Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 81r
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.85.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 82v); this page is its right half.
The machine reads it as
- ne
- pag. 13
- beym
- J. Fürstl. Müberschweig, kan noch gesehen, und wieder
- Sechsfr. sonst tag nicht einmahl als Churfürst
- scheinen. c. bey weilen er darum keine schurkände
- haben. Es wird man hat sehen geantwortet,
- Dero Chur-armzley ist Chur
- denn der Beclagten außgeschlüßen geschrieben; Magdeb
- und können die praecedenz für den gantzen hause
- n
- n
- fall
- ines verordnet
- neipii oder praesuppoendo daß
- it. Das das directorium die praecedenschafft
- Ad quartum
- tag 14) an der mit und sämtl. Fr. Churfürsten und das gesante Reich
- n, werden die solange zeit hinterhaltene
- ich diese intention nicht approbiren. Wie kan sie
- und das Churf. collegiam haben die Chur-Transchw.
- in Imperium approbiret; Es ist auch kein Zweifel ein Briefe
- das gesante Regen werde bey ihren
- da nöthig beyfallen
- quintum.
- verdam Churf. Durchl, zu Br. nicht in seiner gewinn
- wegen ander als ihm Lande ein vorgang zu geschr
- so müßen sie ihn auch wegen ihre Herzogthümer nicht
- über ihre Knecht, es wen aller ihrer lande begehren
- der weilen schreiben und nahmentlich auch
- die in Westphalis gelegene großschaffen.
- in der Kayserl. Kaiserl. Durchl, ihre Churlande
- Es kan eine grafschafft
- pe
- erclaret worden.
- wohl zu einem Churlande gehöhren und beständig sehrtestire, deswegen aber geht,
- e
- der Churfürst nicht als gantz andern vor
- ist auch terminus Churland achrignus. Erkaufft genommen
- fordern daß eben. Es ist auch schohn ercläret,
- daß ein Churland seyn kan, s
- so doch mich zugleich ein Entsteffung ist, und deswegen
- ein votum führet. Wiewohl solle man
- bey Bayern ists geschehen.
- pag. 15. 6.) es hat ohne zweiffel Chur-Bremeh
- l
- gesehen, gereüet, daß man anfangs damit
- weit gangen, alß es als hierinn die conseqvenz nicht so in
- die äugen geleüchtet. Nun wolte man gern wieder
- separirt, weil Kayserl. Investitur zusammen
- geponnen. Es ist aber damit zu spät, dann weilen
- n. Ich wird von dem Kayser nach der Churfürst.
- Collegio noch weniger aber dem gesamten Reich, darinn
- eine anderung gemacht worden. Wie es auch etwan
- Diese ist da ich man sich expable Collendis Electoratis
- sowohl als refugiorum fortunum vorbehalten,
- wegen der Braunschweig ihre Lande noch erst etwas
- wegen gewißes zu patuiten, so ist schwehr zu k
- aus was macht und recht ihre schmerischen Durchl. diese declaration
- daß ihre Lande theils Chur lande, theils andere Lande seyn,
- proprius autoritate haben, machen können. (§. 15.)
- chymorum, manch bey ihren Königknecht keine supparation, es ist auch
- solche geben nicht nöthig. exemplo Chur Bayern, Es kan
- in Churlaut principatus et Conitatus in sich begriffen,
- 30. Es wird auff einmahl die Junze Chur
- so a parte vota haben.
- praetensiemt dem rang im NiederSächisch preiß
- schwegfallen, wenn demonstration erwiesen vnd
- daß noch keine Chur Braunschw. Lande qua Churlande
- in rerum natura: | B, wenn Lande vorhanden
- davon der Maticular ausschlag wegen der Chur gegeben, wird
- so sind auch Churlande vorhanden,
- ganze
- vor solchem Haü
- Sie hatten solche ohne dem vorge
- ehe die Neüen Chur darein kommen,
- und also ein theil des
- churlandes genennet werden.
Cite
Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 81r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068784:0161?run=617