Leibniz-Handschriften zur Ad vitam Leibnitii LH 41, 9, fol. 10v
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- Darfft in dero beygebunden, hierinn annoch zimlich
- tabulae casam, so gar daß
- chafft er nicht leicht ein fürnehmer
- Buchhändler oder verleger in
- rech und hebenmann zu fördern zu finden. Inzwischen hat dennoch
- große Commission nicht allein etwas die gantze wurtzig,
- g
- üte große verlust und verstehen. Die Post ist verhände, so
- ondern auch in
- der Menschen und erhaltung des Viehes, welche
- inge ein Collegium sanitatis per petuum, und et in Paris ratione`
- sumitem duplico recti medicorum
- ad futua ex praetentis
- nicht nur temporale in
- contagionszeiten, sondern
- rfordern auf eine wunderte zu bringen. Es wird auch in clas
- allerdingsi
- amstl. zu seyn, welches zweifle eine anstalt krände, sind
- dem Wolgen. Wozu das bergwerck und Müngwesen
- komt; da bekand daß dienet seyn, bey mannachten a
- von verständigen verneh
- Kayserl. Mit begreite in Ungarn deßen F
- allen andern in Europa fürgehen, und daher wohl bey
- ßechnung nur sonst anständig, sich sonst unßen v. dem Statuto
- auch nicht zu nächlicher alleinheit gehabt, viel leicht einige sonderlich die gewaltung der vnster in sonderlich die
- leiden machten: die Münzsachen auch gewiß, daß durch die bisher ge
- meine und vermeyden Prinz gewinn niemand mehr
- übrigen erkfurt worden, daß bey diesen schwehrter handt gefährlichen zu
- man Kayserl. Mt nicht zu rathen können auff curiosa ein
- merckliches zu wenden, aber zu geschweigen, daß bey
- Historia, studiis et scientiis, man nicht nicht inte
- curiosa, sondern fischen scriptorem hauptsächliche Wurbarkeiten abziel
- soltzen; soll sondern auch ihrer bey
- wie oben verwahnt; auf
- sitionis seyn, der end künfftige Vorschlagte finden, nach welchen
- eigen) Kayser
- dergleichen löbliche Veränderung sich selbst
- und zur theil vollstreitet
- bezahlen köndten. Wir beim Brande
- societatis scientiorum, der Verlustlichen der Berglichen Vortheil
- hat nichts kostliches von 6 thl. den Menschen dergleichen als die zeit, solche nicht zu Versaümen noch
- rathsam scheinet
- daher wird
- von mir anhand gegeben worden
- guthabsehen nicht zu verschrieben,
- sel die weg zu dencken, dadurch das
- zu unterlaßen werde.
- Solte ich nun hiebey zu Kayserl. Mt vergnügung
- und gemeinem Nuzen etwas beytragen können, würde
- ich meine bisherige arbeit und lebenszeit, umb so viel
- deßer angewendet achten. (
- procer der praejudion in Seinem Schuldischen Rechulation des satars de
- Astracti zu politica
- Wichtgesuchen bey der last ist, per Polum zu erit
- bey approbatione Caululationis perpetuae nicht nur nutzen obligatione
- sach, sondern auch auf reciproce aus deßen
- es etwas auffzuarbeiten
- artinum opus consumendum totius. De causa
- von einigen juridicis relationibus
- wenden werden, oder doch durch einmahl in den Erbland
- heir. Die Hände
- Germania sacra per Episcopatus, operantio
- tausium Mog. aliasb.
- Vergleichen von Maß und gewicht, und aufsicht aufricht
- Herzogs ohnaben, ich an
- compendium An finor novissime
- Fragtrie Regium jam solia remedatio
- justifica dit. a tollens. Caesus imaginati decipone dignum
- probirgium non Medaillen.
- banco visalet
- protestas vicesm, der Ernst von der mod
- was an H. Dr Dr Hörnigk geschw
- und Rehze verschaffen.
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Leibniz-Handschriften zur Ad vitam Leibnitii LH 41, 9, fol. 10v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068549:0020?run=617