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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 504v

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  1. n, der Kriegersburg 5 januar solyset adie vor der Printzosen von Heßen
  2. ptoto that anheiminges geschrieben, der König achte nach
  3. eilen daß man die ohnung des Cammer-Rechts streiten were, sey beßer durch
  4. zuründtlich außmachen, der abt von keinem scheinen will gern M. h. H. Hof-
  5. sachen seyn wiedertrichung des Cammer gerichts effectuirt zu haben ehe
  6. Königl. eines praesendenten beym ReichsHoffRath antritt
  7. sich allerdings darff erschmack zu seyn, daß deßen ersehen ad Comitia auch
  8. in juris kirchen, so vor dem höchsten gewißen beutwiret, denn standen des brauchs
  9. in specie wegen des Hufecker thaler sache dem hochfürst, hause dienst
  10. icht succordiret werden könne.
  11. Churfürsten und stande des Reichs
  12. halber in dem alten zeilen anadministet werde, justis theil gehabt.
  13. und daswegen ist den höchsten rechtgerichten und concurarii et Franckreichte, hundert worden,
  14. und ein Oxford sie in den Schreibten vor Reichs gesehen bleiben, bleibt es billig davon,
  15. D. Reichs. HofRath wordenen 100 ist auf offentl. Reichsage beschloßen Mathesii
  16. 1617. so besonderschlagletation art 41. Daraus aus Weyer verfaßet
  17. denen standen ubergeben, von denselbuben bey dem Newenberg, conventjage de
  18. ad 1615 geändert, verbeßet gesehen gehalten, sondern fäl. publ. p. 1. c. 61. zu
  19. kenne Im publ. 16 14. n. 34. und darumb außgeschrieben wollen, da sich
  20. sagt in pro demio; mit rath und guthachten der Churfürsten
  21. Ferdinandus II. hat in der woche
  22. scipulation sich vor endtlich gemacht die ermengehet. Es zur nächsten versamlung
  23. es Churfl. willig zu kreiten auch demt zu folgendur durchur fürstl. seyn, unter dem 12. April
  24. . (§. 36.) Denn kans hofrath zur nach achtung intimirt, hinge
  25. Und als a° 1601. sub seq. III. viele bekrahiren gesandenstanden, gemacht w
  26. sterreit selbst in seinem voto daß ihm fast und Brandt mit der Einfallen ersucht würden
  27. M. h. H. v. von Mülte gefunden werden, weil dergleichen zu fischen und leicht geschrieben werden. Der
  28. and stünde die Reichs. Quod daraufft. R. Crum. Lind. H. hat. part. 5. p. 698. und in A. 1. eodan
  29. 13. et 4. 30. hat H. Pr. Durchi angebrachtniße zugesant eine gewiße R. zu verschaffen,
  30. und daß er zwischen dienst unzlich und rechterinnoch gehet, mich sonsten alle ihre
  31. reiset werden sollen, vns der hochstümster auch thun: Fürsten und stünde interhandh
  32. ac ist Pfermahrs testamentis et Clägern, so
  33. eines omnis solche declarationibus, der Reichshoff nach Hanover Bruder zu Durchlauern wils ein gewiß.
  34. memoralium mit und nach sich führten
  35. vid. 1. p. Cals soll. art. 5. §. quoad procassum.
  36. Annoch in jahr Ihren haben H. Groß bey den Prechsten
  37. i
  38. der proposition der punctanzusetzung mit gesamzer Kind außzumac
  39. und als auch eine k
  40. äuden verlangt werden versichert
  41. die formae proposus per modum pacti schreiben gesezet.
  42. installes darinen theilen was bey dem steck und Franckhüler Deputatio
  43. n heraußet, und den communication von den
  44. ordnen ist erst. 1. hat zwar vor ende des Buchs Tages, wie er gesaget worden hab
  45. ernur sie nicht angnosciren wollen, also das si in superitat. Leopoldina nur ad interr
  46. es sey dann das bemerk nicht an einander der hande impraestirt worden.
  47. einnet worden.
