Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 2, fol. 116v
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- n
- Weil nun mit gewalt die Monarchie nicht einzuführen,
- mit güthe aber auch die Königlichen und Fürstlichen
- Haüser nimmermehr von ihrem Throhn herabsteigen
- werden, kan ich nicht sehen, wie es zu einer solchen
- Monarchia universali kommen könne, dadurch an¬
- dre Republiqven und Herrschafften in formam Provin
- ciae redigirt, und zu einem Reich gemacht würden.
- So ist denn nun nichts Übrig? Ja freylich haben
- wir noch eine zwar etwas niedrigere doch sichere
- Staffel, daran sich ein Großer Herr, so nicht nur tapfer
- sondern auch verständig, billig begnügen läßet. Diese
- Monarchie kan ich nun nicht beßer nennen als
- Arbitrium Rerum. (
- XXI.
- Ein solches arbitrium rerum hatten die Römer
- unter ihren bundsgenoßen den Königen von Bi¬
- thynien, Syrien, Aegypten, Numidien, etc. den frey¬
- en Republiqven in Griechenland, auch zum theil in
- Italien, und allen denen so nicht in formam p
- ciae redigirt, sondern soll waren. Durch welchen
- gelinden und freündlichen Nahmen, die Römerchen
- soviel erlangt, als wenn sie sie alle überwunden
- hätten, und mit besazungen zwingen müßen. Sie
- genößen.
Cite
Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 2, fol. 116v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068774:0232?run=617