Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 60r
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- Schreiben von Friescher von Plate, Neuburg sine die 1689.
- als er eben ietzigen Wien dahin können habe, nich den Cron
- Danckelium communiciren der Kaÿfel. Arnstich nehmlich
- R. D. sagt der und hochg. die eröfnung gethan, auch deßen auf
- unbeychonet was schrifftliches gegeben. Meines alle schohnsche der
- rthigkeit die Churf, praecenblanz in denen harmoniae
- der religionen Medenschafft, Hanße Bischoff, beym Reich a
- chir, de actus H. Dec. Duj. daßer auch über der durch des Buchs
- nach ohne Schwiegermann auff sich zu haben. Nach Mörden
- gethan werde. Doch nun selbst davon insolutenden ministeris
- und dem Hauf als sauber sey gefundert, wie haben alle die da Schuld ist nähr.
- Appessen beyzubringen, endurch geschlechtesten, habe damacht allen Testationen
- icht zurückbar aber bacckel geschicket. Chur halz das meistlichen der
- e logiren nicht zuehen wollen. Der sonst würde er Handtliches multiplicatorem
- dankelmen hat von dem Churbr. Nunst
- ein schuldigkeit beßer verstanden wegen. Schließen gleichsam gemacht kein unnstigten darauff lustigkeit s
- s
- r Churstellen wolgen
- Subrist des kurtzen hoches paulpertion sondiren, hätten auch antwortig
- Bayern darauß gnaden, und nicht abgeneigt gefunden
- Gnecht als Schuders, Lation, Anni 1698 auff einen
- giren hat, der Churzen und durch eingelangen, einige gedacht, daß er d
- Kenerschreisen hohen außlegenheit halber art. Zu reden hätte, weilen
- rath nun bißher und als wenn einig den anders zu mahlzeit
- gebiethen in ein in das andern quartor von ipso ersezte deckel
- olgende morgends sey mir auff eine Theil ganzuschlehen, die er sich auch
- dann einfand, saler jure dem von ChurS. intentionen angeschlagen,
- Hauses erhebung zur Churwunde aus ein rescriptae aus de
- en Oberwießer den Augen vorgeben, schohn nicht weniger alle dero ge
- gethan, will die iezigen
- eyn, daß man durch ein fief und Griechwieger verurschafftiget. Die c
- o quantum so partur zu auff so garabel. Entgeffnet ermöchte die Resten und
- nicht der dienstl. die Cronst zu einem große gewesen verponnen, doch alles gehen
- läßern, ihren generalis fürgethan zu der Cron Mandelsloh
- eyn, und deswegen an ChurSachsen geschickt, werden aber der terminus zu deßen ercl
- e
- all
- rancken berühmet, da dimissimat der Kirchen aber mit sich den 20 Aug. zu augspurg
- c
- Am fieben wollen, und daß die höchsten schwürden gegen den 29.
- Der Chur-Sagt. gesandte hat den
- den Schwedischen gesagt der wesenheiten hochschnacht also nicht sein lächer nicht
- sich einfinden möchte
- rumpene reflexionis, als der Sont nahr Verrichtung ohne den woll
- olgen, mußer lust bey angetrechen, dann in specieusehen, nehmlich
- meiste man beyde Exemplarung weniger DurchFürsten aida et lebriren
- nam möchte nachslaz was 1662 zu Francfurt, wie
- einer vrschafften gegen den Churzen vor dem P. Kaysiario mei
- wolte, sich fuder, 2) Auge 8q. Dageleben an ist auch von Christo
- M. h. H. von den Crafft, wafung und ihm wohl intentionirt gestanden
- erfahre das man ge und trüge indeit erhalten, erhle dahegeben, daß
- der nothaltze von Schönberg in ihrem schaden auch Göthau den geschen festens also auf Kämerlichen sich aufgeschrifft,
- etwas davon gemeldet. Doch gleichsam Churpfen, gab mir zu
- verstehen, daß vom Kayserl. hof ich antheil als einige
- diesen raisonnat davon ganz vermacht.
- son, und
- der H. Schleibnigkeit angestalt stehen; daher man
- parta grüssiren laßet. Manst er, weil dergleichen zu Fürsten machen.
- über
- die bey Reisen seren, contemporariae praetomi, praetextur ist hier doch eine scheidung.
- en ihnen §us dp. Sereniosem, (Aufl) fürte, es würde guth seyn diß ohrer
- rger Sehler zu seiner mit einem praesent zu bringen. Wegen verlangen müße
- naß derose Veren den probe dan von Jügen Dingellheim beneficieren,
- Gothman vor Bonn 29 Aug. Würde und Churf. undt
- Deszeit, ein iederbahres angetracht hiebey. Nun hätte auff den Zweifel
- von Schönig zu bedacht; etlicher sagten vor den hoch oder schwärtig
- in
- ch von Plate ordre 24. Aug. 84. Wundaeus den Kayserl. ma
- nach Maÿer kundt welche zugleichung desulv. Electoratibus der Bewerck alle
- praeserviret werden, daß ihm ihm sey, so sey würde da der Handthag wolte zu erkenne,
- darw, gutein auch seiner frauen plebei die sach übern zu laßen defectiren
- geb
- daran hat, soll sich was gesandet haben. Außer sondern nicht etwas anstalt werden.
- worden wollen. Sonst zuweilen hat zu Italianer verecht hinterhaben,
- sich erst mir Superifici aliter Tsideriret, abgeben nacher gelegen auff
- fürré lignen, und der wills in Nordenflußern abgangen d
- das dignitus Electorum auctor præcipo verwundert würde. H. v. H. und sitl.
- Grächen auch erwehret difficultät.
- hoffer vorseloren, ob sie heget die sachsten nicht mehr gehen willen,
- frühren gewesen. Nun nun von Salzberg zu sprechen, beschließen auch die Chur an
- einem möchte eins auff Königscendum halten
- M. Desenbatur das
- l
- con
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