich würde, die Historiam Imperis betrifft, habe ich solche zugleich
- mit der mir außs gelesenheiten Brunsvicensi auff etlich
- secula ausgearbeitet, nehmlich von Hertzogno a bist auff
- so das Römische Reich
- die Horrones ex veteri domo Brunsvicensis
- wieder in Teütschland aufgerichtet, und bin ich solch werck mit Gottes
- haffte unter der hand zu praeseqviren seyn haben.
- Fürstl. Vndes Braunschweig
- auch durch vorheil des Chur und Sintarius diplomata, und andere
- vorwerfliche Manuscriptos
- benschweig zu haben, sondern erschweigen nicht bedurch viel Historische dubia.
- gemüßlich gehoben und das Reichs gedacht seyn, ansterl. M. sübter anbey Volberg
- rechte in einem und
- andern fast gestehet worden
- Inelementa, studiorum ins gemein
- n endtlich das andere nehmlich
- betreffend,
- n. Habe allezeit von Jugend auff dieß
- im Sinn gehabt, wie ich zue Ehre Gottes und besten menschlichen geschlechts
- vermüßet, der Wißens ist etwas anhero thaler, also zuregebracht
- sitione; auch sonst zwey eines guthen aniehen
- Es hat mir auch gott die gnade geben, daß solche dinge in
- möchte
- tatica et arcini gefunden; der gutte doch ohne wirdt, die man der
- händen seyn, serventis zu regnum geständen, zu nach
- anders würde verhoffentlich geschehen seyn.
- entgegen seyn kan. Aber ein
- ein gleibet wird, der Cläger auch zu diesem Enndt (mahl der vorbracht: daß in geld
- gezeiget
- nen, wenn ich das glück gehabt mich müsten müsten,
- g
- nichts und seiner unterthänge böse zu befördern.
- eine sonderbare beliebung dergleichen
- der bey Kayserl. Mt noch nur
- der
- oben wir bekenne, daß der bey diesen
- Umb so mehr da dero großes liecht
- abliche Neigungen hette doch nicht leichtliche ständliche Schwieffte, gleichwohligkeit aber wenn unssag
- förderlichen schwehrheiten betrifft, be
- et justae praetensiones
- ie offentlichem Druck
- documentus et Historianum
- monumentis stattens
- et praetensionibus
- aestio noch nicht
- s
- am beyden Kayserl. Hof
- sonderlich Cunradissimae Regens-
- antzosen. (39)
- nicht nur in publicis, sondern auch
- Romano- Germanissimum
- Roma
- translati
- ersten Teutschen Kayser
- so nachenfallen der Carolingorum
- hochloblichen
- annehmen wollen, würden
- sie zu einer we
- großem vollkommen
- heit gelangen.
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Leibniz-Handschriften zur Ad vitam Leibnitii LH 41, 9, fol. 10r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068549:0019?run=617