Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 79v
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- ehr ist, ie kein wunder, daß dieses auch
- das erste exempel der exellatio
- respectu voti nicht außgehob
- gleichen zu bringen, daß sondern auch damitia durch habe Spiegel Verhanden, daß sie
- die exemplatioi pridirenen Calum
- von
- ihren aufgehoben. Und weil die Erz
- das einzige exempel, da die große erst
- eibet. Die
- und solche negative decidirt worden gibt,
- es verstehen eine instanz, daß
- Dr
- di
- d
- status billig
- p
- die conservatio nicht zur zeiten
- Nach Estenschweig aus das ein Land, deren Bruns
- Verstand und Herzogthum seyn könne, welches
- ohne dem juris, sondern daß es ratione
- Vorten beyde qualitäten behalten
- n. Es sey denn nach zweifel
- g
- ob begriffen Churland worden. Weil es das
- Votum behalten. Verwundert quae sensens inquentia?
- and, man
- Es stehet beym Reich ob auch eine séparation
- jus in eodem fecilo
- anstellen oder utrumque zu
- distinctè laßen wollen.
- leich wie condonini pro indivis
- ieder sein recht in tote proce rei sal et
- Elector; et Dux seuje per auch pro judivis, nicht
- orio herrctorio, kan also zugleich ein
- und und fastenthum seyn,
- e
- gienst in fürsten Rath wird nur bogen
- r
- hn braunsch
- mächtlich zu trachten, sed quid tum
- bey Jörgenbergischen Arnstag soll gemein
- müglich dergleichen gesehen, ob wohl zu
- ein proborum Chur-Bayrenabusivè, sich finde?
- er nur auff dieser hofnung gemacht restiren
- darv.
- giret werden mag weil sonst
- solchen preißlagen wieder vor sagen köndte.
- auch gewißen werden, noch soofern, noch auch
- der Weißabschied wol ordine unterschreiben
- rauschen. Wenn ist facti, wäre zu andersuchen.
- s heim Chur beym conserviret in preiß uber
- scheidet. Auf breiß das große große Ützeicht Dignitas
- a
- diionalis sondern, dero der Lande die ordnung
- Königs frau. Mit dem Stiefe
- Ich selbst d
- den
- d
- e
- lände sind dignitates Electoralis Archicpsiae
- Constructale Electores
- nach zu calis, die geben freylich die praecedenz
- directori, ipsus salutas ist keine dignitas
- Otto Elector qvehmlich kan nicht
- a
- eschulden, wo keine Cor
- ob man schohn dieß zu wieder hoffen nicht nöthig
- hat, in dem Chur Braunschw. Chur Land hatt s
- pan man doch ex absurdenti sag, daß
- auch denn ihrigen bey im NiederSacherey z
- warten kein Churland und dennoch
- als Churfürst deme dahin karen, gieng er beym Correspondament
- d
- allen man siehet herauß
- das erste allerdhand ungesundete
- n
- Voquet.
- t,
- sondern nur etwas
- let principés
- und interessenten
- Ass, man, ad divisione
- eit
- und ander schreibe den Rellss
- vor der Rectoribus
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Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 79v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068784:0158?run=617