  48. ie lägesten auch deren hattung bekommen. Ebenig durch eine eingeliehen protestatio
  49. alviret, und solches an Itzo 1450 in monitabilita perpetuum, Virgelaubiliae werden verstande.
  50. gvelegiret, daß also auf Rath deß Günde und mit der bewilligen seyn versuchten solche
  51. eyn, sich haben auch bey ihren nachrichtage 1684. gewiederhohet, und begehrt wor
  52. M.h.H. eine zwischen den Kayser und rechter gleichsam sagt kan solle; saec. Leo
  53. n. 41. bey ihren V.
  54. und fest des Buchs auf. 5. Es subtilitiret. Antworti. pag. n. 7. hujus pag. 11
  55. n haben, da stünde vor mich nun seiner anzahl Julichstatt seyn, ansehen wie offten, ver
  56. Concirten Memorialen ihm der Postrach zu excipiren sich be-
  57. in Commission Sachen den vorgeschrieben moden
  58. reventionis haben, vigilum also gleichs der schlechtestum gesundheiten und beständige Reichs-Bücher und Vaternhausen und Strifft in ihren Vatern
  59. r habe dahin, 18
  60. feytgerichtet haben.
  61. b
  62. liquer
  63. recht, daß der Churfürsten nicht so gar nicht so gar nicht in seinem gestalten der Printzley, quasi
  64. vermögen
  65. doch wohl Capitulation, dem ChurMaynz Ercl. Durchl. Durchl. zuerst zukomenden zu kommen.
  66. frühnet der hause sinde beschwehr durch den Reichs-Buchstaben zu bringen, und P. F. Loths. act. 5.
  67. pondendo jahre 14. 14. vndt ad dem etzigen Dhl. itemt verschreibet. 4. jA 1. 194. 4. in welches
  68. d Linn. ad seu. ceux hat 41 durchm prat. x + P. pro Rei Capitatione artic. 1V act. 1
  69. d. c. 1. ait ex eod. vers. End. V. art 42. eo§. 9. versehen.Carpolis art. 4. 4.
  70. . Das Conscriptum ut 40. n. 26. 31. mehr auch die Reichs- Hofrath auß die gemeine beschreibenen
  71. eine nachse, Parisisarium orth suppliciren, ihnen mehr nichts ord. J. p. Lie. ohne ansehen. Dieser gnöthig wesen
  72. auch. Fr.d. 11. act. 40. eod.
  73. ndlich verbind. Ic
  74. Eben wird in nahmen versuchen M. h. H. nachdem alten unterschehen h
  75. vid. grundfeste p. 3. c. 3. §. 1681. alleine die
  76. samb und haben auch deren manutenen.
  77. lezum können von Becl. genur secul. 2Cumb verordentes ex aliqua pacis numero per concipend
  78. zur davon deßen anstände, daß d
  79. s anclusiae winckerechnet Kays. M. haben selbst einige comment, daß dem vernommen der hochs
  80. von
  81. gerichte bey ein gedachten praediren nicht in paaren, samb. post. etiam urgio infuitur juneque in aida, sed si
  82. in 1. r. alt 5. §. 35. de a
  83. r alle die gemeine rechtsgravamenden daß man der Standen den waren zu recht
  84. und deßen cognition von Contrauentibus haben. Zweifel zu wohl
  85. s. M. der beyden Cap. 100. at
  86. interlumen 1 pro. aequ. 5. n. 15 im sachen von hohen praejudiiret werden ständen rath zu
  87. m. §. 25. 5. 37. circa fini
  88. psum 25. Jul. Jul. 28
  89. d
  90. 25. a° 42. Card
  91. sup. als
  92. elben ad nachtheilig urtheil
  93. nullitate jurisd. etwas ab Imperio, sed. seel. me
  94. ambach gegen den von Wolfshab. Bambelschen beliehen
  95. wurck geschwärzte
  96. allen hat magnus anno 1669. Es ausdrich begriffen.
  97. chon impus als
  98. rkünfft, als wohl vor allmahligen voraus
  99. erlauretio ductis in causa

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