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Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 66v

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  1. und dem directorio dergleichen zu
  2. Man köndte also wohl
  3. sagen,
  4. in terminis restitutionibus
  5. berg
  6. komme
  7. Die procedenz des moderirten causa causati vel oculo collati
  8. directorii gewesen, so folge eben darauß
  9. ß eine directorium
  10. nicht daß reciproce et directorium
  11. auß dem directorio die
  12. praecedenz entstehe; man auch sagen
  13. müßen; es folge eben nicht, daß der
  14. oder
  15. an
  16. effectus seine causam oder ihres gleic
  17. ohnat
  18. wegen nicht thun.
  19. aber daß dann auch anstatt §. 14. Wie man soll ieder ausdracht beschließen,
  20. V
  21. füllen, ihnen wiederumb
  22. folget aber ein
  23. in dem
  24. eich als wei
  25. gelaßen, daß der Erleich die erlanget, das seinige hernach
  26. dabey zu sezet. Also kan
  27. ein vergnügung seyn,
  28. er geschehen seyn, daß einem Fürsten, de
  29. andern im Craiß vorgangen, daß
  30. 0
  31. protomale in bewachtung deß
  32. c
  33. beygeleget worden; es folget aber nicht,
  34. daß solches manus ihn bey einer perpetuas
  35. hernach
  36. praecedentia erhalten müße, sondern wenn ein ander
  37. einer in dem weise zu einer
  38. höhern dignität erheben worden, geb ihres als dann demselben vor
  39. ihm die Macedenz ein anders wäre
  40. es wenn die directoris beweisen köndten
  41. daß ihnen in proximini diffici jus perpetua
  42. worten.
  43. praecedentiae et exgressa constitutione beygeleget
  44. worden
  45. werden, daß man
  46. tes köndte auch erinnert
  47. gewesen seyn, daß man einem oder andern
  48. Fürsten das directorium beygeleget, so seye es sie
  49. doch nicht gewesen, eine Cahe abwartt einmalis
  50. necessaria, sondern per modum conventae,
  51. da dann abfälle statt haben. Wie denn sonst
  52. ßen in einem freiß, welche beyde den allen welliche Garten vorgangen so haben, soll man auff die
  53. t, also dergestalchen dyputiren geistlich
  54. n, solche drei dirignen maßen; da man doch mit allen grund
  55. ändtlich
  56. sive per sentio quae locu pror sentiatur non ex Eysidio publico; quae est ut solche s
  57. n
  58. trans ratione procedentiae
  59. werden
  60. vor guth befunden, daß ein geistlicher hand seyn werlfPredarinn solle
  61. eine omnium oder processa necessitarem inferiren, ist
  62. quod proratet. Quod considerat. At supra: |,
  63. denn davonibus geseßen. Dingebat illorratibus ambiliaff. A
  64. erlust verm
  65. wollen die placetäten
  66. vom Directorio hehr kom
  67. hann kan man
  68. zum exempel
  69. Feder seine nachkommen
  70. prae quoadis in Circulo
  71. exisente aut
  72. extituro dignitatis
  73. praesentis aut futurae.
  74. chuhmung.
  75. habe nur gewüncket wir
  76. wieden allem sehen wollen solche beyde
  77. vorhalten weltlichen
  78. sedres sambt suam
  79. ovinensem und die procedentie

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