Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 373r
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- M.h. Hofrath. ad scrii gedacht haben, man solle sich bey den darz
- en hierinn legitimiren, anderer hälte es wird Superintendent, weil die n
- Matzen nicht beym directorio sondern Reich geschicht.
- Königl. Regotium zu Stadt
- einen Bründrungk solch sißerum an Italium geschrieben, umb nicht was er
- vorga benützen könne, und ob andern Craffe nicht mit der Directoribus des Niederh
- Sachen causam coem machen wolte
- o. (§. 26.) So hat noch von weithero |:Elers: | von ChurSachten adialerum schicken
- annisis, an Haaren kund zu thun. Vatteribus weiß in suminem etwas vim
- mus von Romstein fodert, Mitwischen ist auff außtragen rescribirt worden, eben
- S
- nichts dagegen zu moviren, doch auch die titel nicht zu geben
- Bayl. den
- hur begriffen, sich sonst bey befördern vor keinem daß der von König Brandeburgen eine
- den graben von Erben zu handern zu erst besuchet, einraufften an zur antworten
- samt und gezu clausielman seyn bey den tractaten mit keinem origitere
- Einige geben wir die Kayser hatt zu numoveru Chur Brandeck die
- frudicularis indeilgirt, und addition quod tantum jus has in sive, und daß sie
- beym Reichsbourgenz das concernissam zu erst visitiren, sollen aber die H.
- verset,
- 2.) 3.) So Schwarbisch, daß mit pr. litera judinisium hincommodo
- on an seinem Brandeln nicht
- oncommissariren sey ich lezt erforderten bluralio- als officireturcij von Durchß selbige
- von etwas suspenitudirt, doch nicht als garant des litisfelich und also
- concola mich binnen sagt clagster habe nicht approbirt, daß Ausminci
- ich ebenfalffens wegen des Buchs discours selben wird. Alleurs wird auch als begrachen
- sondert soll hat das von Händen dritten, offaire gesehen, so sonderlich ohn geschweren
- Reichsstand
- a (§. 16.) 1690) 3 ja no 1697.) Franck mit ihren bis zu thunen der gnanden Savoyen
- und Holland gehaltene trouppen vor etzleicht sub, denn bey ihnen lähre.
- welches verstehen. Ich glauben sondern sonderlich auch anstatt geschehen, wenn sondern sich
- ün
- gehalten, wen ihm bey sich mit dieser läßer. Die Evangelliche gut Hoffallen, compactionis
- von Engl
- och seine zwar zu Ffurt bey der oben theimschen Bruns conventen doch seinen rescrationen
- e
- directorii comperentium, respondus, Caßel darin
- Mittwartz auch rebellum gewesen, schänzenden, wenn man soll ursachen an
- idar Historum non angelaceo terminum wollen, die problemum ejus publatus
- b
- junium Wönigclius
- cum declarare auchlich antworten, doch habe verlohrenen noch exponiren wird.
- instruction aus Ehrböcherlichen Churfürsten ist einer gelden, alten votiren, bleiben
- weder Thuringischer haüglichen Holl-Exclation nach Regensb. zu kommen.
- a in sich ein guthen
- ommodo divi, ut emis ipsi, quamvis cogitabit davum negitat
- Et. D. Churf. Dabl. Dab
- rchnung zu Bracht haben; ist sondern auch anstalt können sich auch an eben müglich a
- n,
- hab
- lib
- Man hält zwar vor nicht unbillig, daß das beweg
- vor ein habenden forte, dolore Amsterdamis als direction die adifica tonen legit und hingegenommen,
- et,
- hrer alium mein dimolare auch den Anstalt wegen deßen unterlaßung nicht allen s
- 28 Xbr. 17, Jan. 1696.
- vom Rath aus bleiben, sondern auch andere, dazu veranlaßen, und damit der Antwortat
- r nicht gar hierinn zu kommen geben, weniger daß man gar H. Durchl. bey
- ion in abwesenheit des
- Königs selbst haben soll sie finden, zuectorum verrichten seyn. In aber nicht höchst, ein
- on Fürstinrath nicht auszuruffen, welchen ansezz
- tusitudiren. Da da müsse annota et cribuar solle non sequita der Romanorum gese
- hämte. Brandehen ist nun auch der meynung daß nur die gran
- t
- inmahl
- mit der dan. Prinzeße am Schlis hofe arbeiten
- Herrn. Inzogthun; gewollen wollen wohlmächtigster. Weis
- 3) et y auc
- Ducuplation der Schweden Mérational
- nemiversis, ihne in den Cron begehren zu communiciren, daß sagen ein aufn zur schuldigung nicht ein Stück vor sich
- geführt, daß auch dergestald und tract seyn clasniße geschehen, ohn
- nehmen soll ihn Graf von Kuleenberg zu Stockhol
- zu beschweichen hätten.
- mit Cauniz zu communiciren,
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