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Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 2, fol. 93r

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  1. Sie genoßen ihrer beyhülffe sowohl an Geld
  2. und Volck nach belieben sie wahren schiedes
  3. leüte aller ihrer streitigkeiten, und dafern
  4. einer oder der andere sich sperrete,
  5. schleünige und einen schein des rechtens
  6. habende Executoresqve. Und ist nicht ohne
  7. daß eine nicht geringe Ursach der Ruin
  8. der Republick gewesen, als man aus den
  9. lche socis endtlich mit der Zeit pro
  10. vinzen gemacht, denn dadurch man
  11. solche provinzen nicht allein mit stets-
  12. wesenden besazungen zu einigen, sondern
  13. müßen, da sie
  14. egenh
  15. zuvor sich selbst, wie man ihme ein
  16. wenig, unter die arm gegriffen beschüzet,
  17. und auf begehren wiederumb treü
  18. lich beygestanden. Solche überall haltende
  19. Berg macht, hat nicht alleinendtlich
  20. den Rectoribus provinciarum zu rebelliren gelegenheit,
  21. und dem Mario, Syllae, Caesari, Pompejo,
  22. Antonio, und andern das schwerd
  23. matrem rempublicam zu juguliren
  24. in die hand geben, sondern auch hernach
  25. unter den Kaysern die Reichsmacht ge-
  26. schwächet, die unterthanen theils intelles
  27. theils rebelles gemacht, und endtlich
  28. den Teütschen, Scythiern, Persern, und
  29. Saracenen, welche 4 das Reich in alle
  30. 4 theile der welt, jene gegen abend, die andern ge
  31. gen Mitternacht, die dritten gegen Morgen,
  32. d
  33. ie vierdten gegen Mittag gezogen und zer
  34. rißen, thür und thor eröfnet. Daraus
  35. zu sehen was für ein Unterschied sey, in
  36. n inter imperium in
  37. val aequabile in socios, et violent
  38. tum in victos; deren ja doch endtlich wenn
  39. recht überlegen. E
  40. mans bey der beziehet, vorinnen fleißiger
  41. glimpf und billigkeit die beste Stats
  42. e
  43. Regel ist. (2
  44. 3) Ein solches arbitrium r
  45. erum und Directorium maßete
  46. sich auch Philippus Macedo unter den Griechischen
  47. Republicken an, richtete unter ihnen
  48. ein Bündnüß auf, deßen Haupt aber
  49. er war, sie stelten ein gemein Tri
  50. bunal so sub specie religionis (de
  51. nn es beym Apolline Delphico
  52. gehalten wurde) ihre strittigkeiten entscheiden,
  53. daß ist in der that Philippo sein vor
  54. haben wieder einen und den andern zu exeqviren
  55. an den provinzen
  56. toder inter Monarchiam et Arbitrium rerum et
  57. n. n.
  58. e

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Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 2, fol. 93r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068774:0185?run=617