Leibniz-Handschriften zur Numismatik LH 10, fol. 61v
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- * (§. 7.) So fort aber, und vor allen dingen
- Wäre von real verbeßerung dergleichen
- der höchst verderbten Münze, nehmlich
- bonitate specifica restituenda, und
- wieder näherung zu der feine zu reden.
- Weilen solches das einige Mittel, worinn
- die rechte garantie oder versicherung einiger
- beständigkeit gegen künfftiges Münzverderben bestehe köndte
- bestehen würde. Man ihm dergestalt nicht
- a
- werde
- ein bloßes verboth, und papiernes impedimentum,
- sondern ex ipsa rei natura ein merckzeichen
- entgegen gesezet würde. Und nachdem
- die Venedelung von denen correspondirenden
- der Münz
- wohlgesinneten Potentaten einmahrten Landen nachdrücklich
- biret, als dann
- nachdr
- beliebet, und das schlechte zeügen ihre fermi
- Der gemeine man selbst sich bey der guthen
- ordnung erhalten, und das guthe geld von dem
- bösen unterscheiden köndte, ohne welches
- alle, edicta und verordnungen
- hierinn vergebens zu seyn pflegen.
- Wenig nun die Churfürnehmste
- ür und Fürsten solche reale verst an
- intate intrinseca specifica etiam exemplis Vollstrecken laßen, befinde
- i
- den be
- so wäre hofnung den stein zu heben
- und als dann zu denen übrigen Puncten
- mit Nuzen zu schreiten. Wo aber nicht,
- so würde man gleich anfangs des Weges
- verfehlen, und in ipso limine sich von
- dem rechten zweck abweisen laßen.
- Wäre auch vor ohnfehlbar zuhalten,
- daß es denen so gegen dieses Mittel
- streiten mehr, mit der Münz-Verbeßerung
- möchte
- kein ernst, sondern wann sie auf die umb-praxung
- ringen. Krum ander absehen bey
- ihnen wolte, als Silber in ihre
- Siegel zu bekommen (da dann nicht wenig
- kleiben und in die Münz-kranze kommen muß;
- und dann wiederumb
- unter allerhand schein, gegen
- das rechte absehen, und wahres interesse,
- ihrer wohl gesinneten hohen herrschaft nach
- ren eigen, nüzigen gefällen, damit also zu gebahren, daß
- dinge diese Landverbliche corruption des Silbers
- vom geträge in den Siegel erhalten werde, deren aber
- einzig und allein durch erhöhung des tituli bonitatis vorzukommen
- und also die künfftige survogationes und änderungen
- ohne schädliches umbschmelzen durch bloße inventionem externi
- Praesti zu erreichen.
- nächst Kayserl.
- Mayt
- point
- tit
- depois
- reuide 2de titre /
- seignenhagen, rendag
- brals-sage
Cite
Leibniz-Handschriften zur Numismatik LH 10, fol. 61v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068753:0122?run=617