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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 448v

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  1. so wirdt in 2 Stücken solcher gilddiener Otto soviel fein Silber, alß
  2. in einem gerechten ReichsVater gefunden, womit die quantität
  3. gleich an qualität aber, über jäfft ein gerechter Reichsthl. 2. solcher
  4. Guldiener und zwar darumb hertzlich, weilen dieße nur 12 Lothig,
  5. scheue die Reichsthl. hingegen in 14 Raht 4 grau besehen, zum
  6. ondern man auß einem solchen Reichs- thl. mit weniger unkosten
  7. 2 güldiner alß aus 2 güldienen einen Reichst thl. tragen kan,
  8. weilen dieße gülddiener zuvor das abtreiben erfodern, undt
  9. dahero großem unkosten causiren, die Reichsthl. hingegen solche
  10. bereits überstandte haben, und also schläßlich ich billich wirdiger
  11. und aestimabler zu achten seyn.
  12. Weiter zu schreiten, so ist zwar die allegirte Regul nicht
  13. werzspilich, daß man aber tremo ad extremum, nisi per medium
  14. nicht füglich gelangen kan, es muß aber das Mittel hierinnen
  15. so beschaffen sein, daß man nicht wieder des H. Reichs- Muntz
  16. ordnungen handlen, noch von den alten Schrot und 6. aber abreiche
  17. sondern daß fundament in alle wege behalten, maßen dann
  18. auch solches, von etlichen 70 Jahren herobestens beobachtet würde
  19. daran den allzuhochgestiegenen Reichstatt an seiner
  20. gute nicht geschwächet, noch den Schrot und Korn dessen
  21. wie der orten inclinirt werden will), sondern der euserliche
  22. absatz und per gradus für handen genommen, und damit
  23. ierunter gegangen worden, welches also zur Nachricht und
  24. folge beliebig dienen könte, vnß solchen fundament und
  25. zu festhaltung der darauff geschründeter Resatzungen
  26. Kan ich meines wenigen orths und von ambtspflichten
  27. wegen uns mehr folgenden Ursachen nicht wohl sprechen
  28. der innerliche feine und gehalt den guten alten
  29. 14 loht 4 gram auff den einger gehalt der sämbliche
  30. Crajectabent. undt Hollandt geniemen a` 13 lohr
  31. 6 gram zu schwächen, und darauff zu müntzen, angemer
  32. dieße Ringere Thaler, Müntzung so wohl und umb ein
  33. geringes weniger Unkosten des Münterslohns als die
  34. besse alhie erfordern, welche dann hernach auch, und
  35. mit der Zeit selbe wiederumb in alte gerechte deütsch
  36. zu vermüntzen, abermahl ein neues und also gedoppelt
  37. Müntzerlohn noch sich ziehen und so für und für man bey
  38. in
  39. der Müntz und umb Müntzung schaden und vorlust zuge-arbe.
  40. haben würde, meine un vorgreiffliche und Pflichtmäßige
  41. Meinung werck gewesen; daß man den uhralten Reichsschrot und Korn

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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 448v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068812:0894?run=617