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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 486v

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  1. zur Werlfeiler befehlt derganze, auch in clasalni tamler Röm. Catho
  2. ürzt-Personen, und wird kein Evangelischer dazu gelischen
  3. würden avoy, und Cantonsollen, nur daß wenn der König in Marchen abgehen sollen,
  4. e, und unter sie gehabt werde. Aber die sie Comirten serviret werden das zuwege
  5. der andern nicht zeit sehen, wenn nicht ihm etwas aus den gemeinenchaftlichen
  6. man sagt der fragen-Staubr soll in
  7. nemissig haben die hochaus zu einer allianz zu disponiren den Kaysen, die paß zu vor
  8. rorschafften gegeben werde
  9. Obrecht soll Schweden wegen meldung recht geben, aber vermeinen
  10. mehr durch völlt th
  11. daß Franckreich die Commeramets über müglich zugelesen zu stehe.
  12. ziemensis meine Schweden kann daß dieses an festen bestel. beysam, wenn
  13. der vrsach mit den jungen lande hoffen. Es daß es nicht von Breß-
  14. n, sondern vor Schweden gleichsam an termini ediret würde, daß das seine Teste
  15. March wie der zwey beybrachten gezehme, daß H. zu nehmen wichtiges ohnlemmam
  16. Patron mit Schweden in drucken tragen, verm
  17. um 1698. Limbach) Man sagt 5. Catholaei wollen nonn alienum gravariae
  18. specificè weißen, diese bey in factoburg und weil das Justi pab. Welphum l
  19. ür gar anfangen, dadurch daß er in dorten ganz oder heimtheil der religion
  20. gleit schicke, oder in demselben der status anni 1622. Catone bonorum
  21. elben werden könne, sondern die anterthanen allein wohl befugt wären.
  22. Ihre zehredten, habe etc. den pfarrer der Neuen religion zu geben, so werde
  23. d
  24. endtlich kein ander expedien seyn, als nach der grösten, ras
  25. eine Regul zu sezen. Dergestalt, daß wo 20
  26. eyn satis und nur 15 Evangelisch
  27. nen die waren, ja die catholische die Besondre reichten nur in unser numero
  28. deferuntuiret werde, und im übrigen usu scripti gemein bleibe
  29. P. S. S. Patronis stehet iezo wohl mit den Concomissario
  30. hundert wird beym Conommissario loco Secretarii gebrauchet
  31. uff gegen die von Cedern hier zielm soh bey den Bremen gesagt haben
  32. erkayserl. hoch werde in materia reliqu. Erbeant Schweden handeln,
  33. . Ober soll gesagt haben die Acta Camerarum weren in großer
  34. einer zu sprechen beym Riegenwerthen unterm Blanonici consist, und
  35. s müldaigne in beßer eingeparckt, nach streichburg auff die Ehren gebracht.
  36. alle noch besundliche Er habe die ganzen die Caland kursten auch stande
  37. eingehen separirt, welche sunt condemnirt waren, da auch in ihrer mor
  38. es möchten die vornehmen stände zu wegführung, communisch
  39. ariae schlehren, dadurch hat wird geschehen. Beclagt man die R. A. 1693 d
  40. n
  41. drung gelasten.
  42. m tranckinde, unter den so von Ihrer dahin gebracht seyn.
  43. hucht ubi debia paroma stunden auch publica welche vorig als zu
  44. kan la hocis auch nur ander angehen haben gefaürt worden, die köndten
  45. würde man angewendet werden ohn die puncten anzusteiffen, Franck-
  46. und aber nuhle von diench ordis bekommen, dieselbe folgen zu lache
  47. 20. jun. 1638. Zimlich Maynz und Frau kein können sollen, ganz an der Eheleütungen mei
  48. in his Chur Magazin morcirum schreiben an alt. Berite ergehn laßen wolle, hingegen
  49. die gesundheit der ursach ist der Erzherrückung gibt, schreiben nicht ohne, sondern muste v. in
  50. bey der obmuncken daß das wirück geschälten auch der West haben. Fermeß heimahlen da
  51. rudae hujus antellati. Iuch nehmlich die Croua Erasmisch agnosciren wollen, uf das Graffe man abe
  52. läßt. In Maynzisch eines Asuppéramentis mit deßen herrn böseborn verschrifft
  53. et, dadurch durch er wichtigsten Dinge von Reichsam kommen gezogen,
  54. werden, auch die Evangelisisten in communicia, samt der ChurSach übrig bleiben,
  55. man sehr Churmannus ist. Seinerwunden habe den digno etwa von Reinstels
  56. hen, als daß der vorherz in andere hande käme. Wenn die Prinzen ihn nicht allein besetzen,
  57. Un
  58. zu
  59. zeiget, und auch andere wesen und

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