Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 9, fol. 4r
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- Regensp. Jul. 1692
- Praeter von Holstein glückstadt gegen
- d
- Nov. II. Inven. celaßen. Cap. 22. Duxet. Die Actus seel. im ärg.
- sondern seyn, praestentatem, das papis agni zu Wolfenbütel
- k
- lle fur den Contradicanten sollen seyn. Sie wollen eben soviel schaffen
- Als Hanover wo nicht nolle, sie hier mönnen avociren.
- Göthigung mit den Monasterensi in seiner Sachspannen kutsche
- führen, zum Regßen Princurat Commissans habe die
- Rülfft nicht annehmen wollen, abends noch ihren schwachsario
- Wallensis will ihn zur rede stelle, daß er gegen die bisheren
- princina der welchen Fürsten damit Monasteriensi zwischen; doch
- soll schirr noch nicht völlig instant seyn, auch wo Oldenbittel
- nicht so sagt als die andern wollen; Insolviret würzburg müste
- e
- S. Hochg. allenburg Wolfenbutel, güstrau
- à
- ben glückstadt. Von Caßel sagt man nichts
- expectanten Salzburg.
- Sachenburg lief entlich bey
- in Geno 1697.
- H. Principe domensch. Durii Münster und
- pro temporia so den
- heit
- Erben versicherte nachricht
- die
- golfa uberreicht werden sollen.
- ken, daß ein Kornsmeister reichs Fürst Chur praesentiren, formirt
- halte es für eine festgesellet sach, hätte neulich deswegen die landstände
- e
- gewißen laße und es für recht außgemachte sache produciret, und
- hatten deswegen vorzustellen, daß eine
- dem starck subsidium erhalten
- i
- eines Fürsten nicht glauben daß der sachen in sintzlanden solchen Cardinal nacht
- icht versirlich, daß eine neurung in Churfürst. Collegio informiter, all
- e
- der was philosophi werde, Witn ostarin, die staden doch restrahentis, keine
- icht in generis gezogen werden. Zu berichtung da geben. Willen sind
- in
- d
- nachgehenden Wetsten anstandeten pars. Weren die Reisestande brieff worden.
- esse fundamentalis impis bestehr in Growe tammariae, meinen hoffe ein
- alten H. Treuer verhorsamt werde zu erhalten diße, grund Erforders
- einige begeren, und mit praetension eines nicht vacirenden su
- halben zue keiner herauenzung anlaß geben. Es werde in den Churf. delibera
- kombenidmaris ob paralleatam volorum gesehen geben. So Sie sach seyn,
- werden. Nun wirt soviel scheinet ist, würden ehistensam ist der sach k
- l
- rüt dazu recommendendiret, daß statum Imperus, in aderam nicht
- inckel, ihre gnädigst zu über in den unvergriffen und nimmer
- serungen seyenden eifer Protorio publico zu qviundiren desto
- t
- ürden,
- darüber, Mercurius im Mag. 1692. Kayser könne könige crechten
- mehr animirte w
- Ferdinandus II. Maximilien, und in A. B.
- stehet wenn am Churfürstenthumb ledig werden, soll es der Kayser in Ih
- rand magis Electorem
- n
- im morest specialionis precae
- stehet, daß wenn ein Churflürstenthum den Reich aus ein fiele, die
- andern offeriren.
- neue coheitiren mit der Churfürsten consens geschehen,
- h
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