Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 84v
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- a
- sup. 8. was hier de mente obligi
- lectoralis disputirt wird, fallet
- dahin nach dem sich solches ganz anders zu
- und vor Chur Braunschweig verläret, s
- n
- pag. 10
- rs statuirt AneBütheb. nicht daß ein
- hurfürzt in uns Christo Barinn er
- h. Director ist dem Directorio vorgehen
- müße
- B. wie kan A. B.
- dergleichen statuiren, da doch zu der zeit
- weder weise noch directoria derselben gewesen, genug
- das A. B. praecedentiam Electoralem feststellet
- med. wenn ein Churfurst im Treiß nicht
- einmahl Chur Lande hat, ihm er nicht vorgehen
- und komt dignitas personalis umb so weniger
- in consideration. NB. Wo man den Chur anschlägen
- errichtig gegenwartig gedencken werden. Daß man Chur Land, und ist die dignen
- nicht unde personalis.
- o der achen schweden gegeben, und was Fr
- pag.
- ren, mit Wolfenbütel parthey viel deütlicher
- en. Es sey kein wunder, daß Churfr
- 1.) Weil nun wieder sensum geschlagen laße
- nachdem es kein bedencken getragen den an Schweden
- außgestelluten viel deütlichern revers und was nic
- Wohlarbeitet Erregulo separatae pactiret, und zu
- man möchte mit andern und umbkehr
- den Zusazu hause bleiben. Den sensum gelusi Electoratis
- und zugleichsam approbiret ihnen
- s
- a
- deßen Herr dieße rever
- sive iteris verfertigen; und clägern: und gleich anfangs gesprochen partum.
- verlangeren deßen worte
- ollegium Electoralis selbst n
- resringirt worden. Der articulas ofuribus 8 an posuit
- eine wunderliche verwahrung nicht andere Reichs- MHacels
- es theil der arbeit an dehalten directori committi
- als so genommen werden, daß ieder bey sich nicht zwischen
- ausgemacht, ein recht behalten
- worden, und andern Druckeres seyn willte, wie
- o d. Königl. M. zu Preußen hätten nicht in s
- Ad tertium
- ermittel das Chur Braunschweig den Crais Dietoriis
- pag. 11
- etwas dispuadiosum, weilen da Er Schweden deßen versichtigten
- an
- p
- parii Brandebi von dem §gen schreiben gegeben, ob
- gegeben
- wird gewust. Es ist gehet aber solcher neven, den
- l man wir in guthen und etwan desperata s
- der Unschuldigung an
- würde nicht im stände seyn, wo sie
- in Preußen ihm entspricht nicht so treulich nachgelebet,
- von sie aber iezo den hohen tragen, daß man sie
- allerhand odieusen nahre und leicht vorwurffen,
- arbeit. Sonst wenn man solches hette reprecat
- furthun würde noch in K. dienstgehetsezte desideriren kommen.
- da sie zu dem conculo Electorali quaestionis
- aber dotthalb; In geschwartz nichts dagegen monir
- eyn. Die Generalien und deren unterhaltungen
- t, quod habe ipsa, aequation nun aber post introducirt.
- agatiis ex casuis herfür bricht. Und die stattliche
- mit solchen danck belohnen, der wenig
- n, et in sich hat gleicht, als ob man guther
- de. Die Tractaten
- einde, nicht mehr nöthig. Al
- satisfus und deren unserhaltung urgiren ist kein
- reprochne noch und auchen. Man hatte auch nichts.
- rionalischen glectorale zu marieren, als mit
- man allerdings einig, daß man sich
- n müßen nicht die die Circulation Electoriren von Preißen
- etwas haben, deßen Churf. nicht
- Preußischen hof nicht schmähleren laßen kan.
- andern. Man hette gebe erfoderung, deren Erbe, mit den Kreußen als selbst fortfürsten. Ich
- eijnquire
- würde favorabel gebildeten seisten.
- Unterdeßen Wolfenbutel
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Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 84v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068784:0168?run=617