Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 11v
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- nem Fürstlicher seiten dergestalt von dem Churf. Collegio
- ein praejudicium nach dem andern ihm zuziehen liesse.
- Gr. Sein gab zu verstehen, daß Einer von seinen gnädigsten
- H. Principalen, das erorte preits halber, schon wanckete
- und die Sache nicht von der importunz hielte, derentwegen
- die öfentliche deliberationes zumünke zu seyn. Es käme
- Ihm, Seuner, auch schon vor, als ob schon eine Kayserliche
- Resolution verhanden, und so beschaffen möhre, daß der
- H. ConCommissarius Scheu trüge Dieselbe zu publiciren
- Seines theils wolte Er rathen man resolvirte sich ante
- publicationem, daß man dem Käyserl. Aus
- spruche, wie derselbe auch immer mehr lauten möchte.
- 7
- sich unterwerffen wolte, so käme man mit réputation
- aus der Sache. Allein der H. Zellische und ich kunten
- dieses Consilium nicht approbiren; und der H. Balthcaer
- versicherte aus vielen umbständen, daß die
- pr
- Kayserl. Resolution wird nicht ankommen.
- jeztgedachter H. Zollischer berichtete, daß
- ihre Kay.
- ost an ChurSachsen, wegeninnernung des Gregorianischen
- Calanders, geschrieben. Darauf hätte da Churfürst
- anhero einen Vorschlag gethan, dahin gehendsaren
- man II. tage aus beysen Calendern, nemlich 10 aus
- dem alten, und 1. aus dem Neüen, weg nähme,
- so würde man einen allgemeinen Reichs-Haltänder haben
- und
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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 11v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068812:0022?run=617