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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 66r

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  1. ChurPferz hat eine vorige Prinera das die Sach soll
  2. fürs ReichgeEhrter, sustenten recht, doch arbeit, daß sie
  3. nerben bogen jahren waren; wolte es in tractiablen
  4. dinge
  5. erweisen andere möchten. Flantiret haben. Solvaria sant
  6. es haus erst menschen. Nun der General kayser wäre beßer ententu meist
  7. als man sich etwa eins bedete, so daß der Kayser nie, wie
  8. wohl von Chälen geschehen. Dagegen gesprochen
  9. meinet, wenn die Vorschälte reussiren sollen, hätten die beyd
  10. protest, werde mehr vergeur zein müsten.
  11. Inquir
  12. der Undtlo
  13. ch ersicherung. Nuzen sich bedingende ordnen, wird die ordnen daß der Röm. Hoff
  14. cht anderes thun köndte. Wer meine ufflegen man wohl
  15. intendentionis gewesen würde man wie in axien sich gegangen
  16. darau gesehen haben, weil er schwerig, durch alle geschlecht
  17. instantz nicht erhalten können, daß der in Adolph der
  18. reformation, Capitulation. Dem Pabst zu Ehren der
  19. Neüen, apudatum nicht einverleibet werden, und
  20. Das Amtio der Churf. Callegior wohl nur andere dinge, de liberiert
  21. der Kayser nicht allein nicht anbringen laßen, sondern auch dero
  22. zu wiederwahren
  23. des Schreiben des Kaysers an Chur
  24. Bayren
  25. NB. Die Churfürst hat zu der Copey dieses
  26. unt eigne hand geschrieben, reponse ecrite des prophe
  27. maijus de S. M. 1. durch habe aus L. bille
  28. wohl vernommen, was Sie auch wegen des Herzogs von
  29. H. Knover tod. Sachen undt Hollers haben wiedern wollen, ich versichere
  30. H. Daß ich des Haagman bey dem oder Frantz wo die Hof-Urgium des Herzogs L.
  31. Personen herzen liebe. Und demselben zu gratificiren,
  32. in allen thuenlichen Sachen genugt bin. Mahe denen sich aber dieß
  33. werck einmahl zu alhier mit be
  34. laßen, so verhoffen, die gürdens L. werden dero merita
  35. vor das Vaterland bey diesem Kriege also vermehren, daß
  36. ich dieselben zu erföhung eines so große werckskönfftig
  37. estorstoßen, und in die Zuende zueclengliche consideration
  38. ierende bringen können. Sich habe es auch also des hözogs
  39. alhier anwesenden, meistdem auf wort bedenken laßen, und verbleibe
  40. den 24. Januar. 1698
  41. Ubrigens. Arg. Durchl, ieder aufgehöhung
  42. e. H. Kayserl. HofRath sich
  43. feb. 1690. Ehrwürdig
  44. Durchleuchsam Hochgebohrner diß Cläger, scheine Fürst und andachtig
  45. t, ich habe Erben Leibniz: Schreiben, zu dem jhrigen
  46. noch so hin kundt dero an meinen hofläger eine zeitlang ihr befindtlichen
  47. geheimen Rath und Oberhof Marschallen, quod und Edleichen herrn passi
  48. Wohlgeliehet erwehnung und darauf anhero nichalls ersehen
  49. was sie wegen der vornehmen und dero Fürstl. Churf. Churf. Durchl. fürhanden zur würde
  50. an mich weiter gelangen laßen. Nun mögen E. H. wohl versichert seyn,
  51. das gleichwiedere dero Fürstliche Hauses und ihre umb das gemeint wesen habende
  52. verdiensten, auch was sie für daße bey feine praesturen können wir (lle man
  53. und dahero ihro alles, was zu deroselben und dero fürstl. haus
  54. mehrern splendor und aufnehmen gereichen kan, nicht allein von herzen
  55. könne sondern auch in allen güblichen Dingen dazu gern vie hand bieten,
  56. lirette.
  57. Nachdemahlen ich aber vermer keiner Kayserl. wohl
  58. appititatum agitlich verbunden bin in dergleichen wüstig, und die
  59. grundfest des heiligen Reichs betr. sachen ohne vorhergehende berath-
  60. hlügung mit Churfürsten, zu thun und Ständen nichts vorzunehmen. Als hat
  61. ich, auch beyder mit einigen Churfl. darüber mägiger Vertraulichen
  62. Immunciation befunden, daß denenselben nicht weniger
  63. als mir zu gewüth gehe, das gleich noch wicht dergantze Römischer Reiche
  64. nur in sterben Churfürsten, die in der Guldernbülä weit Sachen unß
  65. gedenckter praestimatio davon nicht avamporum, sed). und als dißelbige bey den
  66. reß das würckheiten über allerdings tractat, den achten actorirt beliebet.
  67. dabey doch so zu selbigen bedung, daß auff den fall eine oder andere Lin
  68. nervis Gottessilmen abgehen möchte, als dem Derselbe wieder auf
  69. gehoben seyn, und die Zahlreich zu Churf, sich ansehen und gedienet wir
  70. werden solle, mithin und sonstendiret sich habe eigenhofft nach nicht auff
  71. diesem anführigen endigsten Collegial und richtig, nicht zu seyn, anderer

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