Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 66v
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.82.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 67r); this page is its left half.
The machine reads it as
- und dem directorio dergleichen zu
- Man köndte also wohl
- sagen,
- in terminis restitutionibus
- berg
- komme
- Die procedenz des moderirten causa causati vel oculo collati
- directorii gewesen, so folge eben darauß
- ß eine directorium
- nicht daß reciproce et directorium
- auß dem directorio die
- praecedenz entstehe; man auch sagen
- müßen; es folge eben nicht, daß der
- oder
- an
- effectus seine causam oder ihres gleic
- ohnat
- wegen nicht thun.
- aber daß dann auch anstatt §. 14. Wie man soll ieder ausdracht beschließen,
- V
- füllen, ihnen wiederumb
- folget aber ein
- in dem
- eich als wei
- gelaßen, daß der Erleich die erlanget, das seinige hernach
- dabey zu sezet. Also kan
- ein vergnügung seyn,
- er geschehen seyn, daß einem Fürsten, de
- andern im Craiß vorgangen, daß
- 0
- protomale in bewachtung deß
- c
- beygeleget worden; es folget aber nicht,
- daß solches manus ihn bey einer perpetuas
- hernach
- praecedentia erhalten müße, sondern wenn ein ander
- einer in dem weise zu einer
- höhern dignität erheben worden, geb ihres als dann demselben vor
- ihm die Macedenz ein anders wäre
- es wenn die directoris beweisen köndten
- daß ihnen in proximini diffici jus perpetua
- worten.
- praecedentiae et exgressa constitutione beygeleget
- worden
- werden, daß man
- tes köndte auch erinnert
- gewesen seyn, daß man einem oder andern
- Fürsten das directorium beygeleget, so seye es sie
- doch nicht gewesen, eine Cahe abwartt einmalis
- necessaria, sondern per modum conventae,
- da dann abfälle statt haben. Wie denn sonst
- ßen in einem freiß, welche beyde den allen welliche Garten vorgangen so haben, soll man auff die
- t, also dergestalchen dyputiren geistlich
- n, solche drei dirignen maßen; da man doch mit allen grund
- ändtlich
- sive per sentio quae locu pror sentiatur non ex Eysidio publico; quae est ut solche s
- n
- trans ratione procedentiae
- werden
- vor guth befunden, daß ein geistlicher hand seyn werlfPredarinn solle
- eine omnium oder processa necessitarem inferiren, ist
- quod proratet. Quod considerat. At supra: |,
- denn davonibus geseßen. Dingebat illorratibus ambiliaff. A
- erlust verm
- wollen die placetäten
- vom Directorio hehr kom
- hann kan man
- zum exempel
- Feder seine nachkommen
- prae quoadis in Circulo
- exisente aut
- extituro dignitatis
- praesentis aut futurae.
- chuhmung.
- habe nur gewüncket wir
- wieden allem sehen wollen solche beyde
- vorhalten weltlichen
- sedres sambt suam
- ovinensem und die procedentie
Cite
Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 66v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068784:0132?run=617