Search the Nachlass

Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 60v

Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.79.

Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text

One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 59r); this page is its left half.

The machine reads it as

  1. rthl. von Platen Tripl. 81 bey Personal zusammen
  2. kunfft mit Chur-Bayern und solchsten hat dieser position wieder
  3. ohne versicherung gegeben, auch der Churf. verschlagen, übel gar
  4. willfährig erclärckt, numahlen auch den alhier zu gewißen
  5. Müchtler-Urger gegen ersten Joh. Röhrenderci
  6. keit, es ist zwar auch die Nahburg Grelenheit verstehen,
  7. doch zu Churbergen selbst den büchern Überditionen der erhebligkeit s
  8. auch befunden worden, daß es haben die Griechen zu verweigte
  9. oberung von Schauberg hat auch gegen den Seiner Frisch, vor des Chur
  10. derg meinen und sinnen officiret gemacht, bin Christio
  11. 1
  12. er Clägerin
  13. len werden, wieß bin gelegenheit des Memarches nach diesen Neü
  14. inschen wirdt, der nothdurfft ohngebenstig beygeschlüßen laßen.
  15. gen hat Brandeln bin der hölfftigung nach Bönnen. Also nicht
  16. zu verdamten, were auff eine Posten negotiiren laßen, maßen
  17. wir nebenst den erforderten nicht geringen heltzen der allianat
  18. auff dem höchst geschrieben für unserer posterität zu renuntirten
  19. protorirt, dergleichen durch auf diesejenigen eins wizen
  20. der Archivativen rescribiret.
  21. Adolphiae et seq. 1. Schreider hatte durch 29. Crade hand
  22. n ihres Vaters Jesuit in forma erhalten, auff der erste seite die ihm
  23. t
  24. denselben nicht vorgenommen, hätte den notif der Churf.
  25. Matronventus, und aufheben des oppositium gestandis
  26. andern sie dergestalt ihren grösten. H. Zendorff wer
  27. der dienst leutliche Universität, ist also durch eine dinge theilung sein theil. Di
  28. gemacht, daß auch mit Zell selbst nicht einig. In effectu ih
  29. wie er weite nicht instruirt gereget, als zehören jahreres
  30. zu sondern, dahingen Br. beschlägt pro scopo negotiation,
  31. onn. H. zu haben Hörnigster auch cessurer dergestl. difficultat
  32. wegen Zell haben der Bauen der Tractatuit in curiosi, der
  33. in wißen ist Chur Sachß. eigenhänden und schreiben eingelauffen
  34. darinn alle guthe officia promität werden. Rescriptum
  35. an den grußplatz uberbrechen im Naßaufen 4/ sept. 1689
  36. 24
  37. Schulden. Schulden, Schreiben, Cammerr, einzusendig,
  38. ffurt Spanien, habe von gr. von zulöufflachnicht
  39. erhalten, daß auf gewiße Maaße es m nicht ungünigt,
  40. wir und daß man zugereden, so sollen sie hoffe es würde
  41. Nur leuchtesach sey weilen Sie, wenn und Chur, bey Ihr Chfr. gewesenheit
  42. ienst zue Schadtendorf. Probst 1/ gril. Die
  43. Kayserl. Augustii sonsten es müste durch alten den simplicisium
  44. den Caroliosen sein verdacht gemacht werden, als ob
  45. den mundeln etwas zu ihrem praejudi
  46. in Specieamma H., Sax. Amben legi. Werde
  47. Nejudicirlich seyn, wenn iezo die occasion mit leren
  48. verlaßung verlohren werde.
  49. samma menschen 30. Leibn. 10. Octob. 1. Der von Schönborn seyn credit
  50. reiße nicht daß er viel produciren könne, hätte noch gleich
  51. igen ihnen gedacht, es dürfften ist
  52. in wohlen zu begriffen tractiren werden, novi perfectoris
  53. wohl einsmahlen
  54. ad Consistorii des Teütschürs und nichts doch Englandes
  55. ein orthen geschühret. Es verstehen muß ihre ihre gn. ihre Herr
  56. meinen ihre eine Sachen nicht genüzerliches nicht sein und
  57. versorgen. Man müste dar den Schurzen durch den von Engelben
  58. vollen gewiß
  59. habe Beymil, Carolo et Brandeln.
  60. mahlen, item daß man das werck abgeschohnen, scheinet aber sie wolte
  61. darüber sagt anfragen.
  62. V. E. starckhürden müsten erst in plis
  63. Mähren, man wunder mit den Ministris von dem Rächersachen nicht anbinden.
  64. e
  65. M. A. Maximilenii Elersabeth, wenn etwas von Kayserl.
  66. 1)
  67. an sie gebracht wolte, der sach ihren Muthuttern fürten
  68. agiren von ingen sich erbothen man solle ihm nur ad hand
  69. In
  70. geben was zuthun
  71. Indator von der Kantzholm,
  72. nach Augspurg geschickt von Collegio Cardinalium, der Herz
  73. guth, daß er sich gründe ursponiren muß, wenn etwas er
  74. des Churf. Collegii usw. nichtung vor keine flies werde
  75. KönigRath. nicht endlich seyn, alle hat eine schrifftl.
  76. antiz biswegen behänigk, so ihm angeschloßene maßen gegen
  77. Votu liegt nicht bey der Actus
  78. angtl. a° 0 Stund. by

Cite

Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 60v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068812:0120?run=617