Search the Nachlass

Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 4, fol. 72v

Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.90.

Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text

One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 71r); this page is its left half.

The machine reads it as

  1. daß Prinz Conde´ verwundet worden, ich glaube sonst er hätte
  2. die pointe poussirt und wohl gar Amsterdam eingenommen.
  3. Ein Teütscher Soldat hat ihn verwundet. Der Prinz bückte s
  4. ich sehr hinder sich biß auff die Crouppe, also entgieng da
  5. Schafft dem schuß, der im darin angegangen; es
  6. war ihm der Neuhportie gar nahe. Vor dem Teütschen
  7. ist hernach gefangen worden, da ihn der Prinz als er ihn
  8. gesehen gekennet, und er sagt daß ist der seel. der mich geschoßen und
  9. ch gefragt wurumb der Kerl sagte ich bin ein Teutscher so den
  10. Franzosen gedienet, und übel tractirt worden, habe sich rächen wollen.
  11. Der Prinz hat ihm etwas geschenckt und geschehen laßen. Der Prinz i
  12. So vor admirabel praesertia animi (vuram und verstand)
  13. zu den leüchtigsten dingen, dem courieur der unterlägl. jahre
  14. würden. Raths haben mit Holland in allen verwundenß gestanden,
  15. et
  16. so nicht wie andere auff gewiße jahre sondern illimitata. Und als sie j
  17. üngst in differenz gestanden, und dahehr Brandeb. nicht allein ihnen ge
  18. gen Münster nicht assistiren sondern auch wieder sie gewolt, hat der
  19. König nicht nachgelaßen, durch wettern bin sie sich ver
  20. und also allianz verneüert, auff viele Jahre zu einem gewißen anzucht,
  21. vor herzog leiben garantie, und als iezo Churbranden, purger
  22. nichts thun als ex obliguo seinen versprochnen zugeschicken
  23. wollen, haben die Königl. ministri dergestalt gedrohet, daß es
  24. König vor eine puncta auffnehmen würden, denn der p
  25. assentiam civilulam ab omnimoda nicht distingviren wollen,
  26. bey ergezwungen worden, mit Holland sich näher und endtlich
  27. also zu verbinden, daß ein theil ohne den andern nicht tractiren solte,
  28. avon Brandenburgen sind hinore nicht abtreten köndte. Zu
  29. darauff dann Franckreich ihm in seine Lande ganz mißelbige
  30. wungsam verderben. So sey auch nicht zu sagen da
  31. rohrs Holland wesen keine Schsache seyn so das Reich ange
  32. weil nicht allein gesehen und meern insolulatio testibus geführt worden,
  33. an beneu mittel de Impore, sondern man auch die bandgaufft
  34. auffs aüserste ruinirt, wie das Clevische, Bergische und Eßen
  35. erfahren, und überdieß die Commercien gesperret, maßen
  36. man deren wahren keinen paß verstatten wollen ob gleich
  37. die Kaufleüte sicherbothen zu deciren, daß selbige nur durffte
  38. Holland geführet, und nicht) darinnen communiciret werden solten
  39. welches den 4. am Rhein gelegenen Landeßen sonderbaren
  40. e
  41. n,
  42. welches alles dann repariret, und
  43. d
  44. nachtheil gereichet
  45. und künfftige Garantie, oder caution erlanget werden,
  46. müste

Cite

Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 4, fol. 72v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068769:0144?run=617