Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 513v
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- in antwort gründe daß auch wenig hals viel hirn, curiosi und gewiß
- der Unterschräge, wegen an die hochg. gutorere redetus verwundert, und
- mbenden. Sed. Und der Consul nicht erclären wolle daß es mit den ihnen frischsten könne,
- ie wundert großen sagt. Nun eigenm apid. Erkandte die sich naeshet und Kost in ihrem hand
- morndus entstehen, zu laßen selbst gehet in ruhigen stunde, daher er in müglen da
- eine es ort und gewesen collen aber die Verfolgung heilsahlen einen braunschen
- weig sint ex rescripto regio,
- ehr sich §. M. h. H. werden der hölst. treibten nicht geschmacket, dara
- Er meynet nachrichtung zu haben,
- gleichwürden verfahret,
- einem negotienden Angusten, daß dergleichen und Zell biß 80. oock
- ermanischen friedens Tractatis annoch
- haben, dasjenige sind ChurSachten auszuorden geereget. Es ist nicht geschrieben
- etwas in der Amt zu haben sich zwar ihres perpendicular und brenen
- ChurBranden gesandschafft
- uß einem Stuckgeldes quantiren zu wollen.
- at exemplaria abschmacks des Chur-Bundi probat a si si si si si
- an
- einziehung der jurischaft Johurischen betr. nur zugeschicket. Dieser und
- dem aufstem soll nicht wohl haben, seyn daß familia sie 41 puncten in praecip
- Der auch wolle hätte als habe darüber und Kindlern geschrieben und Sohnen emp
- oluste justen, ChurEwerer auß den Beclagten angelegten denen dergestigen zu haben. Ich
- Marti 1600 stand, auch freuchße herrn Hamburg weder bemüthatt,
- e
- ont memorial einkommen. (§. 13.) quod aufs so in der einer Bra
- esten eine Kayser Commission auff ihrem Churf. zur
- yngarant
- ad. M. h. H. wegen von der copio ex assivorandi gewesen. Es dardurch bey dem Stand und hiebey sich
- ordnung werde wird gedacht.
- hie hat habe sich sich seines erbehen haben laedurchs halber; dieße darunter nichts zum komme,
- sumußen insinui mit Kleinst. Daruffatt wolle ihn umb ehr und allefurch
- weil es aber eine am Reichs
- vertrafft habe, daß ichs darffte sich der Crafft hierobent damit nicht
- votte laer
- etwas einen Hamburg vor der hohe 23. 7br. 1697
- ie mir die facti solten bißen aufn recht geschmackt würde. Es werde
- fürderlich noch nur die avorise aber parte interesset befinden haben, das di
- cujus negio ejus deluiren, und status aquas 1658 negiret, daß ipsumque sunt nur da
- ergelt, wird aber nun also der H. Grafen abwarten den b
- In der Münsterischen declaration über die passage ein und
- Marsch sonst die termini darin gehenget.
- Die Kinderländer nach diesen theilung nicht zu schaffen. Münzen so köchten gemacht,
- collarium erwarten.
- anders spirret und bedenckliches
- gebenheit, also wol auch von geringen als verlusten geschieht, auch dahin
- rinn zu verbleibe, bey ihrer Hofe und leibnung kriegs-Freÿs. teütschen in ander wei
- dilation an den hochschreiben in taus der Weis, dieses cum clägla stenthumsonders
- quod in sensu 1673. §. 1673 schuldigkeiten gewesen, auch dergleichen ausgelaßen,
- h.Jesus von Radeborn p. rennembr.
- über es aus gewallig, deßen Zeit und ansehen, der schlechtest, daß eine Antiotheca
- das modum vom reichthoff rechtestatt, es
- Es stehe allein ein saltibus defect und seinen Herr Medichen wie sichs gebührt
- Ew stelle zwar, daß ist jeder nothdurfft vor, es sey aber nöthig
- nach wei scher schicke, denn sonst könne man in dergleichen
- nur du, nunmehr die suchen verfrauen, daß Man hernach in andern dingen inclusi we
- e
- Bes abt haben
- ch kan also zumlich vormahlen solle, jedoch zu schreiben hächstet, und ma
- das Lippe nun rathm.
- ier vorzustellen, da auch hierin dergleichen des Kaysers das Haßes zuer
- wartenten verm
- emerlich allen solle. Bey der oderm heit zu seyn andern abgehben-flieben
- in eventa geweest und sowalt abzukis
- als 2) auch die observaden die Frey geschrieben verbey genewenden. Da
- Es kand
- um remnschen möchte, von dem Berg streiten, sonderlicher jene werde es angele
- nun dem Reichs (teütschwehrt) Croujelii mußen einen gewesen Ministen
- g zuzieren ihren als nommen habe. Dennochlich binioris
- s
- lib
- bstlust aus
- ann
- sind noch zue Zeit alhier Braunschafft haben wir
- Heinenischen
- chlimster Obrist, erit von Münster genant
- weil zur beym die
- cläger der Milchen abgedruckt mich angezogen, nicht einiger materie
- Ein komme
- dem an haben, hat große Zulangend und mit general tertigen könte, als e
- 3
- n theils
- et, und habe
- n
- unter
- 7.) Juni 1677 in festen rathsprotocoll geben
- sie eine erclärung
- l man in tussi Electoralo Lyr. 7ten bey dem brieff. Decret
- e
- un
- h
- d
- Martij
- . Febr. 1697. zum Rathsguthachten komme
- etc.
- nicht
- e
- un
- man wird sich auch erclären, daß ob
- denn aus der decipientis der Causalt vorbracht dem redlichen rechnung
- nicht gemäß.
- wanch ache dennoch es amore partibus den bewenden
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Leibniz-Handschriften zu Braunschweig-Lüneburg LH 23, 2, 21, fol. 513v. Machine transcription, not an edition: Leibniz Legible (model k3-trocr@runs-615-epoch-5, run 617). https://leibnizlegible.com/page/00068812:1024?run=617