Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 66r
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- Cap. 2. §.
- Ich besorge sehr es werden nicht wenig
- Lectores in den gedancken
- stehen, man wiederlege alhier
- den gegentheil durch Verkehrung seiner
- Meynung, wenn man darauß in feriren will, daß folgen werde
- es müße ein director Circularis einen
- n
- indem vorgehen, der kein director Circularis ist,
- und alle directores Circulares rationes köndten
- halten
- einen gleichen rang praetendiren, also daß We
- und Sachsen, denn Hans Hureg können, und sonderbahr dahin halten,
- eben den rangen
- dasjenige gros dafürst zu halten,
- alle, deren informes bedacht habe
- die gegentheil dem directorio Circulari nicht
- eine praecedentiam absolutam in quovis loco,
- und gleichwie bekand daß
- sondern nur eine praecedentiam ad centum locum certasque fundentes c
- vestrielium zuschreiben, nehmlich im weiß,
- und beyfunctibus ministerialibus, gleichwie
- Dux exempel die Churfürstl. pri
- nicht ab solche
- Gesandten denen Fürsten im Person und anders gewiß zu halten, oder allein in
- Der superioribus
- darin fasten ohngefaßet w
- bedienet, hette dafür haben, daß beßer
- Solten also
- pondere als numero rationum se cum
- adversario certiren, und die so mißdeübel
- und pro solidis gesalten werden köndten.
- gar außzulaßen.
- infine §. 7. wird gesagt.
- causa non habetur nec
- haberi potest inter annexa ejus cujus est
- causa. Alleine dieses axioma dürffte
- einige schwührigkeit leiden. Es kan wohl
- etwas zugleich seyn causa, und auch conditio
- 1699.
- beym legis pro verbitis
- sine qua non oder annexum, hat der
- ist zugleich causa, und auch cum aliene aequationem
- Electio ist zugleich causa und auch annexum salutis,
- also köndte müglich seyn, daß praecedentia
- Cui
- zugleich causa und auch annemum, disputorii wäre,
- wenn man nehmlich zu erst das Directorium
- T.
- denen confent
- , darnach solchen directorio eine praecedenz
- beständig
- cujus cur
- beygeleget hätte. Ist also die Reich wohl müglich auch
- o nur ei
- legatiata.
- causa
- es findet sich nicht, daß der Statutul-vorhanden,
- auch
- g
- werden.
- v
- am Furcht so ein oberster thun
- General so geringen standes zwar an
- dergingen Commando und in functibus
- multanbuß auß
- aber nicht zu weichen habe.
- das Fürstliche
- dürfen Collegium
- distingviret, daß
- auch
- wiewohl offtmahls
- geschieht, daß die keiner
- causa kein annexam oder
- Spier conditio sine qu
- Der lettens-Buch andere anha
- sichs haben, auf per connexionen a
- produciret werden kan. Es
- kan aber auch annexum genommen,
- werden non pro locum, sondern pro
- Signili, als zum exempel in Augen-Krafft
- worte, soll, reichthum sey zugleich suchen und
- auch annexum dignitatis, also daß nicht
- lleinen nachthan zu ehren bringe, sondern sie
- ehre hinwiederumb reichthum geben.
- und in solchen fall wird das punctum zugleich
- betrachte
- wenn man per annexum,
- transgr
- verstehet, was allezeit
- mit der sache zu
- verknüpfet.
- ist, und soviel
- an auch solches
- anexum auf zweyerley
- weise genommen
- wenn nehmlich
- als connexum
- erden, daß nehmlich es
- sey idem numero cum priore.
- oder auch daß
- Durchl1
- versenden werde
- e zus exempel seyn.
- Wolte man sagt. Es
- en
- auch aniezo
- Kule wah
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Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 66r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068784:0131?run=617