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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 361r

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  1. u Regenspurg usw. 1696. Brandeburgiren weil apparen
  2. ten zum Frieden müßen man attribiren, wie der ort der moralischen judici
  3. todinatis probas, man müsten die Ostwenden dazu zehlen. Qu. ob die jurigkeiten
  4. die prankheit mit mejenigen, und dazu zuzusen Standt. affirmat, Namensis negabat. Meine
  5. 29 Novembr. (de a° 12) obqb. nachdem die Stadt voraus bey
  6. sonst
  7. fertigen corporeronen, so mit dem sub no 226. angeschloßen Memorial umb
  8. so ließ in abwesenheit der Chur-S. die ChurBranden gesanden, offt dero es
  9. von dem morrn sizen gebünftigten insinuirt bey den wenigsten unstandten guten
  10. Indeßen Justaturias seyn wolaufftig, den hiesigen Fürstl. Durchl. Canzialen dahin zu
  11. gesagt, dem obsehr mir bewust daß einige difficultät zuechstollen, so finde
  12. ich dahin hiesiger Registratur bey dem Evangelischen Actis versenden. Minu
  13. vnhero hinweg zu krieg laßen, auch protocolla da sie wurcklich derigiret
  14. 29. Nov. 8. Decembr. 4 g. 1690 + einige Meinen der Cammerlein dorffte beschrifft,
  15. 3
  16. der Fürsten Zellzherälder neben andern getreüen
  17. Die Schwedische treit gesandte, hatt ein kurzogt zuvor pf ist ihre ratification
  18. und Gürtzungs jaren general
  19. seine vnhabeten, auch von Beclichsams können, weil man die ansehen zu ostra
  20. neni dependi und contribi selbst obligat wollen, in die doch keine und praetendirung nicht
  21. 13. 103. §. und damit zurest §. ob sich denn bringen, fiehet man daß
  22. die damahliger eingerißener Vergatterung der Kriegsrathe und andern emporung
  23. ch zu verhindern, und wie hiern bey ihren rechteils gemein und wiederlich, wiederlich wohl, denn man solch sein groß, dem andern zu helffen kommen sol
  24. Chururgus Dieten Rangsländer die oben das wegen gehabt, doch ist es ihm nicht von de
  25. raisen sondern können werde. Ich ex passens gehen, durch dabey vorabschieden,
  26. n, ich so wenckhehrig, vnse per curios nicht zu mediren, dieweiliger anstalte laufft
  27. Dem Reichsstand gemacht werden möchte.
  28. zu schwanger (so deculo) der fürsten Lob warz hat wie so ejus referiret
  29. in seiner Gegenwart den Concluso deß Conse deren der wollen-tag aben man wiße nicht so
  30. insperrii der schwing nach den handes-voraten, sonder daß er key
  31. scheime Rath sey oder werden soll.
  32. 16. Xbr. 1695. Hären Mensch sehr zwar, fürgeben, den Churfürst war zufrieden,
  33. Wenn auch wartenberg nicht excludirt würde. Aber ChurBayern hatte ein entliehen
  34. im Chur Fürgeschrieben, sich auch bekand, welche theilsfals deswegen mit Schaden vollhändern
  35. Wempel facto gehen zu wünschen. Man hat gesagt einer Bassus Professor
  36. zu Burgolstadt so den Evangel vorwandt, Solle die bey sich hochte fürchte Vot
  37. Schweden beschwehnet sich wenn der Laysen teutsch an sie schreibt, nebst den Sachen nach Stade
  38. s
  39. kommen wolte auch gern Lateunige briefe haben von Arz den teutschen fu
  40. 16 1646, als die Ableschließe verborden, ein theilenbenden Hanover seiner praetend enthohret,
  41. und daß er in der Reichs-ochrath gepaest. Ich auch gewesenliche!t Appellationspotothe se seyn intendirte
  42. faculatio voraxorig erhalten, beschwehrt sich die abristen darüber muß der Fundament, daß
  43. was ehemahlen zum Hörnig, capulius gewesen, aniezo den Reichs-standen allein competiren, und
  44. sich schohn können. Experia est haben. Es gleich sich auch die Camera hierinn pro inode perente
  45. Der H. von Mensens ist ein guthabernd des Grafen von Hornhausen,
  46. sa C
  47. so das Postzumalogium von ChurBayern erhalten,
  48. Paluische grafft Homburg ist bey Chur-Handeln und die Herrschaft Hor
  49. stein bey Würtemberg.

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