Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 447r
Machine transcription. Not an edition. Errors are expected: about 8% character error rate on Latin and French lines, higher on German. Mean line confidence on this page: 0.95.
Original at the GWLB · Page image · Annotations (IIIF) · Download text
One image of two folio pages side by side, registered by the library under both labels (also fol. 446v); this page is its right half.
The machine reads it as
- auch die finie und reductions-kosten hierbey guten theils erspahret
- werden, und mit solchen Affhälern man überall, so wohl un- alß
- außerhalb Reichs in Broebandt, Hollandt, Pohlen Preußen per, dem
- anco thaler gleich trafigniren kan, gestaldt auch die den Nahmen
- daher führende werck-zahlung; in allen Vornehmen Handelstädte
- des Könckreichs-von und nach Italien, Franckreich, Hollandten mit
- Creutzthaler verrichtet werden, und obgleich wie gedacht die
- Stadt Hamburg allein, nebst Amsterdam ihre Baron auff
- denspecthaler eingerichtet, so ist iedoch bekandt, wie
- daß nichts desto weniger auch daselbst mit den Creutz thaler
- sehr große, wo nicht die meiste Verkehrung geschehen, und fast
- kein patico thaler würcklich gezahlet, oder außgegeben sondern nur
- in banco ab, und angeschrieben werden. Zu geschweigen daß die
- geringste Ursach nicht abzusehen, worumb man eben in
- Teutschlandt allein, den bißhero impracticablen schweren spic
- schalerfüß gleichsam für ein Heilig thun halten, und daselbsten
- beßer geldt müntzen wolle, alß in denen benachbahrter Nieder
- Landten, da die source des Iudianischen Silbers auch sonste danc
- Banco sich befinden und der wexel Cours sich nach regulireten
- deren M“e. h. H. ob sie gleich viel geringer alß der schwehre Eht dem
- dennoch aber nicht so viel geringern, sondern theils mit ienen
- chier einerley cours haben; wie dann Hollandt anitzo 3. Hollandische
- Gulden stücke zu 9 +zen thl. aus müntzen, welche gegen species (die
- nur zu 9 thl. ausgemüntzet) nun 4 pro Centoir
- und ist dannenhero Handgreifflich abzunehmen das die ienige
- Kauffleuthe und Müntzbediente welche ihren Herrnschafften den
- Harten species, alß eine Sache vorstellen, von welchen
- ohne Verlust ihrer hohen réputation und des Landes ruin nicht
- könne abgeschritten werden die rectificiret des Müntzweßens
- nicht verlangen, sondern viel mehr zu ihrem Vortheil den so sehr
- abgehaltenen fuß bey zu behalten suchen, zumahlen der wohl
- begreiffen, daß wegen so theurten Silbers Preyßes und
- andern verangeführten Ursachen die auspragung derselben
- nicht practicabel sein, in dem der Silber Preiß mit dem
- bauco thl. dielfarfast, und dannenhero jede Herrschafften
- die Müntzkosten darbey einbüßen, oder zu wege bringen müste
- daß auch außm Jahren Landen iede M. h. H. ausgemützten selbes zum
- wenigsten 4 g. H. mehr, alß das ungemützte Silber gelte, denn sonst
- alle mühe vergeben ist, und da durch dießes alles nicht wehre, sondern
- man solchen garten species thaler) welches nullations zu hoffen selbst:
- füglich außmüntzten könte, bescheinet dochbar an tage zu legen
- Daß man dadurch den, bey der muntziection intention intendirten
- guten Zwelch keines weges erreichen könne, sondern solchen schwe
- M.h.Hrn, deßen innerlich ein valor weder in Hollando nach Hamburg,
- alwo man die meisten exempel in banco zahlet, ausserlich nicht
- waldiret
Cite
Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 447r. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068812:0891?run=617