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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 351r

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  1. hindenen correspondirt auch melden eben waschwohren Gruber von der güntzen
  2. unterbot
  3. kan (ken. Gen. Adolph so bey keiner verlauten seyn gewesen und den Zeitung der r
  4. auch sehr gebracht hat, sich placirt, daß man den unrecht gethan als bis 80 in Schweden, gegen die gl
  5. quodquodquodquodquodquodquoa, quae cogetet.
  6. t, als
  7. so Christus Groshart Wolle ienes Leibn Swirth zu Künebeck zu Nürnbergensehen, entfaßant, ehe er mich glauben
  8. n, kommen muß
  9. komt umbbeschiratorung zu seyn. Weretrecht santtagen zur geistl.
  10. einiget das weis nach Münzisch. Ich und offtig solle etwas zu halten bey Ciarum sagen, da
  11. ein gute zu unterhaltung der ChurSälern wegen biß corporis werden leüten laßen
  12. Engler Ministri haucht groß. Freyels mit den Chur-Reisehen Ersten nicht zur kommen
  13. 16.) 36.) Soo 10. sindt gehen, so lernen die Pabst Goldstreit, daß man ihm nichts sage
  14. 3.) Leibniz, man sagt der Margist, wolle aber ihren bürglichen hier nicht ruhig zubringen,
  15. in des H. Bischoffs, anwesenden alten Bruder alhier zureden.
  16. Mannz hat bloß
  17. eine dinge aufs daran bekommen, bekommen, ihrer müße mit den Manuscriptzen münthen communicis
  18. ustori zeit wieder können hoffet bischloßenen Kriegten und anderso her gebant ziehen
  19. daß der Schwaben laßen, lagere nichts thun werde, hatte sein creditis; in den bishe
  20. von Leßing und gezeiget, nicht außgestellt, umb alles beßer zu menagiren,
  21. repertores libola 15. Dennoch Wolff-Mutter hierin buo Man, wenn man daß
  22. Unter der Bischoff also verl
  23. daß zum feinden außstelllet, Danckelungen urgirt, waren güthignußen wegen
  24. von wegen der gmeind nach München geschlaffen, fürsteren leichter so nutzen den
  25. Bischoffen in Confrem hat ihn geschrieben, sich bey dem passage des lucrigsten für
  26. den §. 25. §0.) Durch beschaffenheit auf Hochg. zuwarten suchen bestanden, und nichts hause ein
  27. zusehen den H. biß nicht zu i
  28. M. h. H. Graffen in Hannover ist bedenckt noch sein kreine zu der H. Hofell zu warten, soi
  29. gethan, man nurmit alsdan dürffte, weil nach Berlin gehen
  30. Christus hatz werde die Warlenbuben tutuo benennen zue künfftigen Chur nichtsch
  31. ChurMaynz hat sich zwan erlaßet, in die introduction nicht zuwillen
  32. 10C1)) Novembr. fürchte. Solche damt zum Statendt gehen ba
  33. machen
  34. biß die Fürsten satisfant
  35. negot
  36. tüchtlich fallen die rechten auch andere praetensiais in de nisiosem problemi
  37. ein müße (uch zu der Introduction
  38. Er samt er declinariren General Commiss, Wolte gros das Friedens-
  39. rationen Gallorum so gegen |: Hörnigk: | und der Churf. Einutorität
  40. leichts zu
  41. Eünfürsten Stoll
  42. sämlich der freihe gegen in der orthman gezogenen gezogen vndt zu verwundert, daß die Er geschworen nicht schrifft
  43. vomahrieffe als
  44. penzo, hauptman durch den bekandten Canal-stimma,
  45. Rescript.
  46. Windischüren ein starck wesen
  47. Goss meint wenn beyug nicht wolle, zuwiße man ad majora
  48. 13) Xbr die Kayser verdamten an Hannösch
  49. Verpetuirung des Gounung der
  50. egegenbuch wird nicht her geschickt werden, sondern alles wieder
  51. Actus, dardurch erschwächen
  52. Rescript 12 Decembr. der Churbergisch sich (uch auch
  53. wenn H. M.
  54. annen hätte sich gleichsam darüber formalisirt und davon nicht thun
  55. der bey dem boden zu bedachten nicht proponiren, doch famili zu wohlen geben
  56. 21) Nun solte Erbere. Es ist nach seine Amt dem Statuto ist von Beclagten nach einem rechten Zusendung an Regenspurg ein St
  57. verschwehr dazu zu verhelffen.
  58. 21 (§. 25.) Es Teren gewesenheit von Ihme publicon officium schon verfallet. Zu werden da
  59. urer und Pfalz Chur begen zu ombragiren stehen, d
  60. recht, doch alle gedachter ostrist haben er sein nichts zu Romen. Köndt also nicht wohl
  61. xole
  62. Die Chymia, praesentation, quod er requcheti zeit hat die inserims ex poditorum
  63. d. antworten sich man nichts guthes grunsendiren hujus persones zu bringen, und andere Erben
  64. darinn vorgreiffen
  65. dazu zu engin
  66. Reichenbach hat benöthrende hier, man p exempla von Elsen, ist selbst bey Öbringen
  67. t; Indesidem des gouvernement ad vitorum in Niederlandt
  68. man scheint gar mehr giengt etwas zu erzehen, alß
  69. da er sonst viel gegelben nicht wohl
  70. heils die erschwehr deüfung zu temperiren. Man sere ihren der H. D. Ehlung nicht
  71. e. 26.) 4) an) man will
  72. ankelungen vor
  73. Reichtei hat gegen
  74. deren der König nicht wird das stuhl, desiderum nicht beytrincken, es wätte nich wegen ges
  75. überley. H
  76. den instantien wolle den Chur-Canzen ins Hauptschanks
  77. worten. (§. 15.)
  78. 22)br. (7 Januar. 1695 (1696)

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