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Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 3, 4, fol. 73r

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  1. bereits
  2. Nachdem beliebet worden
  3. Daß die Durchleuchtigste Braut
  4. durch einen gevollmächtigten
  5. an den Cron Prinzen vertrauet
  6. werden solle; und solches
  7. in der welt éclatiret; so vermeynet
  8. Wegen der überschickten Landgirerung auf eine äußerungen Königten M1, aequoticken
  9. man nicht daß die führte Ursachen
  10. eine änderung darinn
  11. r
  12. zu treffen, an nöthig
  13. angeführet werden will
  14. das wirdt schohn
  15. 6) Die ursach der Traumge per seiten des Bräutigans, nehmlich
  16. procuratorem scheinet nicht allein hat, sondern
  17. die ungelegenheit der Reise in frembde Länder
  18. zu
  19. eg
  20. das bedencken so man haben haben mag
  21. bey den hohen Eltern und Frantz dienstl. Braut,
  22. ie vor der hehrklecklicher verheürathung
  23. den 2) Daß die trauung per pro curatorem bey den
  24. von sich zu laßen,
  25. bey den Römisch-Catholischen o
  26. vor eine bloße Verlöbniß oder contractum Sponsalitium
  27. Consilia, de
  28. en, oder da solcher schohn vorbey gar vor eine bloße
  29. ehen sich nicht finden. Darauß
  30. gleicheintrauung gehalten werde
  31. Juris consultorum
  32. wird sie der Theologorum und lezten Lohre aufgehen
  33. wird
  34. auch mit keiner autorität behauptet. Aus den Rechten
  35. befinden, indem
  36. Nuptiae meine præter consensum vel
  37. a
  38. i
  39. nicht
  40. gemacht wir
  41. partio nem accommodum, auch realem
  42. allerdings
  43. unterschieden
  44. a eraditionem in sich selbst, und dadurch eigentens Cron obvast
  45. ap.
  46. Nun ist ausfallen geist, und weltlichen
  47. rechten bekand, daß tradicio, wie investitura
  48. auch per procuratorem geschehen könne. Und
  49. et
  50. ben,
  51. ta ducu fus in we
  52. dadurch ein jus reale vel quasi examiret werde.
  53. 3) Daß post copulationem succerdotatem
  54. interventu procuratoris factam, noch hernach
  55. wenn beyde Haupt-Personen beysammen eine benedictio-bedulich geschehe
  56. en
  57. werden, vorgehe, ist zwar nicht de necessitate,
  58. nicht soviel man vermeint
  59. eder anverwandten einer
  60. Evangelischen oder
  61. ist sonst ei
  62. bekand.
  63. ergehe,

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Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 3, 4, fol. 73r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068778:0145?run=617