Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 137v
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.79.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 136r); this page is its left half.
The machine reads it as
- un etwas habe daß mit den Fursten Collegii Rationes pro
- contra waren, zumahl wen der incons. der ala ductio
- und außerweil viel zu sagen daß etwa diese Erkl. Mann von
- einen mansideratus sieder her geschloßen oder studio geschehen
- eiten, daß erstehenden Kauffmann und Elosteratum Schwester machen, und auff
- solche an seinen immediate zu melden. Darauff in der sinten der instanto
- gesprochen, und in genere +. D. respect zug der plusst und aestime
- wegen den Nheptman bezeiget, und gleichwie Sie weiß daß
- in kunge könden, der fraffen für sich allten, also sie auch das mangel
- der geistlichen Augustus mit aller mäglichsten weltlichen ett
- er sezen wollen. Er hat seinen respect rietz zu nehmen hohren, schliessen
- vor den billig erst mich und considendenten roßen gan solches
- gemachet, wird der Necht zu bringen habe ich gheßiret, und sein dienste confe
- riret, ad statiminem sud non nicht gi
- pübe mit den juden opeusammer daswegen handelt, daß er
- dießwegen monath sich 23.oboothec zu schlechtesten auch wenn an provisand und
- ordre empte auch es im dochfall eine Vorrath der Münstischen denen
- er die Lebens thut ersetzen soll, so dan Gen. Maj Sommerfeld
- und obenhöpissario Deßen Kundtguth
- mittrires mit hier geschleifft, hat sehr approbiret was wir
- in der conferenz anbracht und attestenz verschwächen des
- z V. C. Kranckheiten, daß alle briefe, ied expectationes
- ürffte communicirt werden sollen, mehr modo
- ath vermeinet ihn resolution solle er gewesen. H. M. viele
- Ebersdorffholtz, und also senden von folgenden Monaths
- Somen noch nicht copiam schreiben, von ChurPfelz erhalten sollen. D
- flauben es sagen autis andere, da
- durch Nachmeister habe sind (Weilen erst
- meinung bey den offerirten provo Rhingkembr. der wesen laßen
- und kein faß obreihs land es so sie possidirten cediren
- noch ihre antichietzo einzändung, mich sie seyn daß das
- conclusum resolutur, dennoch umb die protestitur bereits ansu
- gethan. Er hat darauf aus des guten secret zu magnen schreiben
- Zuerkommen geben, daß Chur M. Wellenberg gefunden möchte, die nicht genug würde
- auch ihr gesandschafft zu Regensis (Maracels, wozu hände gesch
- das werck auß alle wehre zu befördern. Ich davon Neü
- daß Chymis mensch würde zu wiederlegen, wenn indestatura ante de
- xtrulusium erfolgte weil dadurch den Catholischen das aequ
- nachten würde, da er nöthig leichter ein Electores zu erlangen
- Chur bey cujusir gezuhr zu inferiren, quod per negalim a fasern
- gewesen, weilches aber wil es exeriret und Sp. ermangelt,
- cta ist geschehen köndte. Doch hoffe er es wird aber zuerholen wolle
- a
- dahin schleiten. Schöstrath Durchläahlig aber ein schreiben nachrichten. Und ist
- rachidenten außer ihren Wolhen, der es declinirt, weilen
- vorwand, daß er mit der Sach nichts zu schaffen, würde es nicht dem
- Kayser selbst eingehändiget haben. Al
- nen 2/4 Aug. R Hofrath büder verdrieß, der Reichs
- ayser hatt voluptatem et facultale motestolorum
- Länigste zu Augstl. vernommen, also die fürsten hatten thun disc
- zu conferiren. (§.
- artem contestiren können; zumahl da sie gern die Rede Königs
- bracht etwas hehrwandomoviret, weil punctum de rationis
- betrifft, haben H. M. ihre große Stäthe, und sonst so hier sie all
- auchwartige fürgeschmeltikeologos gehuroh, curiosa, erforderten nicht
- Beweißen, daß Elleticationes, Theologiae as Eipsis non vero actae
- zumahl keine laße assignatio vorhanden, so den osten principio rohr glauben.
- geben, auff |: Crafft: | Hörnigk: | hat Kayser zugeschmenden 2 personis et pleinfundiae
- eil. Declesiorem verwundert, daß ich mich
- itis erwehnet
- umb die sach zu difficultiren, beruhe auch auf Grausa causa, muschr
- antwortt als ex Hambition in A. 13 so sey auch kein formlich
- concursum Imperii de Seren Electoratu, voll undt was nichtensche waß, daß
- 20ten aber müsten
- demandus Il consensu statuum nicht erfordert.
- conventz, Kayserl. Majs. Otto Christi wohl disponirt, haben sich eins voti ad Caesuren
- Sind wen der Zeitun
- etwas gleich wollen, also wir werden
- terdinandi III. daß ohne das ganze Reich kein Churf. Köndt
- gemacht werden. Es wäre aber ieder casus extreineraliosi Italis
- reich schreiben wollen
- hernach habenden Rathsen Anti
- HofCanzler
- ützeit
- daß
- x
- sub Advocarios noch habe remedens libl. richt; ja er nöthig im Reich auff eine
- ponniren können resichern versehen seyn. Undtlich hierinn mäßlich eine gute mehr er sich rei ganheit supponiren.
- ux rescripto
Cite
Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 137v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068812:0272?run=617