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Leibniz-Handschriften zur Numismatik LH 10, fol. 74r

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  1. Prorectaria,
  2. Regenspurg
  3. 20.
  4. Magdeburgensis H. von Wetter mich hat ordre
  5. mit des gesanden, hinter Braunschweig. Ministris in poher Münze zu communiciren ob
  6. Durchlman sey unter andern auch desweg nach Dreßden geschickt den punct fast zu stellen
  7. daß man künfftig baum thl. aniezo, nach deren beytritt, wolle man schon, was man
  8. und Hamburg gar in Christis zu nehme habe. Ist Habe der Churfürst. verfallen benuth, auszunehmen
  9. Negentiniis alii judicabant (wenn man einmahl, von Kaysi kaysi fuste abwohl, wo ick man einen
  10. vorher darauf kommen, saltzburgensis desgleichen, meinte aber, wenn die Niedern Christ bey den
  11. Dardels Stadt, seinen Ambili sind am brief draußerung köndten, quidem die Ehren Christi nolenses volenses
  12. Churbrandeln, item bey ratification des Hamben. Münch recesses de
  13. laßen, was gestalten sie genichtiget werden, ansatt des rechten peces Reichst hauptes den fuß
  14. folgen müßen. (
  15. Hanover zu erweisen, welchen 14 1/24 loth fast auch damit sagen, die stück auff die solliche warenck,
  16. und also darinn die Hofen, et Chl. gn. H. ausgebracht wird. Sie haben aber nicht
  17. beßer erwehnen, cessirt dem kahl in Korn auch etwas abzubrechen, und zu würden im Schreiben a
  18. ürden habe; derselben dasselbe man dem rechten species hat gleich sind 2ters nicht 8 für sich auf solche scriptores und also seine scriptum theilung seine
  19. ehr wegen mögen, zuegegen ipses er fen halten und also die Marerfreüen auff Ihr
  20. sonderbracht werden soll. Vndurch der erwehle fast nicht verringert, sondern vielmehr noch etwas
  21. seyen doch in den Obergern in keine beßer als handof (zu finden,
  22. den 1 thl. fuß ist 14 laßen Fraus ohngeben den Bauergfuß 4 loth. Der Churfürst abandonn
  23. verbeßert wird.
  24. und meinet 16 gleich dem Hauptden ordinariariariariariariariariariariis ohne eröhnung zu seyn und die doviel
  25. auff einmahl zu verreiffen und umbs zu machen. Welten sich zu den eben selbst angriffen und andere
  26. Monath, so bey es nöthig einen zuschütz von etlichen cragen zur Münze, und beschrie
  27. des mache werenden zweyreichli Einberkaufs auff einlichen wollen bis ein gnugsames
  28. Scipo infumam Rthl. zu finden, und der hohe zu berückte jügen sagen auch die er
  29. ehr zulden des Reichs thun berflichten, dieweilen in den im Münz laussen corde succulienda werden
  30. ann hauß praequung der M. geschloßen worden, also nicht vorhanden
  31. der Schwedenbrem, und dre selbst haben mit dem Magdab. eine conferenz in
  32. gleichen seyn, sondern ihm das seine zu verstehen wird, und wohl man ihnen ohngefehrlich zue bringen.
  33. l
  34. von key Sey. Concommissario mündtliche remonstration in puncto thun solle, und zue sich
  35. ampto difflius pro uximina extrahiren. Es hat schon auch der Regensch. zu nöthlichen und gemelden
  36. denn befinden, daß die Barbeitliche nach Brandeb. Vor einigung des Korns und Vornehmer
  37. rthänster; annoch der die Zellischen hundert zu seyn, sondern nicht in speiset, an übrig
  38. über vor zell die sonst anfischen contracten bekommen: Osterreich und Saltz secrechnen, nicht gleich schon durchsetzen das
  39. ehr 4 g. g. Hn wenig als volotehenden Ehren, nimlich principium divis suire, sie praetentiren wird
  40. s. privilegium zu haben, daß Reichsthl m. h. H. anstens buch 14 loth. 2 gr. gern, sondern si ersehen und ant
  41. n (wie verlohret in praejudicii ipsius nicht vnd brauchen werden köndte. Wenn man in ohneren satisfaction
  42. einiger köpfftbar außzug endig. Unde den äbrigen Christen frey deßelbenen möchte also wür
  43. auch insieuirt, daß ob gleich sein und er H. den H. Hanover
  44. dessen constitutiae Subliessen zu schohn doch dem habendenden Vorschlag nicht mißfallen. M. h. H. wegen
  45. eß erst er zum pars seiner Zeüchtung caret wegen pette accribiren. Es werden denn
  46. anzunehmen. (2
  47. Münsteriche ist.
  48. chohn anzusinnhafft geschrieben, umb eine gleichmäßigen auspattern des M.h.H.
  49. Der
  50. Aufsaz pro benorum haris gehet dahin, es sey eine geist Ers. Ex temporum der
  51. lden stücke, nöthig, wolte nichts als ganze seine orthen und habe arböhl schläumlichten weilen
  52. der alten gerechtigkeitlichen Historic nur wenig mehr vorhanden (daß alle aus beyden passationes ihre
  53. Mühte also pfäret, daß sie noch schlechter als aus denen so genanten sa meß zu Hannover, als Hanover,
  54. so alle ex diesem theilo gnädig zue tägl. waren entweder gar nicht der nur umb 5
  55. wenn höher. Hat gerecht ausmünzung gereiche den Münz- Herrn zu schaden, aber eigenm
  56. eisen aus würcken und nahrlichen gewinnsichtigen Leib zu Nuzen. Der geringe
  57. resoriren zum sprechen. Der unserliche Nahr desguläner habe zur an ganzen nehmlich haben. Die s
  58. atte sich erbothen und ahn. Es ist er zu schuld des saaro H. aber BischoffRückhart,
  59. nüße aber dießer Neüe fast durch denen hochwesen
  60. Reichte, daß zum collegimine Rathsman auß declariret werden, darüber durch die Transanter
  61. solten angenommen werden. (§.
  62. h. H. Federli primenz m. und geldschmid zu Münberg hat befinden, der unter
  63. Allmahlig haben wollen. Diegestalten nun in der
  64. zwischen den 2 Vorschlagen des Bauw thl. bey dieser;
  65. S
  66. d
  67. m
  68. e
  69. 8, 19
  70. Wenn auff die Räume Cölliche marck gehenstück
  71. 0
  72. o (et an legendum propri
  73. 1372
  74. Wenn
  75. 4loth wird die feine M.
  76. der H. Salzburg, Caspis, als immer rationes gegen den Neuen
  77. agen muß, zu Papier gebracht. Weil die frage ob der fuh des Hauben gelange
  78. llein denn vielen, so verwunder zu fragen, ob in bauern nicht unter der thl.
  79. ein anderer guthe von unterzeit gemacht werde, und ein ägger darauff gegeben wird schon n
  80. 9 M
  81. 81)

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