Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 151r
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- Ex Hochw. Exeqliae praesentiae p. S. Churbioseß undt ersten wi
- ch vor dergleichen versezet, es hat die 3. discurranten
- chicken sich verstanden ohne denselbenen Electoraten nicht zu willigen
- ngen versprechen vor, eine es wage Herr mit Hanover
- 2
- ihnen läßet. Den sont eines interessirten procedur
- zu verwundert. Als ich ihme 9 sagt daß er auch vor diesem versichert
- y ist man ihre dergleichen mit 6 pfundire, ist der stell geschrieben
- der Fürsters von Wol bey sich, die es wie gerne Electoralia
- oben mich zu verdienen befohligen besorgte sonst es mochte was
- Wie Hochwürden werden uns auff den potus Electorat
- conterirt, des das erste
- sie geringen weißen verlusten, sondern ungestorben, und hofft zu Urs
- nur den Vaternz der declaration in ihrem dergleichen legitim
- l pro blutadam praetendam praetendio praetendae praetendaeum betrifft, so ist die gegebene declaration
- 5/35 octobr. berschickt und halt nichts in sich de discuration, qu
- von Besorweiß machen könne, man hat auch weiter nichts
- dem uns gebracht, werde also die 2te deckuration zurückschaußen
- vertragen können. M. M. schuldigkeiten ausredie sache
- ad plenu zu bringen, neue weitlaufftigkeit zu finden, zeraff
- vorte theil als also nun in sochen haben solches er mit Italien schon könte, daß solche die weltliche originali ostende ortul. So gemacht ist
- u seyn sie sie aber; man werde unsre trouppirt künfftiges sehr
- cken verbothen haben als diese §w. Erudiffere dinge M. h. H. Regare
- aber bitte corpus locis zu beantworten, weil er des fürst
- honn haben guther freundt begehren seyn selbst wird. Und zugewisen zu trachte
- höchste ihn gewürdigsten Jahren zubringen, sich aber
- hanischen und müsten seyn zu entschlagen
- annoverif
- t palpium
- rtigten in meinem beysetzen zu dem Griechen undisprefasten
- t etwas verdamtet haben, so können nicht sonst theil Handl den armen kein
- erhohren, scheinet auff den nothwendigen zuziehen, ich auch darauff
- erdinand ste gesagt, nebst werde den famittel weniger vorigen leiden und leibgedacht,
- nicht nachlauffen, es sondern modus viensandi unter größer flucht ges
- citrichstein oberst post, ist fast umb sich nicht zu verlauffen,
- hätte er Anstiner verdercklichen herrsdorn aufgelragen
- grüß
- ner Länner redet statuer vor die sach, und zächert sich fast numüge, der
- Fürst vor haben haben ihn deswegen reprehendiren wollen. Er sagt er werde
- nicht pro Bronsvicensibus, sondern pro cessore?
- artenen hat boschwehrt, wenn der Hufen vor deßen honoro
- mit den Regenschließen wolle, sowolle sie intendiret. H. Des subsidi
- waß der schönen suchen. Wo wir wir geschle sagt allerbothen man
- hätte jüngler 20. 900 thl. zu bieten laßen
- Memorat, auch Casula Wolthermonti (Novem)
- continu
- ch von mehrern theil der Reichsfall, senden denn wetlicher unleihsam schuld
- das gleich guten unterschwerdliche schuld zu wegen schuld andere passiones bey wohin
- als auch die mit seiner Müttingung besten, praelectireten, werckat
- wollfuhrtschehen, oder sie von solchen Vermeinung
- l
- bey Ih
- i
- dur mache
- mahliger Neüen und Münzischen Emseln qvadumatione, die successitur aufgehe
- eiben. Eben aber ihn gesandet, umb gnommen auch altigabelben zur absproche
- der Kriegen cessit von schloßen, auch ihre den nicht zubesetzen, und nehmen durch
- olche ortwohlung das Kaysers alle beßerlichen worth unterbrochen werden köndte.
- eines orth bey der General seyn, fast er und ihn zugleich fortgegenwarten.
- feste seu l’oppidi et Jalles sententz, und
- H. nover 10 gr. 12. Casur, zundt gesandten Evangel
- reservationibus seyn. Hochfürstl. de staben werden, umben votas in collegio Electantis
- davon habe das Churfs Jacoben, den man uns geschrieben
- ie Diar H. Gn. Siomus vidi will nicht glauben daß die restitution an seiner
- Bose hat ordre die Kayserl. ministeri nichts weilen
- zu offeriren, sondern nur ihre auch seyn hoffen, solte ihnen des rescript in originalis
- antwort hoffe.
- deßen gewiße haben. Denn die vornehmlich solches angenommen. Könne sagte es sey
- ermahnet gird in Teütschlanden zu bringen, wie sind aventirt, daß der Kayser
- das Referation an einige communiciez gesehen, da es binge bey sich behalten, es soll
- ich, das argumans in das Conclusu nicht mein scheinet gemacht haben. Da
- aben dagegen etwas entworfen, so den Kayser zu kam sollen
- unterMemoral ist, wen sich eben ad Consortiae recompagnirt
- orationen hat das item das Kayserwergelsen. Der gesagt, man muste auf
- Ich habe den begrischen Meyers, tausend. H.
- Königkeit hat,
- den untermahls ein daraus käme.
- oder mehr zu securiren freygeben, wenn er das tolliche, votum
- l
- viel behalten köndte.
- Desperirt an den Kriegs anstalt
- Julte Stratorum urgirt iemand, de pacto nach diese in der gesch
- zumahl wegen der dann H. Hofhausen hinkommen solte, so in zu herzen gewesen.
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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 151r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068812:0299?run=617