Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 45v
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- auch den 21. Sept. dieses jahres an die passanzendiges Nieder
- Sachs. Christis, welches die kosten hergegeben, daß die Commission
- von den Gruß aus schreibenden ständen selbst veranlaßet sey
- Worausdenn folget auch aus den Recessi vom 25 Maji anni
- currenis interpretiis auch andren facitäten instructionibus und
- eiben clar zu sehen, daß der H. Crauß auch schreiben zu resten vergnüg
- nicht gewesen von ihren Craut eine und am zu
- des schlechgedings die Kayserl. Commission anzunehmen,
- Bumast da
- rin Recess vom 25 Maji der modus accommodi verfaßet, wie zu
- leichdertrifftl. Commission und beykranfiens-ordnung nachzügeh
- Es haben kayserl. M. h. H. einem an reden der concurrirendei zu
- N
- Stände abgelaßenen schreiben lit. 1. und folgenden wollen sich
- vornehmen laßen, sie köndten nicht leigung daßen erkennung
- offtgedachter zumahlen, sie das große abschuldem darinn gemeinen
- daß siehalts der Elections-Schur Eine weitlaufftigkeit oder Verzug der
- Ordinat
- stadt in ihren willigen rügestand hehrstellet werden möchte, nun ist die
- e
- Executionerium hauptsächlich auff das reiß-auver gerichte
- Es haben auch Kayserl. Mt im rechtsendischen frieden, und in der
- wirthsapulation, die pura doch reise und hohen Craiße unter appu
- Es hat
- biret und confirmiret. Und Art. XVI. ib. in deß
- erwehnen
- nach der Kayser Commissum, sonst von Schönborn in den Prece
- vom 25. Maji, daß ich ein neuptum circuli sey, implicite decuratio
- in dem er des Craß-Directori und der Ministionen Prodecip
- ium gedacht, und ihnen das sich proponendi außer der Ersten
- proposition als welche dem Kayserl. vorbehalten, zugestanden
- Es hat so gar auch wohl Elector Brunsvicensis zu behauptung
- seiner praecedenz vor andern Crauß-standen angeführet. Daß
- ihre Churlande im NiederSachs. Weis gelegen. Denn ob zwar
- sonst die praesegatio und qualität der hande bey diesen
- consideration simul et erronen
- wie solches unter anderen bey May eburg und Bremen zu sehen.
- raiß in keine
- t hujus Otto mittelius quis per pacta specialia) bedienet doch solches
- n schließen das Churfl. Durchl. es vor seine Craiß-Sache halten,
- posito nun daß es eine Christus Sache, so ist modu
- agendi in oberwehnten successu 1555 und der observans deter
- vom 25 Maji
- miniret, der letzt deße zu einzuerechnachtete Recesus auch vorhanden.
- und Hamburg
- da dann die frage noch übrig ob dieser Receß von einem
- oder andern paciscirenden theile Binderuffen, und daran
- abgegangen werden möge, oder nicht; von welcher Personen
- man vor dießmahl abstrahiret, und andere darüber
- c
- erkennen laßet.
Cite
Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 45v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068784:0090?run=617