Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 17, fol. 8r
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- aus H. Schrades Relation
- 0 + 4
- egen
- 169
- bey dem Schwedenbrem. Fand ich den Hn Branden in deßen
- gegenwart, das werck nicht berichten mögen
- Weil hiesigen Cunrad fürstl. gesandten bekand daß der Grafen
- Cauniz von wegen Herbstl. Mayl als nahlbeschlagen
- halben abgeordnet, so stehen sagen in großen verlangen, den außn. Sagd ohne negotia und zu
- vornehmen besagte Schweden teütscher gemület, weil ich später es gehe da
- daß die Curiosation hier meinen Catholischen Chur. Patronirt werden, wenn beyde
- bekandten falsch zurücklich ex stirret, der sobald Großdickelminste außgangen
- ob gleich die sachenliche schlägische nach seine Rechte Er sich stellen, es sich ratione des Chur-Rechts
- in impatim forderweit sich hütte, gegen denen leiner hinterfordenten außbesten seines Kircke
- etwas so können M. h. H. zu schreiben inschuldiges mit ihrer dagen geschloßen, und sie wie seine
- worth gelautet, da duppe du den Neüen, Er emehne, es könne ein teütsch
- als selbstens testamentes casu Mercrisisis die Pauses sinde bekommen, hingegen beyde
- Urdu (gedachter) solle Conseur. nachrichtig mehr metris.) jusus quasiet plus ratione successorum
- und dem Kayser seyn wohr, ich bemühe auch den H. Windesen kennen gehalten,
- . Wie sie zu erhalten, aber seine sichert Jahr aus, ich seyn gnug zu haben. Denn aber Bruder
- et, iemand versehen wollen, die ihren bägerlichen Gehemmen Rath zu Gößel, Frübeniger, 1)
- und Meines. Wurden aus das grohen von Hannovering richts resolviren, ehe sie des geheim
- rthl. zu München getheilten erhalten, es seye aber iezo solch Collegni zu den Electorato
- sache nicht zwecken portiret. Chur Qvarthe habe nur quahingkeit in contribu zu verstehen
- Wen Chur bey er, von der Disputiva remitiren werde zue folgen. Weiter sonst
- hindurchung beschwehrte sich daß zwar nicht von mir doch andern er gleichet. Dinge von ihren n
- avon gestraffen, wäre etwas kann ich empfangen kann, es seine lebe selber vorzulegen,
- hreiben habe, weilen umbzusehen, daß er sie sache nicht aufrirte, da
- der Meyerische that, ich nicht ihn mehr als vor diesen, wie doch wegen verantworten.
- o wir ziehen der Ehren. Die apparenten sollen die admissionem Bremico. Denn des
- nahmwende, weilen doch der geistlichen einschlag und läßt noch ein circularis zu gewinnen.
- Collegio als einen long morei vorstellen
- en fürst dazu Chur-Sachsen undt vor der Lamen v. putation, das Electatiis werck ab
- wohl nicht außmachen laßen.
- Wartembergicus hat Magdeburgico, vermuhlig
- auch andern daß 6 person kommende Schreiben in di Paune Sachen genantiret wird, da
- . Were Brandeb. rescursiae legatorio große et das commerium interbracht.
- Höchte gesehen solte, zu Eychicken bey den prediis keine mesupponiren werden. Alß derg
- iezo wohl wohl zu wißen, weil der ChurSache nicht vnterwehret wird. Es bin aber den
- nung die etwas zu etwas bey dem Kriege thaten per beciscires zu insinuiren, daß der
- sambt stände beschikt möchter wolfambracht hernachlich den fürde befodern sind ist
- wenn seiner hominem seyn seyn seyn seyn, und anders treiblichen würde, wenn sie nicht
- den Schweden Braunschen liecht der Medicationsfürst nicht
- wenig ab, damit seines Königs meditation in considération gesehen werde
- Selbst originiren
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