Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 2, fol. 55r
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- Die jenigen selbst, so sich das werck nicht entgegen
- seyn laßen, sind guthen theils ebenso eiferig nicht,
- sonderlich weil iezo keine algemeine Noth wie etwa
- unlängst der Türcken-Krieg wahr, sichtbarlich für den au
- gen schwebt, die sie aufmuntern, und zu ihrem eignen Nu¬
- zen felici infortunio treiben könne. (
- XXII.
- Endtlich ist für eine gewiße Regel zu halten, daß in
- offentlichen tägen, deliberationibus, Comitiis, da alles
- mit solennität, mit parade, mit propositionibus und ordentl
- lich, scilicet, geführten votis zugehet, nimmermehr etwas
- hauptsächlichs auszumachen, und dahehr g
- noch eine offentliche Reformation der Republic und
- constitution perpetui Consilii, ærarii, militis, dieß anders
- nicht wohl geschehen kan, nicht zu hoffen. (
- XXII.
- Vom Aerario perpetuo will ich nichts sagen, welches gleich
- wohl zu unterhaltung sowohl des Consilii als militis per
- petui erfodert, und dennoch von iederman vor impractica
- bel gehalten wird. Denn entweder eine stetswerende Reichs
- en
- contribution angelegt, oder gewißer fundus gemacht werden
- müste. Jene ist ungewis, denn wer wird iedes mahl die stände
- richtig einzuhalten zwingen, dieser fast unmüglich, denn
- wo wird auf einmahl eine solche summa baares geldes in
- Teütschland hehrzunehmen seyn, von deren Zinsen sowohl das
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Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 2, fol. 55r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068774:0109?run=617