Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 2, fol. 51v
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- VI.
- Es ziehet aber dieß wort ein großes nach sich und wirdt
- durch bloße Reichsverfaßung und stetswerende Miliz,
- wo nicht anderswo auch geholffen, nicht festgestellet. (
- Ex.
- Denn 1) die mehr als hundert Jahr eifrigst getriebene
- streitigkeiten von der matricel, exemtionen und ansch-
- lägen besorglich so bald nicht auszumachen. Bursa non
- minus qvam venter caret auribus, keine rationes,
- keine amicabiles compositiones sind starck gnugsam,
- die theils zwar nur vorgeschüzte, theils aber
- vielleicht auch alzu wahrhaffte nothdurfft der Stände
- zu überwinden. Majora vota wollen allem ansehen
- nach nicht gelten, so ist auch Executio cogens weder
- vorhanden, noch ohne innerlichen Krieg thunlich, und
- ist zu besorgen, es werde endtlich das Reich, weil
- der eine erledigt seyn, der andere nichts über sich nehmen
- will, ein großes an der summaschwinden laßen müßen.
- Welches denn seine Kräffte und ansehen vollends schwä
- chen wird. Zu geschweigen, daß wenn einmahl die
- se thüre aufgethan, es denen ständen an neüen Eüere
- len, daß die Zeiten sich verändert, daß ihre Länder
- ärmer, andere reicher worden, und dergleichen, nicht
- mangeln werde. (
- 2
- Gesetzt aber (2) man vergleiche sich, undt werde dies
- Fals
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Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 2, fol. 51v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068774:0102?run=617