Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 361r
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- u Regenspurg usw. 1696. Brandeburgiren weil apparen
- ten zum Frieden müßen man attribiren, wie der ort der moralischen judici
- todinatis probas, man müsten die Ostwenden dazu zehlen. Qu. ob die jurigkeiten
- die prankheit mit mejenigen, und dazu zuzusen Standt. affirmat, Namensis negabat. Meine
- 29 Novembr. (de a° 12) obqb. nachdem die Stadt voraus bey
- sonst
- fertigen corporeronen, so mit dem sub no 226. angeschloßen Memorial umb
- so ließ in abwesenheit der Chur-S. die ChurBranden gesanden, offt dero es
- von dem morrn sizen gebünftigten insinuirt bey den wenigsten unstandten guten
- Indeßen Justaturias seyn wolaufftig, den hiesigen Fürstl. Durchl. Canzialen dahin zu
- gesagt, dem obsehr mir bewust daß einige difficultät zuechstollen, so finde
- ich dahin hiesiger Registratur bey dem Evangelischen Actis versenden. Minu
- vnhero hinweg zu krieg laßen, auch protocolla da sie wurcklich derigiret
- 29. Nov. 8. Decembr. 4 g. 1690 + einige Meinen der Cammerlein dorffte beschrifft,
- 3
- der Fürsten Zellzherälder neben andern getreüen
- Die Schwedische treit gesandte, hatt ein kurzogt zuvor pf ist ihre ratification
- und Gürtzungs jaren general
- seine vnhabeten, auch von Beclichsams können, weil man die ansehen zu ostra
- neni dependi und contribi selbst obligat wollen, in die doch keine und praetendirung nicht
- 13. 103. §. und damit zurest §. ob sich denn bringen, fiehet man daß
- die damahliger eingerißener Vergatterung der Kriegsrathe und andern emporung
- ch zu verhindern, und wie hiern bey ihren rechteils gemein und wiederlich, wiederlich wohl, denn man solch sein groß, dem andern zu helffen kommen sol
- Chururgus Dieten Rangsländer die oben das wegen gehabt, doch ist es ihm nicht von de
- raisen sondern können werde. Ich ex passens gehen, durch dabey vorabschieden,
- n, ich so wenckhehrig, vnse per curios nicht zu mediren, dieweiliger anstalte laufft
- Dem Reichsstand gemacht werden möchte.
- zu schwanger (so deculo) der fürsten Lob warz hat wie so ejus referiret
- in seiner Gegenwart den Concluso deß Conse deren der wollen-tag aben man wiße nicht so
- insperrii der schwing nach den handes-voraten, sonder daß er key
- scheime Rath sey oder werden soll.
- 16. Xbr. 1695. Hären Mensch sehr zwar, fürgeben, den Churfürst war zufrieden,
- Wenn auch wartenberg nicht excludirt würde. Aber ChurBayern hatte ein entliehen
- im Chur Fürgeschrieben, sich auch bekand, welche theilsfals deswegen mit Schaden vollhändern
- Wempel facto gehen zu wünschen. Man hat gesagt einer Bassus Professor
- zu Burgolstadt so den Evangel vorwandt, Solle die bey sich hochte fürchte Vot
- Schweden beschwehnet sich wenn der Laysen teutsch an sie schreibt, nebst den Sachen nach Stade
- s
- kommen wolte auch gern Lateunige briefe haben von Arz den teutschen fu
- 16 1646, als die Ableschließe verborden, ein theilenbenden Hanover seiner praetend enthohret,
- und daß er in der Reichs-ochrath gepaest. Ich auch gewesenliche!t Appellationspotothe se seyn intendirte
- faculatio voraxorig erhalten, beschwehrt sich die abristen darüber muß der Fundament, daß
- was ehemahlen zum Hörnig, capulius gewesen, aniezo den Reichs-standen allein competiren, und
- sich schohn können. Experia est haben. Es gleich sich auch die Camera hierinn pro inode perente
- Der H. von Mensens ist ein guthabernd des Grafen von Hornhausen,
- sa C
- so das Postzumalogium von ChurBayern erhalten,
- Paluische grafft Homburg ist bey Chur-Handeln und die Herrschaft Hor
- stein bey Würtemberg.
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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 361r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068812:0719?run=617