Leibniz-Handschriften zur Numismatik LH 10, fol. 74r
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- Prorectaria,
- Regenspurg
- 20.
- Magdeburgensis H. von Wetter mich hat ordre
- mit des gesanden, hinter Braunschweig. Ministris in poher Münze zu communiciren ob
- Durchlman sey unter andern auch desweg nach Dreßden geschickt den punct fast zu stellen
- daß man künfftig baum thl. aniezo, nach deren beytritt, wolle man schon, was man
- und Hamburg gar in Christis zu nehme habe. Ist Habe der Churfürst. verfallen benuth, auszunehmen
- Negentiniis alii judicabant (wenn man einmahl, von Kaysi kaysi fuste abwohl, wo ick man einen
- vorher darauf kommen, saltzburgensis desgleichen, meinte aber, wenn die Niedern Christ bey den
- Dardels Stadt, seinen Ambili sind am brief draußerung köndten, quidem die Ehren Christi nolenses volenses
- Churbrandeln, item bey ratification des Hamben. Münch recesses de
- laßen, was gestalten sie genichtiget werden, ansatt des rechten peces Reichst hauptes den fuß
- folgen müßen. (
- Hanover zu erweisen, welchen 14 1/24 loth fast auch damit sagen, die stück auff die solliche warenck,
- und also darinn die Hofen, et Chl. gn. H. ausgebracht wird. Sie haben aber nicht
- beßer erwehnen, cessirt dem kahl in Korn auch etwas abzubrechen, und zu würden im Schreiben a
- ürden habe; derselben dasselbe man dem rechten species hat gleich sind 2ters nicht 8 für sich auf solche scriptores und also seine scriptum theilung seine
- ehr wegen mögen, zuegegen ipses er fen halten und also die Marerfreüen auff Ihr
- sonderbracht werden soll. Vndurch der erwehle fast nicht verringert, sondern vielmehr noch etwas
- seyen doch in den Obergern in keine beßer als handof (zu finden,
- den 1 thl. fuß ist 14 laßen Fraus ohngeben den Bauergfuß 4 loth. Der Churfürst abandonn
- verbeßert wird.
- und meinet 16 gleich dem Hauptden ordinariariariariariariariariariariis ohne eröhnung zu seyn und die doviel
- auff einmahl zu verreiffen und umbs zu machen. Welten sich zu den eben selbst angriffen und andere
- Monath, so bey es nöthig einen zuschütz von etlichen cragen zur Münze, und beschrie
- des mache werenden zweyreichli Einberkaufs auff einlichen wollen bis ein gnugsames
- Scipo infumam Rthl. zu finden, und der hohe zu berückte jügen sagen auch die er
- ehr zulden des Reichs thun berflichten, dieweilen in den im Münz laussen corde succulienda werden
- ann hauß praequung der M. geschloßen worden, also nicht vorhanden
- der Schwedenbrem, und dre selbst haben mit dem Magdab. eine conferenz in
- gleichen seyn, sondern ihm das seine zu verstehen wird, und wohl man ihnen ohngefehrlich zue bringen.
- l
- von key Sey. Concommissario mündtliche remonstration in puncto thun solle, und zue sich
- ampto difflius pro uximina extrahiren. Es hat schon auch der Regensch. zu nöthlichen und gemelden
- denn befinden, daß die Barbeitliche nach Brandeb. Vor einigung des Korns und Vornehmer
- rthänster; annoch der die Zellischen hundert zu seyn, sondern nicht in speiset, an übrig
- über vor zell die sonst anfischen contracten bekommen: Osterreich und Saltz secrechnen, nicht gleich schon durchsetzen das
- ehr 4 g. g. Hn wenig als volotehenden Ehren, nimlich principium divis suire, sie praetentiren wird
- s. privilegium zu haben, daß Reichsthl m. h. H. anstens buch 14 loth. 2 gr. gern, sondern si ersehen und ant
- n (wie verlohret in praejudicii ipsius nicht vnd brauchen werden köndte. Wenn man in ohneren satisfaction
- einiger köpfftbar außzug endig. Unde den äbrigen Christen frey deßelbenen möchte also wür
- auch insieuirt, daß ob gleich sein und er H. den H. Hanover
- dessen constitutiae Subliessen zu schohn doch dem habendenden Vorschlag nicht mißfallen. M. h. H. wegen
- eß erst er zum pars seiner Zeüchtung caret wegen pette accribiren. Es werden denn
- anzunehmen. (2
- Münsteriche ist.
- chohn anzusinnhafft geschrieben, umb eine gleichmäßigen auspattern des M.h.H.
- Der
- Aufsaz pro benorum haris gehet dahin, es sey eine geist Ers. Ex temporum der
- lden stücke, nöthig, wolte nichts als ganze seine orthen und habe arböhl schläumlichten weilen
- der alten gerechtigkeitlichen Historic nur wenig mehr vorhanden (daß alle aus beyden passationes ihre
- Mühte also pfäret, daß sie noch schlechter als aus denen so genanten sa meß zu Hannover, als Hanover,
- so alle ex diesem theilo gnädig zue tägl. waren entweder gar nicht der nur umb 5
- wenn höher. Hat gerecht ausmünzung gereiche den Münz- Herrn zu schaden, aber eigenm
- eisen aus würcken und nahrlichen gewinnsichtigen Leib zu Nuzen. Der geringe
- resoriren zum sprechen. Der unserliche Nahr desguläner habe zur an ganzen nehmlich haben. Die s
- atte sich erbothen und ahn. Es ist er zu schuld des saaro H. aber BischoffRückhart,
- nüße aber dießer Neüe fast durch denen hochwesen
- Reichte, daß zum collegimine Rathsman auß declariret werden, darüber durch die Transanter
- solten angenommen werden. (§.
- h. H. Federli primenz m. und geldschmid zu Münberg hat befinden, der unter
- Allmahlig haben wollen. Diegestalten nun in der
- zwischen den 2 Vorschlagen des Bauw thl. bey dieser;
- S
- d
- m
- e
- 8, 19
- Wenn auff die Räume Cölliche marck gehenstück
- 0
- o (et an legendum propri
- 1372
- Wenn
- 4loth wird die feine M.
- der H. Salzburg, Caspis, als immer rationes gegen den Neuen
- agen muß, zu Papier gebracht. Weil die frage ob der fuh des Hauben gelange
- llein denn vielen, so verwunder zu fragen, ob in bauern nicht unter der thl.
- ein anderer guthe von unterzeit gemacht werde, und ein ägger darauff gegeben wird schon n
- 9 M
- 81)
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Leibniz-Handschriften zur Numismatik LH 10, fol. 74r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068753:0147?run=617