Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 C, fol. 5v
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.83.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 6r); this page is its left half.
The machine reads it as
- ßerstand zu seyn, item habe keine arbeit zu dem stilckreich zum Eßen dergleichsam ausgeschlagen,
- c
- so ist zu besorgen, daß wo sie nicht selbst
- für de interesse vigiliren, andere wenig dür
- lich wenig daerumb bekümmern werden
- Das Haus Braunschweig hat in sonderheit
- roße Ursachen der fabevablen conjuncturen sich
- zu bedienen. Es ist eine geraume Zeit
- wegen der Neündten Chur in aller
- hand schwührigkeit verwickelt gewesen;
- Nun ist der schwehre stein und andere gehoben, und hat man
- mehr freyte hände,
- st machen, sich seine rechte in
- andern Sachen zu verfolgen,
- Und da so wohl eine Römische Kayserin, als
- Königin von Spanien, von diesem hause
- sich befunden, so ist zu hoffen, daß
- w
- so wohl der Kayserl. als Spanien
- ch haben werden; fürlichl. da Sie ihres Braunschweig
- ihm in rechtmäßigen dingen angeständig
- e
- ro
- h. H. Rokahr.
- werden, oder doch einige stück gewiße
- ügen erlegend seyn werden.
- nemen Sach sich ein großes meritum gemacht, und viele sehr jahre jahre zu verbolgenden,
- der Ländereyen auf diesem bishehr bey der
- sich so eines guthen beyden landes-stände, da
- so wohl beym Reich, als in Sonderheit beym Nieder-
- Sächsühnen, reiß
- ihm in schwehren zeiten
- mit nicht geringer gefahr zugef
- lle
- des Landes Baumahriei, angelegenheit
- in puncti interiorum beßerheit in folgenden fürnehmlich
- Es ist bekund, daß im Westfelischen Frieden, das
- genevali
- quoad bona Ecclesiastica
- jahr 1624 pro anno decretorio gefol worden, auff deßen sich, daß die restitution zu richten
- denn deßen resten resten werden solte.
- Nun ist also daß ein ieder in die Zu anfang selbigen jahres zu
- afft
- hes gehabte possession redlaturet,
- und dann dabey geschüzet werden solte.
- Nun ist nicht ohne, daß zwischem
- denen Herzogen zu Braunschweig
- Herrn Herzog Augusten und Herrn Herzog Christianusudwizen
- risten deßen Landes und dem Churfürst zu sollen als
- dencken
- Bischoffen zu Hildesheim, andern theils ein vergleich
- worffen, und dadurch das gröste theil des so genanten
- großen Stiffts, so das Haus Braunschweig in jahr
- 1622. und viele jahr vorher ruhig beseßen,
- demselben entrüßen worden. Es
- ine im Westman (...)
- außdrücklich enthalten, daß alle Te parto hinterhaereten so werzelben und gedachten
- Es ist aber (1) ein trefliche Frieden
- wieder, vor cassiret und ungültig geachtet
- vodito werden sollen. Solche satisfactionem per privilegiorem imponinte taliosa
- vel clausulam, nulla jura Canonica vel abitimus, ipsi judicialis
- Contra hanc brutis actio nem alumvae ejus autuos
- venuntrationes pacta vel aliquoepus nomine aut praelegtum
- divisultur Amsterdame permetur externit exterunt exestationes, un quam allegentur, aut admirat
- nicht zu wieder seyn werden. D
- Consistenz des NiederSachs. preises ohne
- quartier und subsidien eine ansehnliche
- n
- macht in den schwehresten zeiten
- nicht geringer gefähr unterhalten müßen.
- n, deswegen
- de
- eichen braunschweig, sonderlich verknüpfet, und
- und Bunds-genoßen gehabt, so mehr beständig, und
- weniger geschwehrlich gewesen.
- in jahr 1643 zu Braunschw
- e
Cite
Leibniz-Handschriften zu Niedersachsen LH 21 C, fol. 5v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068785:0010?run=617