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Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 2, fol. 116v

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  1. n
  2. Weil nun mit gewalt die Monarchie nicht einzuführen,
  3. mit güthe aber auch die Königlichen und Fürstlichen
  4. Haüser nimmermehr von ihrem Throhn herabsteigen
  5. werden, kan ich nicht sehen, wie es zu einer solchen
  6. Monarchia universali kommen könne, dadurch an¬
  7. dre Republiqven und Herrschafften in formam Provin
  8. ciae redigirt, und zu einem Reich gemacht würden.
  9. So ist denn nun nichts Übrig? Ja freylich haben
  10. wir noch eine zwar etwas niedrigere doch sichere
  11. Staffel, daran sich ein Großer Herr, so nicht nur tapfer
  12. sondern auch verständig, billig begnügen läßet. Diese
  13. Monarchie kan ich nun nicht beßer nennen als
  14. Arbitrium Rerum. (
  15. XXI.
  16. Ein solches arbitrium rerum hatten die Römer
  17. unter ihren bundsgenoßen den Königen von Bi¬
  18. thynien, Syrien, Aegypten, Numidien, etc. den frey¬
  19. en Republiqven in Griechenland, auch zum theil in
  20. Italien, und allen denen so nicht in formam p
  21. ciae redigirt, sondern soll waren. Durch welchen
  22. gelinden und freündlichen Nahmen, die Römerchen
  23. soviel erlangt, als wenn sie sie alle überwunden
  24. hätten, und mit besazungen zwingen müßen. Sie
  25. genößen.

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Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 2, fol. 116v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068774:0232?run=617