Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 4, fol. 122r
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- er
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- 20
- c
- in
- 2
- in
- 27
- scheid unter den Herrn nicht gemacht wird, unter den
- Gesanten viel weniger zu machen, daher weil die
- Herrn Principalen in Persohn (in puncto der Oberhand
- des visitirenden) nicht unterschieden, so soll vielweniger
- bey den Gesandten ein Unterscheid gesucht werden, allein
- darauß folget wie gedacht nicht daß der unterscheid
- so unter den Gesandten nicht ist, auch unter den Principalen
- e
- nicht sey, das ist zu sagen, Es folget nicht daß die Gesandten
- wie die Herrn unterschieden werden müssen, massen wie
- bald ferner beym 3 postulato lit. E. erwiesen werden
- soll allezeit weniger Unterscheid zwischen Gesandten
- als zwischen Principalen gemacht wird. Und folget also
- wenn gleich die
- nicht daß wesen denen Churfürsten allezeit, da
- geben hätten.
- dann sine aliena: so habe der observanz anheim, stellet th
- estellet wird, ein gleichmäßiges unter den Gesandten
- geschehen müsse.
- Das zweyte Postulatum wegen des Praedicats Excellentz
- anreichent hält man für (C.) bedencklich, daß Churfürstl. solches
- Praedicat denen Fürstlichen Gesandten zulegen solten, sondern daß es
- lieber in statu quo, und bey deme zu lassen, wie es Ihre Käyserl.
- Mayest. allergnädigst resolviret auch so würcklich observiren
- lassen, gestalt dan die Churfürstl. diesen Titel von denen Fürstlichen
- fort an begehren, wen aber diese damit an sich zurücke halten solten
- solches zu dissimuliren, im übrigen aber wegen dessen begebung sich
- e
Cite
Leibniz-Handschriften zu Deutschland LH 12, 4, fol. 122r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068779:0243?run=617