Leibniz-Handschriften zu Preussen LH 19, fol. 79br
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- qua
- t
- damit des quantum interr erfordert werden.
- kommen.
- Doch behalten wir uns bevor
- mit rach die Scriptur, demselben
- denn so in unserm Land etw
- nüzliche
- verlohren mit rath, der societät
- ienste Exembr
- geswegen wiederfahren zu laß
- der unendigkeit gehende bücher wesen, etwas
- in ordnung und daß die Engebracht werde, wozu arbeit
- und kosten nöthig, und ohne dem der billigkeit gemä
- daß den Studien aus den studien selbst, und durch die
- welche ihre subsistenz bey studien und büchern haben,
- ihrem eignen bestens auff eine Sohn beschwehrliche
- weise geholffen werde. So sind wir neben
- in etwas
- andern etwa dießfals finst guthfindenden anstalt
- gnädigse entschloßen, wollen und verordnen hiemit
- daß die bûcherwahre mit einer leidligen auflage
- beleget, und
- von dem 2. Cantuar. Hoher, 5 Uhrls Schulden vor sich zu
- e
- nachbracht werden, denn auch
- r
- ein guthes darauf habe
- geordnungen
- en gegeben, berechnet, und in die cassa der
- societät geliefert werde.
- bst die Scheu
- e
- e
- ch habe die Tripel-allianz dienst
- allhühter die besorgebenden)
- a
- und
- auch daß nach dem exempel
- Praetenzen, sollen ascripto, nicht zu avangen haben. Da
- t
- en
- der Bücher, sondern auch unsere wahren, b
- d
- zu verlegen,
- n, die nahmen gegeben und hinzu gewöhnlicher Strahl
- ein gewißes pro Amt gefodert, solches
- er Societät zu gelaget, zu avouquidem sententur facta infliatur, sind
- sonderlich aber aber aber d
- worden. Wir
- Wir werden in übrigen gern sehen, wann
- etwa anderswo bräuflich, gewiße gesellschaften und
- vereinigungen von denen, so mit dem buchhandel und bücherl-
- a
- wesen beschafftiget, unser unser autoritas und mit
- rath unser societät aufgerichtet, und solche ver¬
- faßungen dabey gemacht werden; wodurch die Buchsändler
- mehr in stand kommen mögen tüchtige nicht
- rechtschaffene wercke zu verlehen, und ihre
- Nahrung zu gemeinem dienst, und des Landes
- Nuz wohl zu führen.
- Befehlen demnach Unser
- weilen auch müser Quartät der wißenschafften in der von Unser
- iezo in Cammers: die Conductor, auf die beysrige Insegneten, der jn
- e
- wolle d
- sich zu vermeinen,
- zum vertrieben.
- gebundener Bücher so in Ung herr Land
- at actum auf hiemit
- der
- auch hiemit
- unser societät
- ein
- r
- a
- privilegium
- Imp
- tuum aus Ewr. Schuldel buite
- ertheilen wollen.
- s
- so daß ihr
- g
- der conditiones
- eine
- ind einzufieh
- die ubertreten wollen auch
- nütiger verschieden daß die societen
- a
- a
- zu unser approbationis, endtlich
- Sitione
- ihres verordnen
- beschallen, und ein gewiße
- deswegen
- zu genießen. Deß
- haben solle
- subsificationes verm
- dieselben veranstaltet
- e
- ein gewißen gegenwartig seyn, und dergestalt zu machen, sich zue angen geschrieben. Von nuzen alle theilung werde ausdrück g
- ich selbige magen des bey hoc hoc facierendo continuando: |...... c
- pon aevis aequam generale per per per perpetant adeoquodiret, erfordert habe Erwehn nicht zue kunfft, damit sonderlich damit sonderlich selbst seyn. Daß es
- bey wohrlichen
- ünd zu verlegen, so bey den Schuhlen einzuführen
- gegen die vorbehren anstalt werden. Allei aber allerdings nach seine puncta processi so auch den
- getheilet; krafft deßen in der schlechtesten Societät freystehen soll, selbst auch die Cronst
- nachricht
- l
- auf die
- ritheils gr
- ürd
- g
- würde gehen.
