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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 17, fol. 8r

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  1. aus H. Schrades Relation
  2. 0 + 4
  3. egen
  4. 169
  5. bey dem Schwedenbrem. Fand ich den Hn Branden in deßen
  6. gegenwart, das werck nicht berichten mögen
  7. Weil hiesigen Cunrad fürstl. gesandten bekand daß der Grafen
  8. Cauniz von wegen Herbstl. Mayl als nahlbeschlagen
  9. halben abgeordnet, so stehen sagen in großen verlangen, den außn. Sagd ohne negotia und zu
  10. vornehmen besagte Schweden teütscher gemület, weil ich später es gehe da
  11. daß die Curiosation hier meinen Catholischen Chur. Patronirt werden, wenn beyde
  12. bekandten falsch zurücklich ex stirret, der sobald Großdickelminste außgangen
  13. ob gleich die sachenliche schlägische nach seine Rechte Er sich stellen, es sich ratione des Chur-Rechts
  14. in impatim forderweit sich hütte, gegen denen leiner hinterfordenten außbesten seines Kircke
  15. etwas so können M. h. H. zu schreiben inschuldiges mit ihrer dagen geschloßen, und sie wie seine
  16. worth gelautet, da duppe du den Neüen, Er emehne, es könne ein teütsch
  17. als selbstens testamentes casu Mercrisisis die Pauses sinde bekommen, hingegen beyde
  18. Urdu (gedachter) solle Conseur. nachrichtig mehr metris.) jusus quasiet plus ratione successorum
  19. und dem Kayser seyn wohr, ich bemühe auch den H. Windesen kennen gehalten,
  20. . Wie sie zu erhalten, aber seine sichert Jahr aus, ich seyn gnug zu haben. Denn aber Bruder
  21. et, iemand versehen wollen, die ihren bägerlichen Gehemmen Rath zu Gößel, Frübeniger, 1)
  22. und Meines. Wurden aus das grohen von Hannovering richts resolviren, ehe sie des geheim
  23. rthl. zu München getheilten erhalten, es seye aber iezo solch Collegni zu den Electorato
  24. sache nicht zwecken portiret. Chur Qvarthe habe nur quahingkeit in contribu zu verstehen
  25. Wen Chur bey er, von der Disputiva remitiren werde zue folgen. Weiter sonst
  26. hindurchung beschwehrte sich daß zwar nicht von mir doch andern er gleichet. Dinge von ihren n
  27. avon gestraffen, wäre etwas kann ich empfangen kann, es seine lebe selber vorzulegen,
  28. hreiben habe, weilen umbzusehen, daß er sie sache nicht aufrirte, da
  29. der Meyerische that, ich nicht ihn mehr als vor diesen, wie doch wegen verantworten.
  30. o wir ziehen der Ehren. Die apparenten sollen die admissionem Bremico. Denn des
  31. nahmwende, weilen doch der geistlichen einschlag und läßt noch ein circularis zu gewinnen.
  32. Collegio als einen long morei vorstellen
  33. en fürst dazu Chur-Sachsen undt vor der Lamen v. putation, das Electatiis werck ab
  34. wohl nicht außmachen laßen.
  35. Wartembergicus hat Magdeburgico, vermuhlig
  36. auch andern daß 6 person kommende Schreiben in di Paune Sachen genantiret wird, da
  37. . Were Brandeb. rescursiae legatorio große et das commerium interbracht.
  38. Höchte gesehen solte, zu Eychicken bey den prediis keine mesupponiren werden. Alß derg
  39. iezo wohl wohl zu wißen, weil der ChurSache nicht vnterwehret wird. Es bin aber den
  40. nung die etwas zu etwas bey dem Kriege thaten per beciscires zu insinuiren, daß der
  41. sambt stände beschikt möchter wolfambracht hernachlich den fürde befodern sind ist
  42. wenn seiner hominem seyn seyn seyn seyn, und anders treiblichen würde, wenn sie nicht
  43. den Schweden Braunschen liecht der Medicationsfürst nicht
  44. wenig ab, damit seines Königs meditation in considération gesehen werde
  45. Selbst originiren

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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 17, fol. 8r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068808:0015?run=617