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Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 2, fol. 51v

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  1. VI.
  2. Es ziehet aber dieß wort ein großes nach sich und wirdt
  3. durch bloße Reichsverfaßung und stetswerende Miliz,
  4. wo nicht anderswo auch geholffen, nicht festgestellet. (
  5. Ex.
  6. Denn 1) die mehr als hundert Jahr eifrigst getriebene
  7. streitigkeiten von der matricel, exemtionen und ansch-
  8. lägen besorglich so bald nicht auszumachen. Bursa non
  9. minus qvam venter caret auribus, keine rationes,
  10. keine amicabiles compositiones sind starck gnugsam,
  11. die theils zwar nur vorgeschüzte, theils aber
  12. vielleicht auch alzu wahrhaffte nothdurfft der Stände
  13. zu überwinden. Majora vota wollen allem ansehen
  14. nach nicht gelten, so ist auch Executio cogens weder
  15. vorhanden, noch ohne innerlichen Krieg thunlich, und
  16. ist zu besorgen, es werde endtlich das Reich, weil
  17. der eine erledigt seyn, der andere nichts über sich nehmen
  18. will, ein großes an der summaschwinden laßen müßen.
  19. Welches denn seine Kräffte und ansehen vollends schwä
  20. chen wird. Zu geschweigen, daß wenn einmahl die
  21. se thüre aufgethan, es denen ständen an neüen Eüere
  22. len, daß die Zeiten sich verändert, daß ihre Länder
  23. ärmer, andere reicher worden, und dergleichen, nicht
  24. mangeln werde. (
  25. 2
  26. Gesetzt aber (2) man vergleiche sich, undt werde dies
  27. Fals

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Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 2, fol. 51v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068774:0102?run=617