Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 6B, fol. 197r
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- zu
- Di
- schwehren Berathschlagungen
- muß man offt gewiße Stifften suchen.
- bey gegenwärtigen Läufften, werde
- einige
- die Erste Stuffte seye. Ich noch hoffnung
- die Staaten darvereinigten Niederlande bey
- beständigkeit zu erhalten, und was auf solchen
- fall zu thun.
- Solte solche Hofnung annoch übrig seyn
- so müste man suchen Sie bey diesem Sinn zu
- erhalten und zu starcken, und dann seines
- an
- soviel
- Oritis alles neüen müglich zu einer rechtschafften
- fortsezung des Kriegs-Büchten
- eil bey uns
- r
- s
- Das erste betrift, so kommen einige dienliche
- darzu bündige und bewegliche Schrifften
- etwas thun; nicht abermahls bey den gemüthern
- mb gemein etwas thun, bey
- aber insputio gefahr und schimpf mich gantz druck vorgestellet, würde
- a
- n
- Holland
- bey den Regenten aber ins gemein in Sonderheit
- solten zwey Mittel zu gebrauchen seyn
- et
- das eine daß man ihnen wahrhafftig gründtlich
- hofnung wird von einer rechtschaffenen Mit würckung des Reichs
- et
- alß andere, daß man ihnen einige besondere große
- sondern
- Nuzbarkeiten, als sonderlich den Residenten der Stadt
- diensterdann, so wohl eine von ihre Stadt als gar ihre Person
- Über solchen Pacht man Leüte zu r
- ziehen, der Comm
- Vor Ihre Stadt dergleichen außzufind, daß ihr
- ein großer Nutz zu wüsse, müste man leute zu rathe
- ziehen die der Commercien erfahren.
- e
- der Chur Vater hiebey schon können. Wenn er die herrliche habende
- en. Ein großes solte gebüther thun können,
- und in sonderlicher Stadt Amsterdam beylegen wolte, oder solche wenig zu Engländern sich stell
- der die précipte privilegien der Engländern ab,
- an mitteln nicht sehr veränderlich wenn der gemencken
- die Frantz vor ihre Person zu erkennen, köndte es
- t, und der ihrige zusammen t
- lche obgedachts köndte nun dienen
- die gemüther in Holland zu starcken; was aber
- an seiten Kayserl. May4 und des Reichs zu thun
- den Krieg gebührend fort zu sezen, solte auff
- Zweene bringe Puncte an können
- ch
- Erstlich Hof-rifftigung der Klägerin und leicht ansehen
- 10
- stande nicht auchts dürinnen in betrachtung ihrer eignen gefahr
- n
- die mehr als zu Augenscheinlich) sondern auch durch
- werden. (We
- und dergleichen wege
- einen großen privatischen Nutzen der ihren durch eines beßern außgang
- worden
- man nicht aus der KriegsHüße, sondern solte dann die Välste in derg
- ersuchet
- des Krieges zu wachsen köndte zu einen selbst geneigten
- man mit der beicht nichts bluße, sondern auf dem stills die stief kunfftigsten vnd vor
- Indr. Toncken de Conseil
- und ohne außnahme
- e
- t
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Leibniz-Handschriften zur Allgemeinen Geschichte LH 11, 6B, fol. 197r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068772:0399?run=617