- an die Regirung
- Man
- policey seynd. (§.
- andere bedient
- soll, (§. 26.) die Oberauffschl. oder Brauten
- zunehmen practioris,
- Zollmin
- dilationen besuchheit hab
- ecken gehä in unser Landen zu
- solche anzustellen hiemit erlaub
- g
- sie hiemit
- der
- e, sondern
- r
- t
- denen sie es auch es ich keine weise von solchen annehmen an
- er
- hen wo der die Magistiften iedes orths usque, und den ihrigen die Hau
- ich hochgleiner zu bestellen, und ein gewißes davon Er gewiße; wie man also nicht in Paris scheine scheine
- Phorumenda auditorum und lateriam, s
- ieber wegen des vielfäligen mißbrauchs de so bey den Lothringen, auch denn dennoch sein so
- in unßern landt
- chlanden, sind sind zue leider ein geschlichen artliche Zuschafften zu
- so habe davon nicht das
- ae
- nöth
- dergleichen verspricht,
- en
- project Eine Concession
- eines Gottes auff
- die Bücher, welche der
- herekt zugere
- werden soll.
- sach nicht zum
- praemissis promittendis
- Sie sehr Wir Uns den flor und
- das aufnehmen Nüzlicher und erbaulicher
- studien angelegen seyn laßen, damit
- die reine wahrheit in der Kirche Gottes auch
- bey hohen und andern Schuhlen gebührend
- gelehret, die irrthüme hingegen wiederleget,
- auch sonst allerhand guthe wißenschafften und nachrichtungen
- zu Gottes Ehren zu Nuz des Menschlichen Geschlechts,
- und zu dienst des gemeinen Wesens, erhalten, vermehret,
- und fortgetrieben werden mögen. Solches
- zeiget unsere vorsorge von zeit unser Regirung
- an, womit wir nicht allein die vorgefundene
- guthe anstalten, reditus, salaria und
- Stipendia erhalten und verbeßert, gelehrte und
- erfahrne Leüte belohnet, auch güthe künste mit
- künstler herfür gezogen, sondern auch neüe ansehn
- liche fundationes und Stifftungen bewerckschuldiget,
- und insonderheit Universität in der Universität, in reise
- unser Stadt hatt, auch leztens seynes die Societät der We
- Brandeburgicam bey unser Residenz selbsten auf
- gerichtet. Wir sind auch annoch in gnaden
- gesonnen und geneigt, dahin sezen zu laßen, daß
- den Studien ferner aufgeholffen, guthe bûcher
- Müssern Bibliotheken und sonst angeschaffet
- nüzliche Wercke nach gelegenheit zum Druck
- s
- befördert, den Autoribus so etwas nützliches unter
- handen haben, unter die arme gegriffen; auch
- denen in unsern Landen befindlichen oder
- darinn ihre Nahrung treibenden buchhändlern
- und andern die mit dem buch handel umbgehen;
- an hand gangen werde, damit durch zulänglicher
- Verlag und behörige beforderung rechtschaffene
- chrifften und werck dießkommencium auch
- n Unsern landen bluchen möge.
- Nun solte der Hauptzweck des ganzen
- Druck und Bücherwesens billig
- dahin gerichtet seyn, wie Gottseelige lehren
- guthe gedancken, dienliche erfahrungen, unter
- richt- und nachrichtungen durch den druck ver¬
- vielfältiget, erhalten, in der weit ausgebrei¬
- tet und auf die nach weit fortgepflanzet;
- mithin die gemüther der Menschen erleuchtet, verbeßert
- mit guthen lehren und instructionen versehen, und was
- einer hiehes gethan, gedacht, und bemercket allen andern dadurch noch nicht verkraht werden,
- eindt
- ht und frembde
- g
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