Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 A, fol. 84r
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- Regeln Vorbilden, in dem sie primam
- drum facrem nicht betrachten
- Ad 6. Ad secund num. 3
- pag. §. 14. Es ist im Churfürst bey
- Guthachten bedung, daß wegen der Churland
- etwas gewißes zu statuiten. So lange
- nicht geschiehet, weis man auch bin
- reiß von keinem Churlande nichts
- den quae consequentiae. Was nicht deter
- intimiret, davon weiß man nicht contra
- Man, weiß viel mehr daß es da
- ob müßlich nicht eigentlich weiß wärige deßen
- quauben befehren. Ist oben alte wenn ich sagen wolle
- olange die quaestio quomodo, oder in quanten
- nicht determinirt, weis man dan der quaestione
- an nichts das Churfürstl. guthachte sagt
- x
- n Chur- Hände welches statt haben
- s etwas eigentlich best
- sondern von den
- en, ob und wie es zu determiniren.
- wenn man nur bloß
- das Dn Churfürstl. Collheim wird
- wohl die rang oder membra Collegio principum
- nicht leicht reguliren, auch nicht praetendiren, daß ein gut
- s im Niedersächst weiß zu schmäßerung der
- reich anter etwas bey denen könne.
- B. Es praetendirt oder thun auch nichts dergleichen
- sondern es gibt wegen der Rach sein guthachten erclär
- mentem eines vorigen guthachten
- e
- assistiret seinen mendiret und scribt nicht zu daß
- solches etwas in praejudicum Jigenläuis Electoralis
- Ad pag. 7. D. in die Kayserl. jagestitur
- für
- an H. Ass. von Hn Obernberg. bey dem Bruder de secretirten, des Churf.
- ollegii ohngeacht per sub compositionen auch
- contribuirt
- die Chur-lande beneimt und
- worden, wiewohl auf eine solche weisade die
- gnugsamzeiget, daß man die Sach nicht recht
- außdacht und deren man sich aniezo selbst
- 0) NB. Es ist zimlich
- gereüen läßet.
- daß man alhier die Kayserl. Investitur
- gefochten will. Gleich als ob K. M. h. H. sich vertrauten laßen hierinn
- at
- etwas zu thun, daß ohnacht. Es ist auch nichts
- in den juvestitur, so dem Churfl. desiderio zu wieder
- Es sind die Churlande abgehaupt benennet wir es
- eine ja nicht wohl anders seyn können, daß man
- be,
- die Churre und Lande augector, ist sonderlich noch außgesagt,
- möchtig solche von den übrigen Fürstl. handen zu destoigniren,
- und welcher gestalt also das jenige noch außgierzte
- was man an den Bruder gesundheiten Churfürstl. guthefte
- anachiger ausgesetzet seyn wird,
- D. Es hat sach Chur Bergischw. Hohn wirdt geaußert
- in dem weiß neuwliche praetensionen des Kriegs
- b
- worden zu wollen. 35. hier
- dienen.
- werden, ich deßen worumb haben. Dennen der
- ingedeburgen
- liancken aniezo Schweden Bremen Müller und Freyberg, an uns
- dagegen sich nicht deutlich, daher verachtet wenn sie anders
- n, sondern a
- icht einzusams und zwey, daß sie damit auff keinem dürfften
- s
- macht mit ihm Caus
- communem,
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