Leibniz-Handschriften zur Numismatik LH 10, fol. 51r
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.89.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 52v); this page is its right half.
The machine reads it as
- on Verbeßerung
- des Münzwesens
- In
- Teütschland
- Es ist männiglich bekand, daß die Münzen
- in Teütschland innerhalb 30
- jahren immer mehr und mehr von den
- ReichsOrdnungen abgewichen, und wie
- ch auch anders endtlich dahin gelanget, d
- daß einige Sorten kaum den dritten
- ja vierdten theil des rechten werths erreichet
- und doch an vielen orthen den beßern gleich
- genommen worden, das auch das
- eine armee man sie zu halten, und habe ich
- ; denn also der
- daraus aber ein allegemeine partheyrung der Lebens- Apel und ander nöthig
- ren so die falschen Münzen gehehrtesten sich zu
- Et
- läger dinge erfolg
- ihren unterthanen dafür büß
- ch die unschuldigen aber a
- auch nicht weniger darüber
- leiden müßen.
- ärger werden, und endtlich die völlige
- Sipperey es folgen dürffte, so haben
- nächst Kayserl. fragt einige
- Churfursten Karsten, und Stande sich des
- sach eiferig angenommen, und sind allerhand
- vorschläge ins Mittel kommen, ob aber
- der zweck durch selbige erreichet werde
- det, stellet man dahin, und hab
- der daß wenige wohl-
- meinend beytragen wollen.
- eines Vater Eilers
- bey verbeßerung des Münzwesens
- ind zweyerbey absehen zu haben
- gleich feüerung ihren
- wolte;
- erstlich auf Vergleichung der Münze gegen
- ein ander ein ander
- Vors andere auf deren Verhaltung gegen
- Die Wahren und Kaufmanschafft.
- 1.) Die vergleichung der Münzen gegen
- einander ist nöthig, damit sie
- die unzugleich förung gelte nach ihrem
- halt, denn wo böse und guthes
- lus guthe
- uld in gleichem werth stehet,
- ungerechte außmünzen geheget
- eld in den Siegel geworffen, und von dem
- lösen verschlüngen, und iederman durch solchen
- er antwortlicher betrung in schaden gesaget. Ich
- z zu einer öffentlichen
- Verfaüerung
- Stände
- allgemeinen
- mit unsäglichen schaden
- igkeit bey
- geld
- mit schlechter und guthar
- gleichwolte, und hinc
- das ungerechte
- außmünzen geheget,
- g
- guthe Münzen verschlungen
- und mit
- Kupfer vor silber
- gegeben
Cite
Leibniz-Handschriften zur Numismatik LH 10, fol. 51r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068753:0101?run=617