Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 78r
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- n, Chur Braunschw
- aber würde nur dem
- bloßen rang erhalten
- und sich also a Bavuro
- sistingviter laßen. (§.
- A
- ansch
- s
- in
- 3
- dahin gegen dero Schwedenbremüh, sicher
- den Schweden b
- niaerespectum
- Salzburg ante Electoratu
- h
- rieden zu seyn. Al
- s
- Leye
- erwesen, consideriren
- will.
- varia
- s
- hat ja
- unter
- so wohl die procedenz
- als das worth hernach
- aber weder das eine
- noch das andere
- gelassen.
- man wird auch gegenthe
- e
- vorgeben, die praesertio
- dad
- r auch nicht
- aestionum
- ipso facto was in capite
- tertio sum de aequacitate
- directatis,
- Voicensis, cumaliae,
- und sonderlich dem Bavari
- angeführet, anders
- den teüsten zu erfahren, dienen. (§. 31)
- Es würde auch Magdeburg
- ohngeacht man gegen solchen
- herzogthum sich in nichts
- ver-reversiret, und
- gleichmäßiges
- gleich, als
- Dis Sie wirdt, das
- Bremen praetendir
- in aequaltas
- D. i
- oder die Flitase stund uri
- in dirigendo
- anhöhung
- b
- als ihres gelesenheit)
- t. 8. erwehnet
- vielleicht nicht anders auff diesen
- en Bremen
- doch
- ex puncto Weis
- vel pacti behaupten,
- Weil ich sonst nicht z
- sche, warumb
- ihn Braunschweig
- in Niederreichselberg sich
- ämt, beym begriffen
- wenn ihm des direct
- rium zu homt praeten.
- diren beym
- Niedersächst. nicht soviel
- g
- en Hamberger beym
- he pe
- iren könne.
- vielleicht wird auch Salzburg (so iezo
- das circulares gemelche
- b
- Cap. 27.
- Wenn man
- einräumet, daß in dem fall
- Da Chur Braunschweig das senium in seinem hause hat,
- und folglich das Creiß ausschreibamt
- mitführet, es dennoch seines ex
- Capite Electoralis dignitatis habenden
- Vorgangs ungeachtet, Schweden
- weinen, oder der so der director agens ist, wie auch
- bey dem weiß conventio
- das Worth führen, die proposition thun
- die vota colligiren und das Conclusum
- formiren laßen wolle. So wird
- dä
- enennet man etwas ein so Chur
- Bayern dem Erzbischof von Sazburg.
- C
- im begrischen Craise nicht eingeräumet, und wird man
- gegentheils so mit dergleichen anstalt seyn und andere theils anstalt, dieweilen darauf ersch
- eyn kan, daher zwey zwey jahr das Landeschlückte, das
- der Chur-Braunschweig, directorium
- ein perpetuum condrectorium seyn
- und bleiben solle, und wie
- Solte man nun gleich gesinnet seyn
- so weit hierinne nach zu geben oder reden, so stelle ich
- doch dahin, ob nöthig solches in dießer
- Schrifft zu thun, und ob nicht beßer eine solche
- Condescendenz biß zu einem näheren
- guthlieher
- vernehmen, und handlung
- übrigen zu verspahren,
- damit man etwas zu transigiren
- und nachzugeben behalte: auff
- welchen fall von dieser erclärung annoch
- abstrahiret werden köndte.
- senden weiße.
- im Bayrischen Berg, Directorium p
- r
- die hiesige Condescendenz zie
- eines gegen Chur-Bayern, da es
- a
- wenn Bavarus restituiret werden solte,
- nostrii anführen, und ein gleichmäßig der
- zu einiger residuiret werden solte, praetendio
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Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 78r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068784:0155?run=617