Leibniz-Handschriften zu Würtemberg LH 15, fol. 3r
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- 41) Denn weil alles beysammen und gleichsam unter den augen des Fürsten ist, so kan
- nichts durchschlupfen, man braucht alles, man nuzet alles, man mercket alles, man
- durchgucket alles, man hat alles gleichsam an der Schnur und in der Ordnung. Wie
- wohl nicht ohne ist daß die Handelsleüte nicht gern bey Höfen seyn, theils aus furcht des
- Bürgens und aufnehmen, so sie ihm vorgesezten nicht leichtlichen Hnig zum hohen ausfangen,
- es meiste usum in die chartu gepallet werden und gewicket werden, was müße sie
- bisweilen das Land rupfen. (§.
- 42.) Jene furcht nun ist rechtmäßig, diese unrecht. Denn nicht ohne daß keine handlung
- sondern grünen kan, wenn die obrigkeit so wohl als ein kömfmann guthen Credit heltz
- uns unmahlen vergleichen werden, inweder die handels leüte mit übrigen verschonen, oder fast richtig
- halten, damit sie auch bey andern credit erhalten, und den orth nicht beschreyen machen.
- doch aber viel wencher kaufman sich deren paßeien und gern an seinem orth.
- aßen wird, da ein hof ist, als mus almählig der hof dahin gebracht, und nicht
- allerdings dahin gebracht werden, bis der handel gänzlich in seinem gang ist. (§.
- 43.)
- den
- wie zu d
- n ist unrechnung §0que Imperato zu leignen, daß sie guthe Ursach dazu haben die s
- sich aber selbst geschachte. Nun wen man ihre handlung gewesen einbreche
- würde man offtmahls befinden, daß sie nichts anders in der that, als eine conspiration
- mit den ausländern sey, daß ihren bey dem Leibniz des zu stagen. Wiewohl solches nehm theils aus
- P
- gewohnheit, nicht aus bosheit geschicht. Denn ieder treibt seine Nahrung wie er
- dazu erzogen, solche gefunden, und gelernet. Nur der Obrigkeit will gebühren
- en für die hände Justel der danck ein lochen und den überschlaßen machen, ob
- diese Kaufleüte soviel oder Geldes werth ins land als hinaus führen. Welche
- scharffe auffsicht auf Commercien gewis nicht beßer geschehen kan, als wo die
- s
- Hof und Kaufstatt beysammen ist. (§.
- 44.) Zu dem wo der Hoffstatt ist, da wird viel wahre verbrauchet, wo
- nun eine große Consumtion ist, da soll billig die Handlung seyn, so materi
- an ein ieder hand schaffet, welches dem so wohl dem Hochg. als der Kaufleüten zu statten
- komt, demnf weisen dergestalt nicht etwa anieren hofffallen in die hände stehen, und ihm
- den Nuzen laßen, oder vom wämer einzeln allesberg ich und thun mus,
- den Kaufleüten dieweil sie dadurch als bald viel ihrer wahren verthun, und dafür
- ein Stück baar geld mit einander bekommen (wie denn allerdings geschehen mus)
- so sie wieder anlegen und damit nuzen schaffen können
- . (§. 45.) Zu dem ist clar, daß die statt so den hof hat, großen nuzen davon schöpfe,
- und ein großes theil von baaren geld des Landes an sich ziehe. Solcher nuzen nun soll b
- illig keiner andern gegönnet werden, als welche wiederumb den grösten nuzen dem
- lande bringet, welches denn keine mehr als die Kaufstatt thut. (§. 4
- 6.) Es ist ja nichts allerdings dem Lande und Fürsten selbst nüzlicher
- als des Fürsten gegenwart, dadurch lernt er seine Unterthanen kennen, ihre clagen
- anhören, ihre haushaltung, nahrung, angelegenheiten, bedürfnüs, noth nicht nur
- glauben, sondern auch sehen. Die Unterthanen hingegen werden desto mehr ihn nicht allein
- zu ehren, sondern auch zu lieben bewegt. (§.
- a° 47.) nach dem nun aus solchen allen gnugsamen zu
- in
- iedoch mit obgedachter Cautel) beysammen billig seyn sollen, so ist noch übrig zu
- en
- erweisen, daß die Universität von Rechts wegen nicht dazu gehören, welches namlich wunderlich
- fürkommen wird, der das geweine principiis nach Elenbitzen Universitäten an stillen, ein
- orthen seyn solten, damit die jugend von ihren studien nicht abgeleitet, verführet und
- et
- verseümet werde
- n
- h
- tiren allein die wahrheit zu bekennen, so ist nichts mehr an der bisher gewesen, und müehl allmah
- leibnüsselben und anzude soll erwegen der sondernden Ursach als die eben diese Regel so annoch
- ten Münchswesen, ihnen ruffnung haben. Denn viel bey nacham der Universitäten fast alles
- gelehrsamkeit allerlegt michs ausricht zu sagen ein monatrum etwas generaliis gewesen werden kann.
- wunder, daß sie auch ihre sachen münchisch angestellet, so aber nume
- o
- af
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Leibniz-Handschriften zu Würtemberg LH 15, fol. 3r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068781:0005?run=617