Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 160v
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.76.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 161r); this page is its left half.
The machine reads it as
- age der opponenti schließliche Vorgung verlange müste man aufsehen
- and darin gehe
- Das Stadtische vermögen wegen ihres guth achtens
- zum 8ten Elect. seyn, so a` possession auch zum 4ten von ihren bracht.
- Desenta. Notarii allerdings ordre nach München und Fürstag genug zu
- éduction, wenn beyde schohnen, nun auch haben in dadurch logiastici, also magvis,
- einem alsdann nun einer Röm. Rath zu machen, doch fülte beßung daß
- man im hauen daß er exe ganze auch eine neue conclusiren, also daß ihre
- ciulas in derg. votu priorum darüber leibnüglich aufgezogen
- caestionis perymplica außzuzahlen. Doch weil vor diesen gesehen angebracht werden solte d
- wurden die Wolff-Cajus selbstl. Hochg. haben das Herz gehabt. Mayuntino zu
- an
- und ihren vorschmächtige hinterlaßung, wenn das galat ihn, weilen sie so guthema
- finden, nun an die Cronen bey andere gute exemplas derselben sich ihrer ordre zu
- ch zu kommen, sich in retoriren wollen, auch nicht an seine sum nicht provodectore factum
- darii sonst seyn. Manck-hätte principal Consens, der H. Profens
- calum Galliiori grosw. H. erstlich wohl, ratione, nach andern nach soo verrechnen, sollen sie aus dem
- zu er seyn der Kayser (quallerer assigniren wolle, wolle niemand als den Haus Osterl.
- ich der fürstamm geben, zu bezuschenundern hoffen, Kayser wolle die ihme d
- von ganz Franchen zu bitten könne der Eyslar an Hildes tractat daran von Bürgern und
- entworten, und ihre Churf. M.h.H. seyn mittel schoben solche mitt gefunden, da
- vecus alle curirt sich auch wegen der nobi caeter D. Electoratus
- in casu expertorum lineasium, quoad der stäffte zu fewerschwänster, und hoc
- es nicht zu beschreiben. H
- ein feurlich schreibt Churfohlen wolle, erwartten sich der Kayser auffs
- geantwort
- durch weniger er zweifelsohne, vorhehr nicht wie es
- des Churf. von
- öflichen confactario haere praetendent. Habei den werck mit ihrer bey Vatter
- rondern helffen. Aber die dreuwelt dergleichen hat sich thun sollen engonirt.
- en brieff entsicherung nicht
- an
- werden die Stadt Bremen, an
- S
- hauptz der hande, s
- tirnung wohl und rahrthum versichern; die herrige
- sine chymoluschen, ich an vistam aliquorum berichten, schuldiget den curiosinen solten
- anders w. nicht gelitten werden.
- hen Mayl gewesen werden so künste nur sich allein sollen können bey mir gangen der Erbstischen
- Rescripti 1634. seq. 1691. Daß wir das mit den Kayser etwas in eventum
- auszulegel der phalzöhnern passirt haben, ist vor sich knabet. M. hat dotal
- haben unsey Cammer-jünglicher
- damit proguntiren instruirt worden sich nichts
- etwas an unsers dürfnüß seyn. Zum gehen laßen
- r bey den bogen oder beobnügt nach zu machen, geschickt
- kosten, sich
- o weißes gewißes Secrets mit den Hollanden aber nicht beygefühen, doch erkennen zu ob
- wieder abwendig, nachzulassen;
- alles exemplar gewesen wird.
- ist plus ihm pulviel gerngegeben potenti impendiret, durch dergleichen schu beym
- manuscriptus finden. Haeche m. zu thier Collegen satisfaction der letzt
- 3) Sept. Rintel. quaeritur) Saxo meinte man hart. Imagentum seysi zu mich einer worth
- deren sowohl gewinn solle, opponirt, wenn sich die Souverse sie §.
- Hannover vere
- r welches sie sequiren bey Correspondos surum sachen zu schulden, hat sich auch anstaltig, und daß eine sie auf ihrer Lübeck solber auff das meines helben tinctul.
- hauptt, und der grab werden wir sie sagen gebracht
- Chur-Sachs. Gformit sich durch wolte, als ob
- ines neuen unmasuchationem casu abgangs begeben, i
- errn Kramer a
- lichste Churfürsten revers de non praejudicandae, die geschlifft des Testaten müste
- Kuxe. Viceßing. Churbrunsi
- stunde, so nicht im wreinsi super, mijnnen in nötum alles inutuelle volcksulffe
- von Hanover erwachnset, weil darinn b
- e, Kayser, mit 4000, nun böhmen f. d. mg. 2000
- zu verwundern odert auff Electoratu
- 65
- miscellanea, aus publici curiosa de Noven
- soccejus mit dem Gothischen mit der Wolf- und lezlichen geschiehet, da sie zu
- o nicht er solte mir supportiren, ich mühte machen den E. dafürte Herrn
- subrigulo
- hoffraht, er sie hätten ja mit gesanten §. 3. sollen nicht Churfürst. Werden
- solchen und etwas exequenz, gleich gestellen, daß sie zu sich nicht begre
- König
- Nach zuwerden, haben es selbens auff seiner sequestrares gefragt.
- ierde Sachß, recht nachtheilen, daß das Malmin
- scilicat der fürstl. Lune calebatibus zell gutenhang ihm erzeig werden solte. V
- Baron in Specieurs beschwehrt, sich das Mag. die opponieische Doodnung ih
- und Churf. verein und observ
- t, wolte denn
- nicht auch obligiret, wie nun insput des directorii
- astrii M. h. H. helte alle den helschen diße ad proponendum instantis halte auch allen sic
- anderschm. Solchen dennoch zu begehrenen, und die begehe gesandschafft vor nothren
- vnd dieburg nicht exemplation. Er hatte also dieser die denn steines von bringen
- haffen binnet worden haben können. Aucht Maricietas seiner noch wenig seyn, alß summa
- in Morn securum cum möchte, quis voluer, und daß ich auch die orth zu seyn klagen könne, daß es ist nicht
- man habe.
- daß
- fall, item lege, war in so könnte, nehmlich denn die revellin ansehalten,
- mit diesem sich scandalensen ordanus der fuisse auff sehen beleiden laßen.
- vor auff die proposition nicht andringen sollen sich kan vnd
- wie Bayern beym Pfalzischen voto concurri
- Vor
- rol. si steht in dem wahren
- mini dabey quariren
- nicht gemäß. (2
- Regensp.
- em
Cite
Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 160v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068812:0318?run=617