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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 447r

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  1. auch die finie und reductions-kosten hierbey guten theils erspahret
  2. werden, und mit solchen Affhälern man überall, so wohl un- alß
  3. außerhalb Reichs in Broebandt, Hollandt, Pohlen Preußen per, dem
  4. anco thaler gleich trafigniren kan, gestaldt auch die den Nahmen
  5. daher führende werck-zahlung; in allen Vornehmen Handelstädte
  6. des Könckreichs-von und nach Italien, Franckreich, Hollandten mit
  7. Creutzthaler verrichtet werden, und obgleich wie gedacht die
  8. Stadt Hamburg allein, nebst Amsterdam ihre Baron auff
  9. denspecthaler eingerichtet, so ist iedoch bekandt, wie
  10. daß nichts desto weniger auch daselbst mit den Creutz thaler
  11. sehr große, wo nicht die meiste Verkehrung geschehen, und fast
  12. kein patico thaler würcklich gezahlet, oder außgegeben sondern nur
  13. in banco ab, und angeschrieben werden. Zu geschweigen daß die
  14. geringste Ursach nicht abzusehen, worumb man eben in
  15. Teutschlandt allein, den bißhero impracticablen schweren spic
  16. schalerfüß gleichsam für ein Heilig thun halten, und daselbsten
  17. beßer geldt müntzen wolle, alß in denen benachbahrter Nieder
  18. Landten, da die source des Iudianischen Silbers auch sonste danc
  19. Banco sich befinden und der wexel Cours sich nach regulireten
  20. deren M“e. h. H. ob sie gleich viel geringer alß der schwehre Eht dem
  21. dennoch aber nicht so viel geringern, sondern theils mit ienen
  22. chier einerley cours haben; wie dann Hollandt anitzo 3. Hollandische
  23. Gulden stücke zu 9 +zen thl. aus müntzen, welche gegen species (die
  24. nur zu 9 thl. ausgemüntzet) nun 4 pro Centoir
  25. und ist dannenhero Handgreifflich abzunehmen das die ienige
  26. Kauffleuthe und Müntzbediente welche ihren Herrnschafften den
  27. Harten species, alß eine Sache vorstellen, von welchen
  28. ohne Verlust ihrer hohen réputation und des Landes ruin nicht
  29. könne abgeschritten werden die rectificiret des Müntzweßens
  30. nicht verlangen, sondern viel mehr zu ihrem Vortheil den so sehr
  31. abgehaltenen fuß bey zu behalten suchen, zumahlen der wohl
  32. begreiffen, daß wegen so theurten Silbers Preyßes und
  33. andern verangeführten Ursachen die auspragung derselben
  34. nicht practicabel sein, in dem der Silber Preiß mit dem
  35. bauco thl. dielfarfast, und dannenhero jede Herrschafften
  36. die Müntzkosten darbey einbüßen, oder zu wege bringen müste
  37. daß auch außm Jahren Landen iede M. h. H. ausgemützten selbes zum
  38. wenigsten 4 g. H. mehr, alß das ungemützte Silber gelte, denn sonst
  39. alle mühe vergeben ist, und da durch dießes alles nicht wehre, sondern
  40. man solchen garten species thaler) welches nullations zu hoffen selbst:
  41. füglich außmüntzten könte, bescheinet dochbar an tage zu legen
  42. Daß man dadurch den, bey der muntziection intention intendirten
  43. guten Zwelch keines weges erreichen könne, sondern solchen schwe
  44. M.h.Hrn, deßen innerlich ein valor weder in Hollando nach Hamburg,
  45. alwo man die meisten exempel in banco zahlet, ausserlich nicht
  46. waldiret

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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 447r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068812:0891?run=617