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Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 6B, fol. 128v

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  1. dafür man dem Herzog von Savoyen
  2. scilien laßen wolte, welches er zwar
  3. nicht vordienet, müste er zum wenigsten
  4. die Michaelischen stück, und auch
  5. das Monferrat wieder zurück geben.
  6. Und weil dem Herzog von Lothringen mit Montferrat
  7. absonderlich so viel nicht gedienet: köndte man
  8. um dagegen, ein raümen die LandVeyte
  9. wie sie das Hanß Osterreich vor den
  10. westfälischen Frieden gehabt. Und auf der
  11. El:
  12. andern seite köndte er bekommen, Theomolle
  13. mit zu gehöhe, so vor alters zu Lüzenburg gehöhret,
  14. und billig dem Reich wieder auszukommen. Es
  15. müste auch der Herzog von Lothringen ein gewißes
  16. contingendi von Reichs wegen übernehmen, dafür
  17. er des Schuzes vom Reich gesichert wäre.
  18. Wie dann ein gleichmäßiges dem Herzogen, von
  19. nachrichtungen aufzulegen und anzusezen. Mantua
  20. und Conferrat können auch wieder zusammen.
  21. und solte ich dafür halten, daß dieses Land als
  22. der Schlüßel von Italien
  23. Kayserlichen Tafelguth zu machen
  24. Und weil die Venetiaum verona, Padua,
  25. Vincenza und andere orthe nicht den Reich,
  26. sondern gewißen Tyrannunculis abgenommen,
  27. und deswegen mit dem Reich gebrochen zu haben
  28. nicht vorgeben, so können sie ex post emoto titutum,
  29. possionis nicht mutiren noch vorgeben, daß Sie dieß
  30. land jurebelli oder auf andere weise vom
  31. Reich überkommen; sind sie also schuldig deswegen
  32. gewiße laßen zu tragen, sonderlich wenn ein Römer zum
  33. zur (prochnung oder sonst vorgenommen werden
  34. dem Hauß Osterreich beliebe billig
  35. solte
  36. die ganze 8 te dem Franzosen seyn sollen. Die ganze
  37. mittelmeer biß Codix de fidelatione cumque sumt sinn auch inveni
  38. America Meridionali und denen jahrlen der Baja
  39. de M. h. Hn Decano das übrige theil von Spanien,
  40. a als dependenzen von Castilien und Leon; mit dem
  41. Mittelmeer als de pendenzen von Arragonien
  42. und Analyn
  43. reiße Nord Ammerica, blieben dem Könige Philippo
  44. England solte haben Louisiana und Holland die Philippi
  45. die Nordischen Sachen beyzulege, bliebe Carolin, indurch angethan
  46. und etwas daherumb dem Haar, Schweden bekäme Churland, dahalb
  47. in Lehn von Pohlenen müste dergesten. Steten an SchurBrande fragen, werden an
  48. Chur Brunsweig Abwehren. Ersern Erben an Holstein abtreten.
  49. der gemarck bekäme Schloß willen, und was ihm ehemahlen in Nor
  50. genommen; dagegen habe es ab Oldenburg und delmacher
  51. raunschweig und was dieseits der feder an Holstein Saltzstein,
  52. tin. In einiger consolation
  53. bekäme, Hall in Sachsen anstatt
  54. des valde bey dem Statuto Hildes quoditoratimus und Northarina werden auch (qu
  55. iten status
  56. erstellet, hingegen dem König zu fleißen und richtig zu bringen gegeben. (§.
  57. Das Haus
  58. hrem fortuna tanzet wie wir verreiffen. Will
  59. farben und Schweden sucht daraus, soll jenes nichts in America, jenes nichts
  60. hebland haben, und können ander scholche leüte damit begnadiret werden
  61. sicht sub datum admissi resum venentis amici.
  62. wegen aller seiner
  63. Lande
  64. und noch spizen würde.
  65. M. Mar
  66. her
  67. von Hanover ohns
  68. entgeld zurückgegeben,

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