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Leibniz-Handschriften zu Würtemberg LH 15, fol. 3r

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  1. 41) Denn weil alles beysammen und gleichsam unter den augen des Fürsten ist, so kan
  2. nichts durchschlupfen, man braucht alles, man nuzet alles, man mercket alles, man
  3. durchgucket alles, man hat alles gleichsam an der Schnur und in der Ordnung. Wie
  4. wohl nicht ohne ist daß die Handelsleüte nicht gern bey Höfen seyn, theils aus furcht des
  5. Bürgens und aufnehmen, so sie ihm vorgesezten nicht leichtlichen Hnig zum hohen ausfangen,
  6. es meiste usum in die chartu gepallet werden und gewicket werden, was müße sie
  7. bisweilen das Land rupfen. (§.
  8. 42.) Jene furcht nun ist rechtmäßig, diese unrecht. Denn nicht ohne daß keine handlung
  9. sondern grünen kan, wenn die obrigkeit so wohl als ein kömfmann guthen Credit heltz
  10. uns unmahlen vergleichen werden, inweder die handels leüte mit übrigen verschonen, oder fast richtig
  11. halten, damit sie auch bey andern credit erhalten, und den orth nicht beschreyen machen.
  12. doch aber viel wencher kaufman sich deren paßeien und gern an seinem orth.
  13. aßen wird, da ein hof ist, als mus almählig der hof dahin gebracht, und nicht
  14. allerdings dahin gebracht werden, bis der handel gänzlich in seinem gang ist. (§.
  15. 43.)
  16. den
  17. wie zu d
  18. n ist unrechnung §0que Imperato zu leignen, daß sie guthe Ursach dazu haben die s
  19. sich aber selbst geschachte. Nun wen man ihre handlung gewesen einbreche
  20. würde man offtmahls befinden, daß sie nichts anders in der that, als eine conspiration
  21. mit den ausländern sey, daß ihren bey dem Leibniz des zu stagen. Wiewohl solches nehm theils aus
  22. P
  23. gewohnheit, nicht aus bosheit geschicht. Denn ieder treibt seine Nahrung wie er
  24. dazu erzogen, solche gefunden, und gelernet. Nur der Obrigkeit will gebühren
  25. en für die hände Justel der danck ein lochen und den überschlaßen machen, ob
  26. diese Kaufleüte soviel oder Geldes werth ins land als hinaus führen. Welche
  27. scharffe auffsicht auf Commercien gewis nicht beßer geschehen kan, als wo die
  28. s
  29. Hof und Kaufstatt beysammen ist. (§.
  30. 44.) Zu dem wo der Hoffstatt ist, da wird viel wahre verbrauchet, wo
  31. nun eine große Consumtion ist, da soll billig die Handlung seyn, so materi
  32. an ein ieder hand schaffet, welches dem so wohl dem Hochg. als der Kaufleüten zu statten
  33. komt, demnf weisen dergestalt nicht etwa anieren hofffallen in die hände stehen, und ihm
  34. den Nuzen laßen, oder vom wämer einzeln allesberg ich und thun mus,
  35. den Kaufleüten dieweil sie dadurch als bald viel ihrer wahren verthun, und dafür
  36. ein Stück baar geld mit einander bekommen (wie denn allerdings geschehen mus)
  37. so sie wieder anlegen und damit nuzen schaffen können
  38. . (§. 45.) Zu dem ist clar, daß die statt so den hof hat, großen nuzen davon schöpfe,
  39. und ein großes theil von baaren geld des Landes an sich ziehe. Solcher nuzen nun soll b
  40. illig keiner andern gegönnet werden, als welche wiederumb den grösten nuzen dem
  41. lande bringet, welches denn keine mehr als die Kaufstatt thut. (§. 4
  42. 6.) Es ist ja nichts allerdings dem Lande und Fürsten selbst nüzlicher
  43. als des Fürsten gegenwart, dadurch lernt er seine Unterthanen kennen, ihre clagen
  44. anhören, ihre haushaltung, nahrung, angelegenheiten, bedürfnüs, noth nicht nur
  45. glauben, sondern auch sehen. Die Unterthanen hingegen werden desto mehr ihn nicht allein
  46. zu ehren, sondern auch zu lieben bewegt. (§.
  47. a° 47.) nach dem nun aus solchen allen gnugsamen zu
  48. in
  49. iedoch mit obgedachter Cautel) beysammen billig seyn sollen, so ist noch übrig zu
  50. en
  51. erweisen, daß die Universität von Rechts wegen nicht dazu gehören, welches namlich wunderlich
  52. fürkommen wird, der das geweine principiis nach Elenbitzen Universitäten an stillen, ein
  53. orthen seyn solten, damit die jugend von ihren studien nicht abgeleitet, verführet und
  54. et
  55. verseümet werde
  56. n
  57. h
  58. tiren allein die wahrheit zu bekennen, so ist nichts mehr an der bisher gewesen, und müehl allmah
  59. leibnüsselben und anzude soll erwegen der sondernden Ursach als die eben diese Regel so annoch
  60. ten Münchswesen, ihnen ruffnung haben. Denn viel bey nacham der Universitäten fast alles
  61. gelehrsamkeit allerlegt michs ausricht zu sagen ein monatrum etwas generaliis gewesen werden kann.
  62. wunder, daß sie auch ihre sachen münchisch angestellet, so aber nume
  63. o
  64. af

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